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Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 4/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 20.03.2001 04.04.2001 TOP: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Jugendgruppenleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner 31. Sitzung am 26.11.1997 einstimmig beschlossen, dass ab dem 01. Januar 1998 jährlich folgende Aufwandsentschädigung gezahlt werden: „Wehrführer 2.400,-- DM, jeder stellv. Wehrführer 1.320,-- DM, jeder Zugführer 240,-- DM, jeder Gruppenführer 240,-- DM und der Jugendfeuerwehrwart 240,-- DM. Bekleidet jemand gleichzeitig 2 Posten, so wird nur der höhere Betrag gezahlt. Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten mehr mit der Gemeinde abgerechnet werden.“ Mit Schreiben vom 15.02.2001 bittet der Wehrführer für die Jugendgruppenleiter der 4 Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr die gleiche Aufwandsentschädigung zu zahlen, wie den Gruppenführern, da sie vergleichsweise den gleichen Arbeitsaufwand betreiben müssen wie ein Gruppenführer der aktiven Feuerwehr. Telefon- und Fahrtkosten fallen in ähnlichem Umfang an. Die vorstehende Regelung würde bei der HHST 1.130.4011.4 Mehrkosten in Höhe von jährlich 960,-- DM verursachen. Der Mehrbetrag gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 müßte, unter der Voraussetzung der Zustimmung, in 2001 zusätzlich bereitgestellt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Verwaltungshaushalt müssen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 960,-- DM bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: „Ab dem 01. Januar 2001 wird jährlich an jeden Jugendgruppenleiter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,-- DM gezahlt. Sollte zusätzlich ein weiterer Führungsposten bekleidet werden, so wird nur der höhere Betrag gezahlt. Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten mehr mit der Gemeinde abgerechnet werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - Vorlage: Seite - 2 - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________