Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 965-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19

Inhalt der Datei

Produkt lfd. Beschreibung Nr. produktübergreifende Maßnahmen M 001 Reduzierung Personalkörper Ertragsteigerung Aufwandreduzierung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 112.390 € 193.150 € 244.309 € 366.213 € 529.151 € 840.369 € 1.036.999 € x 76.802 € x 76.802 € 136.749 € 198.811 € 250.130 € 373.588 € 540.393 € 860.643 € 1.008.648 € Beschreibung Altersbedingte Personalabgänge sind zur sozialverträglichen Reduzierung des Personalkörpers zu nutzen. Leistungsstandards und Aufgaben sind zu reduzieren. Gleichzeitig ist die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. -57.945 € -73.293 € -109.864 € -158.745 € -252.111 € -311.100 € M 002 Besorgung externer Dienstleistung -59.643 € -75.039 € -112.076 € -162.118 € -258.193 € -302.594 € Beschreibung Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private in Teilen zu erledigen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen auch zu Personalneueinstellungen kommen müssen. Insofern muss die bezifferbare Personaleinsparung aus M001 relativiert werden. 01 111 1, Politische Gremien 2.941 € 2.941 € 2.941 € 2.994 € 2.994 € 2.994 € 2.994 € x 2.941 € M 003 Verringerung entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen x 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € Beschreibung Gem. § 9 der Hauptsatzung ist die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld und Fahrtkosten gezahlt werden, bei Stadtverordneten auf 30 Sitzungen im Jahr beschränkt. Dies wird auf 25 Fraktionssitzungen reduziert. M 004 Reduzierung Rats-/Ausschussmitglieder x 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Entsprechend einem Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 soll mit der nächsten Wahlperiode ein Wahlbezirk wegfallen. Damit geht eine Reduzierung der Ratsmitglieder einher. Gleichzeitig soll dann die Mitgliederzahl in Fachausschüssen einheitlich auf 15 festgelegt werden. M 005 Reduzierung der Mitgliederzahl der Fachausschüsse x 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € Beschreibung Dem künftigen Rat wird empfohlen, die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf maximal 15 zu reduziern. M 006 Verdienstausfall x 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € Beschreibung Der Sitzungsbeginn wird generell auf 18.00 Uhr festgelegt. Da hiervon bisher nur der Schulausschuss abgewichen ist, ist die Einsparung auch nur auf den veränderten Sitzungsbeginn dieses Ausschusses zu beziehen. M 007 gesetzliche Unfallversicherung für Mandatsträger x 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € Beschreibung Gleichzeitig mit der Reduzierung der Mandatsträger kann auch die diesbezügliche gesetzliche Unfallversicherung angepasst werden. 01 111 2, Verwaltungsführung M 008 Leasingintervall des Dienstwagens x 150 € 150 € 150 € 150 € Beschreibung -150 € -150 € -150 € -150 € Das Leasingintervall des Dienstwagens wird von 1 Jahr auf 2 Jahre festgelegt. Die Anmelde- und Überführungsgebühren fallen in jedem zweiten Jahr weg, jedoch wird eine Inspektion erforderlich sein. Der Leasingvertrag ab November 2012 weist keine separaten Anmelde- und Überführungsgebühren mehr aus. Somit ist der Ein-Jahresleasingvertrag günstiger, da keine Inspektion fällig wird. Der Konsolidierungsvorschlag kann daher aufgehoben werden, weil er von anderen Voraussetzungen ausging. 01 111 3, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M 009 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Die Seite der Selbsthilfegruppen, die bisher einmal im Monat veröffentlicht wurde, wird nicht mehr in diesem Umfang veröffentlicht. Auf der Notdienstseite wird ein Verweis auf die städt. Homepage aufgenommen sowie die Telefonnummer der Infostelle des Ratshauses, die Auskünfte und Ansprechpartner nennen kann. M 010 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Grundsätzlich werden Amtsblatttexte nur noch einmal und nicht mehrmals veröffentlicht. M 011 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Die Angebote der Familienzentren erscheinen nicht mehr wöchentlich sondern zweiwöchentlich. 01 111 4, Archiv Die Ansätze wurden bereits so sehr reduziert, dass die Pflichtaufgabe "Archiv" schon fast nicht mehr rechtmäßig erfüllt werden kann. Insofern kann dieses Produkt keinen weiteren Konsolidierungsbeitrag leisten. Es ist vorgesehen, ab 2013 und die Folgejahre in den Haushalt ein Ansatz für die Sicherungsverfilmung von historisch wertvollen Archivalien aufzunehmen. 01 112 1, Personalbetreuung x 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € M 012 Personalnebenkosten x 4.100 € 4.100 € 4.100 € 4.100 € 4.100 € 4.100 € 4.100 € 4.100 € Beschreibung Hier fallen Kosten für Untersuchungen beim Amtsarzt, die Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nach dem SGB IX und Kosten für Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen und Verabschiedungen an. Da z. B. Einstellungsuntersuchungen beim Amtsarzt rückläufig sind, kann hier eine Anpassung vorgenommen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 kann der Ansatz reduziert werden. 01 112 2, Personalsteuerung und -entwicklung Zur Fortführung der Personalsteuerung und -entwicklung ist ein Mindestmaß an personellem Einsatz erforderlich. Dieser drückt sich anhand der bei diesem Produkt anfallenden Personalaufwendungen aus. Eine weitere Reduzierung ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den daraus resultierenden Herausforderungen für das Personalmanagement nicht vertretbar. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 01 112 3, Gleichstellung von Mann und Frau Die Aufwendungen für Gleichstellung belaufen sich nach geändertem Haushaltsansatz bereits auf einen Minimalbetrag von 100,00 €. Eine weitere Reduzierung würde einen Handlungsspielraum völlig einschränken. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Eine Stundenreduzierung zur Ausübung erfolgte bereits Anfang 2011. Eine weitere Reduzierung würde einer Aufrechterhaltung der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entgegenstehen. 01 112 4, Personalrat Die sächlichen Aufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 530,00 €. Eine Reduzierung würde die Aufgabenerfüllung des Personalrates einschränken. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung. 2021 2022 2023 Gesamt 1.166.438 € 1.194.573 € 1.340.485 € 1.374.190 € 1.784.225 € 5.906.307 € 7.798.752 € -349.931 € -358.372 € -402.146 € -412.257 € -535.268 € -1.715.134 € -2.275.560 € 2.994 € 3.000 € 2.994 € 3.000 € 3.000 € 29.728 € 33.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 45.000 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 11.250 € 300 € 300 € 300 € 3.300 € 46 € 46 € 46 € 414 € 150 € -150 € 750 € -750 € 580 € 580 € 580 € 6.380 € 580 € 580 € 580 € 6.380 € 580 € 580 € 580 € 6.380 € 600 € 4.100 € 600 € 4.100 € 600 € 4.100 € 6.600 € 45.100 € Produkt lfd. Beschreibung Nr. 01 113 1, Organisationsmanagement M 013 Anpassung Öffnungszeiten Infostelle an Servicezeit d. Verwaltung Ertragsteigerung Aufwandreduzierung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt 20.000 € 20.000 € 25.000 € 125.000 € 5.000 € 5.000 € 7.500 € 39.500 € 400 € 400 € 400 € 4.400 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 12.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 220.000 € 250 € 3.000 € x Beschreibung Durch die beabsichtigte Maßnahmen könnten 9 Wochenstunden an Arbeitskraft in andere Bereiche der Verwaltung verlagert werden. Vor Umsetzung der Maßnahme wären noch diverse organisatorische Abläufe anzupassen. Ein monetär wirksamer Konsolidierungsbeitrag wird sich spätestens ab April 2016 einstellen und ist in M001 eingerechnet. M 014 Optimierung der Raumkosten und sächl. Verwaltungskosten x 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Raumkapazität und sächliche Ausstattung benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. 01 113 2, Dienstleistungen im Bereich TUIV M 015 Optimierung der techn. Ausstattung x 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Hardwarekomponenten benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Personaleinsatz für die Betreuung der Anwender und der Technik als auch die Leistungsabnahme bei der KDVZ bereits heute auf ein Mindestmaß reduziert sind. Gleiches gilt für die übrige bei diesem Produkt veranschlagte Technik (Kopierer, Drucker, Telefon). Eine Reduzierung in diesen Bereichen kann daher nur sukzessive erfolgen, um eine ordnungsgemäße Verwaltungsarbeit nicht zu gefährden. 01 113 3, Versicherungsangelegenheiten der Kommune M 016 Erhöhung Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen x 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € Beschreibung Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen von 150 € oder 300 € auf einheitlich 500 € führt zu einer Einsparung bei den jeweiligen Versicherungsprämien. Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der Häufigkeit und Höhe vorangegangener Kaskoschäden vertretbar. M 017 gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter x 500 € 500 € 1.000 € 1.000 € 1.500 € 1.500 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung sinkt auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. 01 113 4, Bauhof Die Aufgaben sind zu überprüfen, im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zu erledigen oder ggf. zu privatisieren. M 018 Privatisierung Reinigung Straßenabläufe x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Die Einsparung beziffert im wesentlichen die Reduzierung des Personalaufwands, welche bereits in der Maßnahme M001 Berücksichtigung findet. Die Ansätze werden mit der 1. Veränderungsliste angepasst. M 019 Podest für Rathauserstürmung (Anm.: Es soll künftig für die Aufstellung des Podestes ein Sponsor gefunden werden.) Beschreibung Mitarbeiter des städtischen Bauhofes errichten an Weiberdonnerstag vor dem Rathaus ein Holzpodest, von dem aus dann das Rahmenprogramm zur Rathauserstürmung gestaltet wird. Hierauf kann künftig verzichtet werden. Die Marktstraße ist gesperrt, sodass das Rahmenprogramm auf der Straße stattfinden kann. 01 114 1, Finanzbuchhaltung Durch organisatorische Veränderungen und Straffung von Arbeitsabläufen ist ein personeller Abgang im Umfang eines 0,75-Stellenanteils durch die verbleibende Stadtkassenbelegschaft aufzufangen. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. 01 114 2, Steuern und sonstige Abgaben Aus finanzstatistischen Gründen sind die mit der städtischen Steuer- und Abgabenerhebung verbundenen Personal- und sonstigen Aufwendungen bei diesem Produkt zu veranschlagen. Demgegenüber werden die Steuer- und Abgabenerträge beim Produkt 16 611 1 veranschlagt. Eine Rückführung von Personal- und sonstigen Aufwendungen ist hier nicht möglich, da damit eine ordnungsgemäße Steuer- und Abgabenerhebung gefährdet ist und Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen sind. Um einen besseren Kostendeckungsgrad zu ermöglichen, wird die Einführung einer Reitpferdesteuer geprüft. 01 114 3, Controlling/Betriebswirtschaftliche Steuerung Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil die mit diesem Produkt verbundenen Aufgaben einen entsprechenden personellen Einsatz erfordern. 01 114 4, Rechnungsprüfung Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Da kein eigenes Rechnungsprüfungsamt besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Durch regelmäßige Preisabfragen im Turnus von drei geprüften Jahresabschlüssen, wird der Finanzbedarf den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Ein Konsolidierungsbeitrag kann durch dieses Produkt nicht geleistet werden, zumal der mit einer Jahresabschlussprüfung zusammenhängende Personaleinsatz schon auf ein Minimum reduziert ist. 01 114 5, Einführung NKF Im Jahr 2013 ist der erste Konzernabschluss nach den Regeln des NKF zu fertigen. Hierfür bedarf es noch der externen Begleitung durch ein Beratungsunternehmen. Dieser Ansatz ist im Produkt 01 114 1, Finanzbuchhaltung, veranschlagt. Im Produkt Einführung NKF stehen keine Aufwendungen mehr an, so dass dieses Produkt im Haushaltsbuch nicht mehr abgebildet wird. 01 115 1, Grundstücksmanagement Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil dies von den Marktgegebenheiten abhängt, auf die städtischerseits kein Einfluss genommen werden kann. Gleichwohl wird das Bemühen, Grundstücke, die für städtische Zwecke nicht mehr benötigt werden, zu vermarkten. 01 115 2, Gebäudemanagement M 020 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" im Anschluss 02 121 1, Statistik und Wahlen M 021 Durchführung Wahlen x 200 € 400 € 400 € 250 € 250 € 500 € 250 € 250 € 250 € Beschreibung Die Durchführung von Wahlen erfolgt in der Regel als Pflichtaufgabe. Lediglich Kommunalwahlen stellen eine reine Selbstverwaltungsaufgabe dar. Dennoch liegt die Organisation aller Wahlen bei der Gemeinde, wodurch auch die Anzahl der Stimmbezirke von der Gemeinde bestimmt wird. Derzeit ist abzusehen, dass sich das Wählerverhalten von der Urnenwahl zur Briefwahl verändert. Hierdurch können Stimmbezirke reduziert werden und längerfristig Mittel eingespart werden. 02 122 1, Allgemeine Sicherheit und Ordnung Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die bereits mit dem gerade noch zu vertretenden Minimalaufwand betrieben wird. Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. 02 122 2, Gewerbeangelegenheiten Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die mit aufgabenangemessenem Aufwand betrieben wird. Der Gebührenrahmen wird vom Land vorgegeben und ist nicht beeinflussbar! Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung 02 122 3, Verkehrsangelegenheiten M 022 Erhöhung der Sondernnutzungsgebühren x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. Die Verbuchung erfolgt im Produkt 12 541 1, Neubau-, Unterhaltung- und Bewirtschaftung von Straßen 02 122 4, Meldeangelegenheiten Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können im Bereich des Meldewesens nicht benannt werden, da von hiesiger Seite kein Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes bzw. Landes genommen werden kann. 02 122 5, Personenstandsangelegenheiten Die Einanhmen im Standesamt werden ausschließlich über die Erhebung von Gebühren erzielt. Die Höhe der Einnahmen ist von der Gebührenhöhe, die regelmäßig durch Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW angepasst wird, und von den Fallzahlen abhängig. Auf beide Faktoren hat die Kommune keinen Einfluss. 02 126 1, Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden. 02 126 2, Löschgruppen Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden. 03 211 1, Grundschulen M 023 Schulbudget x 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 212 1, Friedrich-Haass Gemeinschaftshauptschule M 024 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 025 Schulbudget x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 026 Wegfall Erstattung Aufwand Adenau -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € Beschreibung Minderertrag; Der Wunsch zur Auflösung oder Kündigung der ö.-r. Vereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeinde Adenau schriftlich mitgeteilt. 03 215 1, Städt. Realschule M 027 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der X 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 028 Schulbudget X 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 217 1, St.-Michael-Gymnasium M 029 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 030 Schulbudget X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 241 1, Schülerbeförderung M 031 Kosten der Schülerbeförderung X 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduzieren sich Beförderungskosten, die aus dem Buseinsatz oder Fahrkartenkauf entstehen. Durch die Tariferhöhung der RVK von 4,32 % für 2013 (entspricht für 950 Schülertickets rd. 19.991 €) kann die Reduzierung für 2013 nicht aufrecht erhalten werden. 03 243 1, Sonstige Schulische Aufgaben M 032 gesetzliche Unfallversicherung für Schüler x 3.000 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schülerzahlen reduziert sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. 04 252 1, Museen M 033 Telefonkosten x 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € Beschreibung Mit dem Förderverein ist die Übernahme der Telefonkosten noch zu verhandeln. 04 271 1, Volkshochschule M 034 Umstellung des VHS-Betriebes -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € Beschreibung Minderertrag von 3.000 € und Mehraufwand für Kreisumlage rd. 27.000 €; Aufgrund entsprechender Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Stadt Euskirchen sollte es 2014 zu einer Vereinigung der beiden Volkshochschulen kommen. Mit der zu erwartenden Kündigung der ö.-r. Vereinbarung durch die Stadt Euskirchen erlischt der Erstattungsanspruch der Stadt Bad Münstereifel und das Produkt Volkshochschule wird auch für die Stadt Bad Münstereifel Gegenstand der Kreisumlage. Insofern ist hier die zu erwartende Verschlechterung für den städt. Haushalt netto berücksichtigt. 04 272 1, Bücherei M 035 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" im Anschluss 2022 2023 Gesamt 20.000 € 20.000 € 180.000 € 2.000 € 2.000 € 20.000 € 1.500 € 1.500 € 15.000 € 1.500 € 1.500 € 15.000 € -3.300 € 3.300 € -26.400 € 1.500 € 1.500 € 15.000 € 1.500 € 1.500 € 15.000 € 2.000 € 2.000 € 20.000 € 2.000 € 2.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 200.000 € 6.000 € 6.000 € 51.000 € 250 € 250 € 2.750 € -30.000 € -30.000 € -300.000 € Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt Nr. steigerung reduzierung 04 281 1, Heimat- u. sonstige Kulturpflege Ab dem Jahr 2012 ist bei diesem Produkt kein Ansatz mehr im Haushalt eingestellt. Die bisherige Veranschlagung bezog sich rein auf die Pflichtaufgabe Archiv, die nun unter Produkt 01 111 4 fortgeführt wird. 05 311 1, Grundversorgung/Leistungen nach XII. Buch SGB Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Delegationssatzung und ergänzenden Rundverfügungen detailliert vorgegeben. Vor dem Hintergrund der Zentralisierung der Aufgaben nach dem SGB II ist eine weitergehende Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 313 1, Leistungen für Asylbewerber Anzahl und Zeitpunkt der Zuweisung von asylbegehrenden Personen sind von der Stadt nicht beeinflussbar. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Bestimmungen des AsylBLG. Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 315 1, Unterkünfte und Einrichtungen Wesentlich bei diesem Produkt ist das Ü-Heim Iversheim. Belegung und Zeitraum sind von den Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg abhängig. Aufwand für die Stadt wurde noch 2011 durch Abschluss eines neuen Mietvertrages nennenswert reduziert. Für die Zukunft ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen keine weitere Aufwandreduzierung absehbar. 05 316 1, Rentenberatung In NRW ist durch § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) geregelt, dass die den Versicherungämtern (hier: Kreis Euskirchen) übertragenen Aufgaben auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen werden. § 2 Abs. 3 ZuVO SGB stellt klar, dass es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt. Da im Zuge des demografischen Wandels mit einer Zunahme an Fallzahlen zu rechnen ist, kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 317 1, Wohngeld Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen des Wohngeldgesetzes und der hierzu ergangenen Erlasse detailliert vorgegeben. Trotzt steigender Fallzahlen ist eine Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht erforderlich. 06 365 1, Tageseinrichtungen für Kinder Die Stadt ist seit 2010 nicht mehr Trägerin von Kindertageseinrichtungen. Gleichwohl ist die Stadt als Eigentümerin der Gebäude nach wie vor für die Unterhaltung an Dach und Fach verantwortlich. Der Umfang dessen ist auf Basis von Erfahrungswerten und schon konkret bezifferbaren Maßnahmen veranschlagt. Ein Konsolidierungsbeitrag kann derzeit nicht eingeplant werden. M 036 Erstattung von Betriebskosten an freie Träger x 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 90.000 € Beschreibung Die Höhe der Erstattung ist z. Zt. abhängig von Kinderzahl und Betreuungsbedarf. Aufgrund des demographischen Wandels zeichnet sich eine Aufwandreduzierung ab, der angegebene Wert kann folglich nur als Anhaltspunkt verstanden werden. Für 2013 kann die Reduzierung noch nicht aufrecht erhalten werden. 06 366 1, Jugendbegegnungsstätten M 037 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" im Anschluss 06 366 2, Kinderspielplätze M 038 Aufgabe / Schließung von Spielplätzen x 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 44.000 € Beschreibung Das Überangebot an städtischen Kinderspielplätzen ist abzubauen. Aufgrund der Beschlusslage bestimmt nicht die Stadt sondern das ehrenamtliche Engagement aus der Bürgerschaft über die Fortexistenz eines Spielplatzes. Weiterhin beinhaltet die Beschlusslage, das eine Aufwandreduzierung bei Fortbestand des Spielplatzes ausgeschlossen ist. 06 366 3, Familienfreizeiten M 039 Verzicht auf die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen x 1.350 € 1.355 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 14.945 € Beschreibung Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist keine städtische Pflichtaufgabe. Insofern kann dieses freiwillige Angebot eingestellt werden. Bereits im Rahmen der im Jahr 2010 durchgeführten Produktkritik wurde das Produkt dem Grunde nach für entbehrlich eingestuft (vgl. Anlage 3 zu RD 387-IX/Z-2). 07 411 1, Gesundheitsdienste Über dieses Produkt muss aus finanzstatistischen Gründen die an das Land abzuführende Krankenhausfinanzierung abgewickelt werden. Deren Höhe ist von der Stadt nicht zu beeinflussen. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. 07 418 1, Kur- und Badebetrieb M 040 Reduzierung Ankauf von Wanderkarten x 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 3.300 € M 040a Verkaufsartikel Eifel-Shop x 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 350 € 3.850 € Beschreibung Ab 2013 erfolgt kein Ankauf von Artikeln aus dem Eifel-Shop mehr. Die Ansätze bei Konto 543122 (Ausgabe) in Höhe von 400 € und bei Konto 442104 (Einnahme) in Höhe von 50 € können ab 2013 entfallen. Die Veränderungen der Ansätze sind im Haushaltsbuch noch nicht enthalten. Sie werden mit der 1. Veränderungsliste berücksichtigt. M 041 Erhöhung Aufkommen Kurtaxe x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 16.500 € 08 424 1, Sport- und Mehrzweckhallen -15.000 € M 042 Erhebung von Hallenentgelten x 200 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 150.200 € Beschreibung Einführung von Hallenentgelten für die sportliche Inanspruchnahme der von der Stadt betriebenen Sport- und Mehrzweckhallen. Die Satzung über die Erhebung der Hallennutzungsentegelte für die außerschulische, sportliche Nutzung der Sporthallen trat am 01.12.2012 in Kraft. Die erste Rechnungsstellung an die Vereine erfolgt im April 2013 für das zurückliegende Halbjahr. Im Zuge der Einführung der Nutzungsentgelte haben die Sportvereine ihre bisherigen Hallenzeiten kritisch beleuchtet und unter Kostengesichtpunkten reduziert. Der Ansatz von 15.000 € erfolgte vorläufig auf Basis einer Vollbelegung. Für die Jahre 2013 wurde lediglich eine Erhöhung von 200 € berücksichtigt. Die Ansätze der Folgejahre müssen evtl. nach dem Ergebnis 2013 noch einmal angepasst werden. 08 424 2, Sportplätze einschl. Sportlerheime M 043 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" im Anschluss M 044 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" im Anschluss 08 425 1, eifelbad M 045 Energieeinsparung x 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 330.000 € Beschreibung Durch die Modernisierung der Lüftungsanlage einschl. einer Wärmerückgewinnung und den Einbau eines Blockheizkraftwerkes sowie den Einbau einer Gaskesselanlage mit Brennwerttechnik, reduzieren sich die jährlichen Energiekosten. 09 511 1, Räumliche Planung und Entwicklung Wegen aktuell laufender Planunungen, insb. im Zusammenhang mit dem Fashion-Center, und der Überarbeitung der Gestaltungssatzung, kann dieses Produkt derzeit keine Konsolidierungsbeitrag leisten. Inwiefern im Zuge geänderter Stadtentwickungsplanung, z. B. Verzicht auf Ausweisung neuer Bauflächen und Fokussierung auf Schließung von Baulücken in Ortslagen, eine Reduzierung beim Personaleinsatz möglich wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Nr. steigerung reduzierung 09 511 2, Grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen Die über dieses Produkt abzuwickelnden Maßnahmen können von Seiten der Stadt nicht gesteuert werden. Gleichwohl ist ein Mindestbedarf zu veranschlagen, um auf evtl. Maßnahmen reagieren zu können. Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt nicht geleistet werden. 10 521 1, Bau- und Grundstücksordnung Über dieses Produkt wird u. a. die Bebauung im Stadtgebiet abgewickelt. Die Erhöhung der Einwohnerzahl und die Ansiedlung von Gewerbe darf nicht an verwaltungsseitigen Engpässen scheitern. Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 10 523 1, Denkmalschutz und -pflege Über dieses Produkt wird im Wesentlichen die Sanierung der Stadtmauer abgewickelt. Hierbei handelt es sich um eine pflichtige Daueraufgabe. Die damit einhergehenden Aufwendungen werden i.d.R. mit einem 50%-igen Zuschuss refinanziert. Inwiefern weitere förderunschädliche Finanzierungsquellen erschlossen werden können, ist ebenfalls permanent zu überprüfen. 11 531 1, Elektrizitätsversorgung (Konzessionsabgabe) Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Strom dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht. Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden. 11 532 1, Gasversorgung (Konzessionsabgabe) Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Gas dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht. Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden. 11 537 1, Abfallwirtschaft Es handelt sich um einen kostendeckenden Gebührenhaushalt; insofern kann er keine Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. 12 541 1, Neubau, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Straßen Es wird seit einigen Jahren kein Straßenneubau betrieben, der Aufwand bei diesem Produkt resultiert im Wesentlichen aus der bilanziellen Abschreibung. Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt daher nicht geleistet werden. M 046 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche x 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung In die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist eine entsprechende Pauschbetragsregelung einzuarbeiten, die gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Gebührenberechnung reduziert. M 047 Wartung der Straßenbeleuchtung x 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Beschreibung Im Jahr 2013 werden die bestehenden Wartungsverträge überprüft und die Leistungsanforderungen angepasst. Insofern ist ab dem Jahr 2014 mit einer Aufwandsreduzierung zu rechnen. 12 545 1, Straßenreinigung und Winterdienst M 048 Winterdienst nach Prioritätenfestlegung (Anm.: Die Thematik soll in der Bauhofkommission abgestimmt werden.) Beschreibung Der dem Winterdienst zugrundzulegende Dringlichkeitsplan wurde kritisch überprüft. Danach kommt Gefällstrecken eine stärkere Bedeutung zu, als Anliegerwohnstraßen. Vor diesem Hintergrund sind bisher vom städt. Bauhof bzw. einem Vertragsunternehmen geräumte Straßen herabgestuft worden bzw. deren Räumung sollte den Anliegern übertragen werden. Ein Konsolidierungseffekt kann derzeit noch nicht beziffert werden. 12 546 1, Parkraumbewirtschaftung M 049 Steigerung der Parkgebühreneinnahmen x 3.000 € 3.500 € 4.000 € 5.000 € 5.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung Mit Umsetzung der derzeit unter der Bezeichnung Fashion-Center geplanten Maßnahmen, ist mit einer besseren Auslastung der Parkplatzflächen zu rechnen. Aufgrund der Baumaßnahmen zum City Qutlet seit 2012 ist mit dem Wegfall der Einnahmen an den Parkplätze "Zimmerei" und "Bleiche" zu rechnen. Daher musste der Ertrag für 2013 um 17.000 € reduziert werden. Die angenommene Steigerung von 3.000 € kann nicht verwirklicht werden. Wie sich die Planung ab 2014 entwickelt, ist abzuwarten. M 050 Erhöhung der Parkgebühren x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Parkgebühren zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. Ein Vergleich mit anderen Kommunen und eine Abstimmung im Kontext des Fashion-Centers hat zu erfolgen. 12 547 1, ÖPNV Ein Konsolidierungsbeitrag durch dieses Produkt wird derzeit nicht gesehen. 13 551 1, Park- und Gartenanlagen M 051 Reduzierung des Pflegestandards x 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € x 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € Beschreibung Die Anzahl der Rasenschnitte wird um 20% reduziert. Die Einsparung beziffert im wesentlichen die Reduzierung des Personalaufwands, welche bereits in der Maßnahme M001 Berücksichtigung findet. Lediglich die Bewirtschaftungskosten in diesem Produkt können um 1.000 € rezudiert werden. Die Ansätze werden mit der 1. Veränderungsliste angepasst. M 052 landwirtschaftl. Nutzung des Schleidparks x 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Beschreibung Die Einsparung beziffert im wesentlichen die Reduzierung des Personalaufwands, welche bereits in der Maßnahme M001 Berücksichtigung findet. Die Ansätze werden mit der 1. Veränderungsliste angepasst. 13 551 2, Sonstige Erholungseinrichtungen M 053 Unterhaltung MTB-Wege x 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 13 552 1, Wasser und Wasserbau Der Aufwand ist auf das Notwendigste reduziert, es sind keine weiteren Einsparungen möglich. 13 553 1, Friedhöfe allgemein Aufgrund der Ratsbeschlüsse zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege und der Nichtschließung von Friedhöfen wird sich die finanzielle Situation des Gebührenhaushalts weiter verschlechtern. 13 553 2, Ehrenfriedhöfe Aufwendungen für die Unterhaltung und Pflege werden nur in dem Umfang getätigt, wie Zuschussmittel zur Verfügung stehen. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten. 13 553 3, Jüdische Friedhöfe Die Unterhaltung und Pflege der ehemaligen jüdischen Friedhöfe wird im erforderlichen Umfang fortgeführt. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten. 13 553 4, Friedwald M 054 siehe Erläuterungen unter "nachrichtlich" 13 555 1, Wirtschaftswege (ohne Forstwirtschaftswege) Im Wesenlichen fallen bei diesem Produkt bilanzielle Abschreibungen an. Der Aufwand im Übrigen ist auf das Notwendigste reduziert, so dass dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten kann. Gesamt 66.000 € 400.000 € 56.500 € 20.000 € 180.000 € 15.000 € 1.000 € 165.000 € 11.000 € 10.000 € 110.000 € 100 € 1.100 € Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt Nr. steigerung reduzierung 15 571 1, Wirtschaftsförderung M 055 Umorganisation der Aufgabe unter Wegfall des haushaltsmäßigen Produktes Beschreibung Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel. Das Kerngeschäft, nämlich die Förderung der Neuansiedlung und insbesondere die Bestandespflege, könnte über das Produkt 10 521 1, Bauordnung mit abgedeckt werden. Mit Eintritt des derzeitigen Wirtschaftsförderers in den Ruhestand, wird das Produkt ersatzlos gestrichen. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. 15 573 1, Dorfgemeinschaftshäuser M 056 Aufgabe Dorfgemeinschaftshäuser x 30.513 € 30.422 € 30.422 € 30.399 € 30.925 € 31.460 € 32.004 € 32.558 € 33.121 € 33.694 € 33.000 € 348.518 € Beschreibung Ein Konsolidierungsbeitrag wird verwaltungsseitig gesehen. Dies erfordert jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse, um Objekte z. B. ins Eigentum von Vereinen zu übertragen oder über anders gestaltete Nutzungsverträge kostendeckende Einnahmen zu erzielen. Die grundsätzliche Vorgabe konnte 2013 noch nicht umgesetzt werden. Somit bleiben die Ansätze für 2013 bestehen. Ab 2014 werden die Ansätze auf 0 € gesetzt. Die Änderungen werden mit der 1. Veränderungsliste mitgeteilt. 15 573 2, Märkte M 057 Privatisierung der Märkte x 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 82.500 € Beschreibung Die Stadt ist Veranstalter der jährlichen Märke Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes Kernstadt. Hierbei handelt es sich nicht um Pflichaufgaben der Stadt. Durch eine Verlagerung der Veranstaltungen auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen werden Personalkosten in der Verwaltung eingespart. Die nach Ortsrecht zu erhebenden Standgebühren bzw. Sondernutzungsgebühren bleiben erhalten. Es soll eine Reduzierung auf die ordnungsbehördlich erforderlichen Tätigkeiten erfolgen. 15 573 3, Öffentliche Toilettenanlagen Ein Konsolidierungsbeitrag könnte nur bei Schließung einer Einrichtung erzielt werden. Dies könnte sich jedoch ggf. nachteilig auf die Stadthygiene auswirken. Vor diesem Hintergrund erscheinen die derzeitigen Bewirtschaftungsund Unterhaltungskosten in einem angemessenen Rahmen. 15 575 1, Tourismus M 058 Abstimmung Veranstaltungskalender x 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 1.100 € Beschreibung Einladung zum Vereinsgespräch via Mail anstelle des bisherigen Postversandes M 059 Erhöhung Provisionen x 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 2.200 € 15 576 1, Städtepartnerschaften M 060 Erhöhung des Reisekostenbeitrages der Teilnehmer auf 75 € x 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 1.400 € bei Treffen in Ashford und Fougères 16 611 1, Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen M 061 Anhebung Grundsteuer B x 610 1.227.945 € 1.252.504 € 1.277.554 € 1.699.656 € 1.729.060 € 1.758.973 € 1.789.403 € 1.820.359 € 1.851.852 € 1.883.889 € 1.916.480 € 18.207.674 € Beschreibung Die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) soll von bisher 420 vH auf 610 vH ab 01.01.2013 und von 610 vH auf 670 vH ab 01.01.2016 angehoben werden. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in NRW bei 413 %. Ein höherer Hebesatz führt zu einer realen Ertragsteigerung, ohne dass sich diese nachteilig auf den Finanzausgleich oder die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage auswirkt. M 062 Einführung der sog. Regensteuer x 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 1.400.000 € Beschreibung Die Stadt Bad Münstereifel kann gem. § 92 LWG NRW den ihr aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung und der sonstigen Gewässer entstehenden Aufwand zur Erhaltung und zur Erreichung eines ordnungsmäßigen Zustandes für den Wasserabfluss sowie die von ihr an Wasserverbände abzuführenden Beträge innerhalb des Gemeindegebiets als Gebühren nach den §§ 6 und 7 des KAG NRW erheben. Unter Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen Vorarbeiten kann diese Abgabe ab dem 01.01.2017 erhoben werden. Bis zum Jahr 1994 wurde diese Abgabe bereits erhoben und führte seinerzeit zu jährlichen Einnahmen von über 400.000 DM. M 062a Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages x 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.500.000 € Beschreibung Gem. § 11 Abs. 5 u. 6 KAG NRW kann eine Gemeinde, die nach dem Kurortegesetz ganz oder teilweise als Kurort anerkannt ist, für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in der Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend in der Gemeinde erwerbstätig sind. Unter Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen Vorarbeiten kann der Fremdenverkehrsbeitrag frühestens ab dem 01.01.2014 erhoben werden. M 063 Anhebung der Gewerbesteuer x 500 890.145 € 930.201 € 967.409 € 1.244.145 € 1.265.669 € 1.287.565 € 1.309.840 € 1.332.500 € 1.355.552 € 1.379.004 € 1.402.860 € 13.364.891 € -133.522 € -137.670 € -143.177 € -184.134 € -187.319 € -190.560 € -193.856 € -197.210 € -200.622 € -204.093 € -207.623 € -1.979.784 € Beschreibung Die Gewerbesteuer soll von bisher 415 vH auf 500 vH ab 01.01.2013 und von 500 vH auf 520 vH ab 01.01.2016 angehoben werden. Die steigende Gewerbesteuerumlage und Beteiligung Fonds dt. Einheit ist jedoch abzuziehen. M 063a Anhebung des Konsolidierungsbeitrages der Beteiligungen x 230.000 € 250.000 € 130.000 € 130.000 € 130.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 1.470.000 € Gem. § § 109 GO NRW sollen die Unternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen. Dieser orientiert sich zunächst am Jahresgewinn der Unternehmen, soll aber mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entsprechen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Unternehmen bei der Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag leisten müssen, werden die entsprechenden Errhöhungen vorgesehen. Mit den Erhöhungen bleibt die Stadt noch wesentlich hinter den Möglichkeiten zurück, die die GPA NRW im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2011 aufgezeigt hat. M 064a Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen x -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -25.000 € -275.000 € x -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € -132.000 € Beschreibung Die Steuer beträgt derzeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielerergebnisses. Künftig soll dies auf 14. v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung angesichts der Struktur der Steuerschuldner davon aus, dass damit eine Verdrängung stattfindet und im Ergebnis dieser Ertrag kurzfristig gegen Null tendieren wird. Daher ist dies in der Planung auch so zu berücksichtigen. Die Annahme aus dem Planungshorizont 2012 (jährlicher Minderertrag von rd. 25.000 €) hat sich nicht bestätigt, gleichwohl ist ein Rückgang um rd. 12.000 € gegenüber der Situation vor der Anpassung des Hebesatzes zu verzeichnen. Gegenüber dem IST-Ertrag von rd. 27.000 € ist in der Planung ab 2013 ff von 15.000 € auszugehen. M 064b Anhebung der Zweitwohnungssteuer x 28.000 € 10.000 € 0€ -5.000 € -7.500 € -10.000 € -15.000 € -17.000 € -20.000 € -25.000 € -25.000 € -86.500 € x 17.300 € -700 € -10.700 € -15.700 € -18.200 € -20.700 € -25.700 € -27.700 € -30.700 € -35.700 € -35.700 € -204.200 € Beschreibung Die Steuer beträgt derzeit jährlich zehn v. H. des Mietwertes. Künftig soll dies auf zwölf v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung von einer Beschleunigung des festzustellenden Trends aus, dass damit eine Aufgabe von Zweitwohnungen ohne gleichzeitige Anmeldung von Erstwohnsitzen einhergeht. Kurzfristig wird ein Ertraganstieg angenommen, weil eine Aufgabe der Zweitwohnungen mit Zeitverzug erfolgen wird. Im Ergebnis wird dieser Ertrag jedoch abnehmen. Die Entwicklung in 2012 hat gezeigt, dass der Rückgang früher als geplant einsetzt. Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 Nr. steigerung reduzierung 16 612 1, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft M 065 Reduzierung von Zinsaufwendungen x 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Veräußerungserlöse von Anlagevermögen ist konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. Hierdurch verringert sich dauerhaft die Zinsbelastung. M 066 Gewinnabführung aus Verpachtung Flächen für Windkraftanlagen x 150.000 € 150.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 55.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.500.000 € Beschreibung Diese Erschließung von Einnahmen geht u. a. auch auf einen Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 zurück. Die Festlegung des/der Standorte ist politisch noch zu beschließen. Ziel sollte ab dem Jahr 2014 eine entsprechende Verpachtung sein. Der zur Konsolidierung des städt. Haushaltes eingetragene Betrag ist im Rahmen des Verfahrensfortganges zu konkretisieren. 3% x 4.164 € 8.120 € 11.867 € 15.407 € 18.669 € 21.653 € M 067 Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich 24.359 € 26.788 € 28.940 € 30.814 € 32.410 € 223.190 € Beschreibung Nach der derzeitigen Erlasslage dürfte in Höhe von einem Drittel der ordentlichen Tilgung eine Kreditaufnahme erfolgen. Gemessen an der derzeitigen Tilgungsleistung wäre dies ein Kreditbetrag von jährlich rd. 120.000 €, Tendenz um rd. 6.000 € jährlich abnehmend. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet. Gesamtreduzierung Jahresfehlbetrag 2.399.137 € 2.890.421 € 2.880.340 € 3.578.260 € 3.919.261 € 4.056.812 € 4.337.896 € 4.492.296 € 4.678.990 € 4.854.186 € 5.208.930 € 43.296.530 € 50.507 € 51.012 € 50.000 € 540.366 € 50.507 € 51.012 € 50.000 € 800 € 800 € 800 € 8.800 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 11.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 85.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 16.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 56.000 € 20.800 € 20.800 € 20.800 € 176.800 € Nachrichtlich: Folgende Maßnahme wurde bereits umgesetzt und wird im Haushalt 2013 ff. nicht mehr ausgewiesen: 13 553 4, Friedwald M 054 Verlagerung in Forstbetrieb x 48.563 € 47.571 € 47.580 € 48.056 € 48.536 € 49.022 € 49.512 € 50.007 € Beschreibung Nach Klärung mit dem Finanzamt Euskirchen hat eine Zusammenführung der FriedWald-Aufgaben mit dem Forstbetrieb für diesen keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es vielfältige Berührungspunkte zwischen diesen beiden Aufgaben gibt, kann der mit der Abstimmung verbundene personelle und verwaltungsmäßige Abstimmungsaufwand künftig entfallen. Einsparung 48.563 € 47.571 € 47.580 € 48.056 € 48.536 € 49.022 € 49.512 € 50.007 € Folgende Maßnahmen zur Einsparung wurden seitens der Verwaltung eingestellt, jedoch vom Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 nicht beschlossen. Diese Maßnahmen werden zur erneuten Beratung vorgelegt. 01 115 2, Gebäudemanagement M 020 Entfernung Gardinen im Rats- und Bürgersaal x 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € Beschreibung Die mindestens einmal jährlich erforderliche Reinigung der Gardinen wird entbehrlich, sodass die damit verbundenen Reinigungskosten entfallen. 04 272 1, Bücherei M 035 Medienausstattung X 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € Beschreibung Die Erfahrungswerte zeitigen eine Kürzung des jährlichen Medienbedarfs. 06 366 1, Jugendbegegnungsstätten M 037 Sachkostenzuschüsse Kinderschutzbund X 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Beschreibung Es handelt sich hier um eine freiwilligen Leistung der Stadt an den Träger der freien Jugendhilfe als Sachkostenpauschale zu den Betriebskosten der offenen Jugendeinrichtungen in Bad Münstereifel und Arloff. Perspektiven für eine Aufwandreduzierung ergeben sich durch die geplante Umstellung der offenen Jugendarbeit in Richtung aufsuchende Hilfe, was eine Reduzierung der Betriebskosten erwarten lässt. 08 424 2, Sportplätze einschl. Sportlerheime M 043 Vereinszuschuss für den Betrieb der Sportplätze X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Ausgehend von den Auswirkungen des demographischen Wandels mit rückläufigen Mannschaftszahlen und steigendem Kostendruck auf die Vereine wird es zu weiteren Vereinszusammenschlüssen und/oder Kooperationen kommen, die zum Rückbau eines Sportplatzes im Stadtgebiet führen kann. M 044 Unterhaltung Sportplätze X 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € Beschreibung Mit Schließung eines Sportplatzes mindert sich der der Stadt zufallende Unterhaltungsaufwand an "Dach und Fach". mögliche Einsparung 6.800 € 6.800 € 6.800 € 15.800 € 15.800 € 20.800 € 20.800 € 20.800 €