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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Schloßstraße/ Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Schloßstraße/ Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 239/2013 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 22.05.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 11.06.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Schloßstraße/ Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,35 m) in der Schloßstraße wird laut § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Frühjahr 2013 sind die in der Schloßstraße stehenden Bäume im Rahmen der Regelkontrolle überprüft worden. Während eine Straßenseite überwiegend mit Säulen-Hainbuchen bepflanzt ist, stehen auf der anderen Seite mehrheitlich Robinien. Aufgrund bestimmter Verdachtsmomente ist der Stammfuß der Robinie vor der Schloßstraße 3a genauer untersucht worden. Mittels des Diagnosehammers sowie dem Einsatz einer Sondierstange ist bestätigt worden, dass eine umfangreiche und tiefgehende Faulstelle im Bereich des Wurzelstocks vorliegt. Auf die Schädigung des Baumes bzw. des Holzkörpers deutete weiterhin das aus dem Stamm ausgetretene, bräunliche Bohrmehl hin. Derartiges Bohrmehl wird von Insekten verursacht, welche geschädigte Holzbereiche als Lebensraum nutzen. Aufgrund der festgestellten Faulstelle im statisch bedeutsamen Bereich ist eine Fällung der Robinie notwendig. In Vertretung (Erner)