Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 239/2013
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 22.05.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.06.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Schloßstraße/
Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,35 m) in der Schloßstraße wird laut § 6
Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Frühjahr 2013 sind die in der Schloßstraße stehenden Bäume im Rahmen der Regelkontrolle
überprüft worden. Während eine Straßenseite überwiegend mit Säulen-Hainbuchen bepflanzt ist,
stehen auf der anderen Seite mehrheitlich Robinien.
Aufgrund bestimmter Verdachtsmomente ist der Stammfuß der Robinie vor der Schloßstraße 3a
genauer untersucht worden. Mittels des Diagnosehammers sowie dem Einsatz einer
Sondierstange ist bestätigt worden, dass eine umfangreiche und tiefgehende Faulstelle im Bereich
des Wurzelstocks vorliegt. Auf die Schädigung des Baumes bzw. des Holzkörpers deutete
weiterhin das aus dem Stamm ausgetretene, bräunliche Bohrmehl hin. Derartiges Bohrmehl wird
von Insekten verursacht, welche geschädigte Holzbereiche als Lebensraum nutzen.
Aufgrund der festgestellten Faulstelle im statisch bedeutsamen Bereich ist eine Fällung der
Robinie notwendig.
In Vertretung
(Erner)