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Beschlussvorlage (Vorbericht - Haushaltssatzung 2013-2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,5 MB
Datum
25.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
21.07.14, 17:38

Inhalt der Datei

Haushaltssatzung 2013 - 2014 Entwurf 003 Inhaltsangabe Haushaltssatzung . Vorbericht..................... Seite 5 . Seite 8 Seite 23 . Seite 56 . Seite 59 . Haushaltssicherungskonzept Bestimmungen für die Ausführungen des NKF-Haushaltes Stellen plan. . Bilanz des Vorvorjahres . Seite 61 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen . Seite 65 Übersicht über die Zuwendungen . Seite 66 . Seite 68 . Seite 69 . Seite 70 Seite 72 . Seite 77 . Seite 85 Ergebnisplan . Seite 88 Finanzplan . Seite 90 Seite 92 . Seite 93 Seite 96 . Seite 193 Seite 196 Seite 206 Seite 236 242 an die Fraktionen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Übersicht über die freiwilligen Aufwendungen Übersicht über die Inneren Verrechnungen . Begriffserläuterungen Produktplan : Teilpläne und Produktdarstellungen Produktbereich . 010 Innere Verwaltung : Darstellung der einzelnen Produkte der Produktgruppe Produktbereich Produktgruppe . 020 Sicherheit und Ordnung 121 Statistik und Wahlen . Produktgruppe Produktgruppe 122 Ordnungsangelegenheiten 126 Brandschutz Produktgruppe 127 Rettungsdienst. Produktbereich 111 . . 030 Schulträgeraufgaben . Seite . Seite Seite 249 252 Produktgruppe 212 Hauptschulen . Seite 286 Produktgruppe 215 Realschulen . Seite 300 Produktgruppe 217 Gymnasien Produktgruppe 221 Förderschule . Seite . Seite 314 328 Produktgruppe 241 Schülerbeförderung . Seite Produktgruppe 211 Grundschulen................. . für Schüler . Seite 338 342 Produktgruppe 243 Sonstige Schulische Aufgaben . Seite 346 Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe 252 Museen, Sammlungen, Ausstellungen . Seite . Seite 353 Produktgruppe 263 Musikschulen . Seite 360 Produktgruppe 271 Volkshochschulen . Seite Produktgruppe 272 Büchereien Produktgruppe 281 Heimat- und sonstige Kunstpflege . Seite . Seite 366 372 378 Produktgruppe 242 Fördermaßnahmen 356 004 ! I Seite 387 Seite Seite 390 Seite 402 Produktgruppe 341 Unterhaltsvorschussleistungen Produktgruppe 351 Sonstige sozialen Leistungen . Seite . Seite 406 Produktbereich . Seite 413 416 Produktbereich 050 Soziale Leistungen............................ Produktgruppe 311 Grundversorgung .. . und Leistungen nach dem SGB XII Produktgruppe 313 Leistungen für Asylbewerber . Produktgruppe 315 Soziale Einrichtungen................................. .. . 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktgruppe 361 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen u. Tagespfiege Seite Produktgruppe 362 Jugendarbeit. . Seite Produktgruppe 363 Sonst. Leistung zur Förderung junger Menschen u. Familien Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder Produktgruppe 366 Einrichtungen der Jugendarbeit 396 410 422 Seite 426 . Seite . Seite 442 . Seite 454 . Seite . Seite 459 448 Produktgruppe 367 Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Fam ilien Produktbereich 080 Sportförderung Produktgruppe 421 Förderung des Sports. .. . Seite 462 466 Seite 473 . Seite 506 . 481 484 Produktgruppe 522 Wohnungsbauförderung Seite . Seite . Seite Produktgruppe 523 Denkmalschutz . Seite 496 Seite 503 ".. Seite 504 ÖPNV.......................... Seite 511 Seite 512 . Seite Seite . 519 520 Seite 525 Produktgruppe 561 Umweltschutzmaßnahmen Seite 526 Produktbereich Seite 533 Produktgruppe 571 Wirtschaftsförderung Seite 534 Produktbereich Seite 541 Produktgruppe 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Seite 542 Lageberichte der Eigenbetriebe Seite 549 Produktgruppe 424 Sportstätten und Bäder............................. .. Produktbereich 090 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Produktgruppe 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Geoinformation Produktbereich 100 Bauen und Wohnen Produktgruppe 521 Bau- und Grundstücksordnung Produktbereich und -pflege 110 Ver- und Entsorgung....................................................... Produktgruppe 537 Abfallwirtschaft. Produktbereich 120 Verkehrsflächen " und -anlagen, Produktgruppe 547 ÖPNV Produktbereich 130 Natur- und Landschaftspflege Produktgruppe 554 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich 140 Umweltschutz........................ 150 Wirtschaft und Tourismus 160 Allgemeine Finanzwirtschaft . 490 005 Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2013/2014 Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2011 (GV.NRW. S. 474) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom ................. folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird 2013 im im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2014 86.264.672 EUR 94.707.206 EUR 88.291.018 EUR 95.995.354 EUR auf 83.911.557 EUR 86.259.544 EUR auf 92803.752 94.441.950 EUR auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf auf EUR 3.665.292 EUR 3665.292 EUR 2.851.739 EUR 2.314.364 EUR o EUR o EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 006 §3 2014 2013 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. o EUR o EUR 8.442.534 EUR 7.704.336 EUR §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 55000.000 EUR 55.000000 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 295 v.H. 495 v.H. 295 v.H. 495 v.H. Gewerbesteuer 440 v.H. 440 v.H. auf 007 §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die im Stellenplan ausgewiesenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) haben folgende Wirkung: soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln. bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder tariflich Beschäftigten-Stellen ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldung- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. §8 Erheblich gemäß § 83 Abs. 2 GO NW sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen, wenn sie 10 v H. des Haushaltsansatzes überschreiten. Überschreitungen, außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 10.000 EUR sind unabhängig vom Haushaltsansatz unerheblich. Im investiven Bereich (Finanzplan) sind Überschreitungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 20.000 EUR übersteigen bzw. außerplanmäßige Auszahlungen Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nach § 89 Abs. 2 GO NW notwendigen Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen des Höchstbetrages nach § 5 der Haushaltssatzung aufzunehmen. Erftstadt, 12.032013 Festgestellt: 1\ iV Aufgestellt: .! ./ V&0vJJWV Volker Erner 1. Beigeordneter der Stadt Erftstadt Thomas Heil Kämmerer der Stadt Erftstadt 008 VORBERICHT P:\200\2013\Haushattsplan_20 13..2014_Entwurf\Titel.docm 009 Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 I 2014 1. Vorbemerkung Verwaltung und Politik haben sich darauf verständigt, erstmals seit längerer Zeit wieder einen Doppelhaushalt aufzustellen. Man einigte sich im Vorfeld, dass dieser Doppelhaushalt am Ende des 1. Quartals 2013 im Rat eingebracht werden soll. Der Vorteil dieser späten Einbringung besteht darin, dass zu diesem Zeitpunkt aktuelle Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 vorliegen, so dass sichergestellt ist, dass eine valide Datenbasis für die Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden kann. Zwar wird derzeit von einem extemen Sachverständigen Gemeindefinanzausgleich ein Gutachten zum erstellt, aber der Minister für Inneres und Kommunales hat bereits signalisiert, dass etwaige Änderungen tens im Gemeindefinanzierungsgesetz aufgrund dieses Gutachtens frühes- 2015 berücksichtigt werden. Insofern besteht keine Gefahr, dass - ähnlich wie bei der Einbringung des 1. Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 - der nun vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und 2014 ein völlig unzutreffendes Bild der Finanzlage ausdrückt. Die Änderung des § 76 GO NRW führt dazu, dass ein Haushaltsplan aufzustellen ist, der eine 10-jährige mittelfristige Planung aufweist. Da die Stadt Erftstadt einen Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 erstellt, umfasst die mittelfristige Planung die Jahre 2015 bis 2024. Erfreulicherweise gelingt es aufgrund der vorliegenden Zeitraumes einen Haushaltsausgleich darzustellen. Planung, innerhalb dieses Im Jahr 2022 wird die "schwarze Null" erreicht, so dass die Möglichkeit besteht, ein von der Aufsichtsbehörde migungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. geneh- Für die Planung der Jah- re 2014 bis 2017 wurde die vom Land NRW veröffentlichten Orientierungsdaten zu- grunde gelegt; für die Jahre 2018 bis 2024 die zu ermittelnden Wachstumsraten, die auf den Ist-Ergebnissen der letzten 10 Jahre basieren. Die Anwendung dieser Daten führt dazu, dass ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Jedoch ist fraglich, ob die Realität in der Tat durch die Anwendung dieser Daten widergespiegelt wird. Den- noch erscheint es nun möglich, erstmals seit dem Jahr 2010 das so genannte "Nothaushaltsrecht" zu verlassen; gleichwohl verbleibt die Stadt in der Haushaltssiche- 01 0 rung und es gibt nach wie vor keine Alternative zu einem konsequenten Konsolidie- rungskurs. Hauptproblem der Kommunen in NRW ist seit Jahren die unzureichende Ausstattung über den Gemeindefinanzausgleich des Konnexitätsprinzips. finanzielle und die nur mangelhafte Umsetzung Hierdurch werden den Kommunen gesamtstaatliche ben übertragen, ohne die dafür erforderliche Finanzausstattung aktuelles Beispiel - neben dem Rechtsanspruch Aufga- bereit zu stellen. Ein der U3-Jährigen auf einen Kinder- gartenplatz - ist das Thema "Inklusion", welches für die Kommunen sicherlich nicht zum Nulltarif umsetzbar ist. Dennoch weigert sich die Landesregierung, Falle die Konnexitätsrelevanz in diesem anzuerkennen. Es kann aber nicht sein, dass das Land NRW einen Inklusionsplan verfasst, die Kommunen aber mit den daraus entstehenden Kosten bei der Umsetzung alleine gelassen werden. Die Stadt Erftstadt hat - neben zahlreichen anderen Kommunen - sowohl gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 als auch gegen das Gemeindefinanzierungsge- setz 2012 geklagt. Eine Entscheidung der Gerichte hierzu steht allerdings noch aus und daher müssen die Folgen dieser Klage abgewartet werden. Im Übrigen bleibt festzuhalten, terbrochen dass sich die Stadt Erftstadt nahezu seit 1994 unun- in der Haushaltssicherung befindet und die Budgets der einzelnen Fachämter aufgrund der zahlreichen pauschalen Kürzungen ausgedünnt sind. Auch für das Haushaltssicherungskonzept "Aufwendungen 2013 sind wieder pauschale Kürzungen bei den für Sach- und Dienstleistungen" sowie bei den "Ordentlichen Auf- wendungen" umgesetzt worden. Die Fachämter mussten in Rahmen ihrer MitteIanmeldungen bereits je 1,5% bei den o. g. Aufwandsarten für die Jahre 2014 bis 2017 einsparen. War dies aus Sicht der Fachämter nicht möglich, so musste dies ausführlich begründet werden. Weitere Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen haltsberatungen gnügungssteuer, werden im Rahmen der Haus- mit der Politik diskutiert. Hierzu zählen u. a. eine Erhöhung der Vereine Hundebestandsaufnahme, Standardreduzierungen beim Ei- genbetrieb Straßen sowie perspektivisch eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer. Im Vergleich mit den übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen befindet sich der ! I 011 Hebesatz der Stadt Erftstadt am unteren Ende der Skala, so dass eine moderate Erhöhung möglich erscheint. Eine Erhöhung um 20%-Punkte würde eine Mehreinnahme von ca. 400.000 EUR bedeuten. Hingewiesen wird abschließend noch darauf, dass die jeweiligen Jahresabschlüsse der letzten Jahre stets deutlich besser ausgefallen sind, als dies der entsprechende Haushaltsplan vorsah. In den Jahren 2008 sowie 2010 wurden sogar Überschüsse in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Die Fehlbeträge in den Jahren 2011 sowie 2012 waren sehr deutlich geringer als das geplante Defizit. 012 2. Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2013/2014 Allgemeines Die Stadt Erftstadt befand sich in den Jahren 2010 bis 2012 im .Nothaushaltsrecht". Wie oben bereits beschrieben, wird nun mit der vorliegenden Haushaltssicherungskonzept Haushaltssatzung ein aufgestellt, welches grundsätzlich von der Aufsichtsbe- hörde genehmigt werden kann. Der Ergebnisplan 2013 / 2014 weist für das Jahr 2013 einen Fehlbedarf in Höhe von etwa 8,44 Mio. EUR aus; für das Jahr 2014 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 7,7 Mio. EUR. Auch in den Folgejahren der ursprünglichen der Haushaltsausgleich mittelfristigen Planung kann bis zum Jahr 2017 nicht erreicht werden. Im Jahr 2017 wird mit einem Fehlbedarf in Höhe von etwa 2,75 Mio. EUR gerechnet. Nach der oben beschriebenen Änderung des § 76 GO NRW erstreckt sich die Möglichkeit auf das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisplans nun bis zum Jahr 2024 (10-Jahres- Zeitraum). Um für einen solch langen Zeitraum planen zu können, wurden vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Berechnungsformeln veröffentlicht, (MIK NRW) nach denen die einzelnen Kommunen ihre jewei- ligen Wachstumsraten für einzelne Aufwands- und Ertragsarten ermitteln müssen Diese Wachstumsraten werden dann für die Jahre 2018 - 2024 zugrunde gelegt. Die Anwendung dieser Wachstumsraten 1. führt bei der Stadt Erftstadt dazu, den Haushalt- sausgleich im Jahr 2022 zu erreichen. Für die Planung der Jahre 2014 bis 2016 wurden - wie in der Vergangenheit die vom Land NRW am 13. Juli 2012 veröffentlichten gelegt. Auch der Änderungserlass Orientierungsdaten auch - zugrunde vom 23. Januar 2013 wurde entsprechend be- rücksichtigt. Die Daten basieren auf der für das Land NRW vom Finanzministerium NRW regionalisierten Steuerschätzung des Arbeitskreises 2012, den Entwicklungen des Landeshaushaltes gleichs. In der nachfolgenden Steuerschätzung sowie des kommunalen Finanzaus- Tabelle ist zu erkennen, welche Prozentsätze für die mittelfristige Planung zugrunde gelegt worden sind: 1 Zu den einzelnen Wachstumsraten vom Mai siehe die Ausfiihrungen im Haushaltssicherungskonzept. I' 013 2014 2015 2016 Anteil ESt + 5,5 % +5,3 % +5,2 % Anteil USt + 3,1 % + 3,2 % + 3,2 % Gewerbesteuer +4,2 % + 3,9 % + 3,4 % Grundsteuer B + 1,9 % + 1,9 % + 1,8 % Schlüsselzuw. +7,6 % + 4,1 % +4,2 % Fam.-LA +2,8 % + 2,7 % + 3,3 % Personalaufwand + 1,0 % + 1,0 % + 1,0 % Sachaufwand + 1,0 % + 1,0 % + 1,0 % Kreisumlagegrundl. +4,8% +4,0% +3,8% Eine von den Orientierungsdaten vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A um jährlich 1,9% wurde aufgrund der Erfahrungen in Erftstadt nicht vorgenommen. Auch die Erhöhung der Aufwendungen für die Sach- und Dienstleitungen hierdurch den Konsolidierungsdruck ren gezwungen, unterblieb, um zu erhöhen. Im Gegenteil - die Fachämter wa- aufgrund der Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme Einsparun- gen in Höhe von 1,5% umzusetzen. Steigerungen in diesen Bereichen bzw. aufgrund der Inflation sind von den einzelnen Fachämtern durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Kreisumlage wurde berechnet an hand der vom Rhein-Erft-Kreis Papiers .Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushaltes" im Rahmen des veröffentlichten Umlagesätze für die Jahre 2014 bis 2016. Diese Umlagesätze wurden mit den Umlagegrundlagen multipliziert, die sich aufgrund der Anwendung der oben genannten Orientierungsdaten für die einzelnen Haushaltsjahre ergeben haben. Für die Fortschreibung des Kreisumlage-Ansatzes ab dem Jahr 2017 wurde die ermittelte Wachstumsrate zu- grunde gelegt. Erfreulicherweise geht der Kreis von sinkenden Umlagesätzen aus. Dies hängt auch damit zusammen, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sukzessive übernimmt. Es bleibt hier zu hoffen, dass sich der Bund darüber hinaus auch im Wege des neuen Bundeleistungsgesetzes an den Kosten für die Eingliederungshilfe beteiligt. Eine Überschuldung der Stadt Erftstadt, d. h. der vollständige Verzehr des bilanziellen Eigenkapitals, kann bis zum Jahr 2024 verhindert werden. Dies ist auch darauf I" zurückzuführen, 014 dass die von der GPA geforderte Neubewertung der Eigenbetriebe dazu geführt hat, dass sich die Allgemeine Rücklage um über 70 Mio. EUR auf etwa 140 Mio. EUR im Jahr 2012 verdoppelt hat. Im Rahmen der Neubewertung der drei Eigenbetriebe wurden enorme stille Reserven aufgedeckt, die darauf zurückzuführen sind, dass das NKF-Gesetz völlig andere Bewertungsvorgaben enthält. Bei der Gründung der Eigenbetriebe ist zum Teil sehr pauschal und im Vergleich zu den NKF-Vorgaben insbesondere beim Grund und Boden sehr niedrig bewertet worden. Nunmehr liegt für die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt eine Bewertung der Vermögensgegenstände vor, die mit den Bewertungen der übrigen Gebietskörperschaften in NRW vergleichbar ist. Ergebnisplan I Teilergebnispläne Der Ergebnisplan - als der wichtigste Teil des Haushaltsplanes träge und die Aufwendungen - beinhaltet die Er- der Haushaltsjahre 2013 und 2014 sowie der folgenden Planjahre 2015 - 2017. Aus dem Ergebnisplan kommen und der geplante Ressourcenverbrauch sind das gesamte Ressourcenauf(inklusive der Abschreibungen so- wie der Zuführungen zu den Rückstellungen) ablesbar. Der Ergebnisplan liefert einen Überblick über die haushaltswirtschaftliche träge und Aufwendungen Die Teilergebnispläne gegliedert. Entwicklung. Die Gesamtbeträge werden in der Haushaltssatzung im § 1 festgelegt. wurden mit dem Haushalt 2012 grundsätzlich Zurückzuführen der Er- ist dies auf die neue Software nach Produkten .Inforna", die zum 01.01.2012 eingeführt wird. Ziel ist es, dass nach wie vor die Ansätze eines Teilergebnis- bzw. eines Teilfinanzplans auf der linken Seite des Haushaltes abgebildet und diese Ansätze auf der rechten Seite verbal erläutert werden, so dass direkt erkennbar ist, wofür die Mittel eingesetzt werden. Diese hohe Transparenz wird somit auch in der neuen Software beibehalten. Erhöht wird diese Transparenz sogar noch dadurch, dass - wie oben beschrieben - grundsätzlich vormals auf Produktgruppenebene) nun auf Produktebene (statt die Teilpläne abgebildet werden. Im Bereich der Schulen wurden ab dem Jahr 2012 sämtliche Schulen einzeln mit einem entsprechenden Teilplan abgedruckt. 01 5 3, Wesentliche Veränderungen Der Gesamtergebnisplan im Vergleich zum Vorjahr für das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von etwa 8,44 Mio. EUR ab; der für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 7,7 Mio. EUR. Das geplante Defizit im Ergebnisplan 2012 betrug ca. 13,5 Mio. EUR. Im Folgenden werden die Unterschiede der Jahre 2012 und 2013 beschrieben: ~ Steuererträge: Die Steuererträge des Jahres 2013 erhöhen sich im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2012 um rund 3,4 Mio. EUR. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird mit Mehreinnahmen he von 1,35 Mio. EUR gerechnet, wobei diese Mehreinnahmen dazu verwendet werden, die Kosten für den Winterdienst wässerunterhaltung zu finanzieren. in Hö- in erster Linie sowie für die Ge- Der Rat hat im Jahr 2012 entschieden, diese Kosten über die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer zu finanzieren. Um über 1,5 Mio. EUR erhöhen sich die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dies ist auf die nach wie vor sehr gute Ar- beitslage in Deutschland zurück zu führen. Der Ansatz für die Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich um 500.000 EUR auf 11,5 Mio. EUR. ~ Schlüsselzuweisungen: Aufgrund einer sehr hohen Verbundmasse sich die Schlüsselzuweisungen erhöhen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 2,5 Mio. EUR. Zusätzlich ist im Vergleich zum Vorjahr eine geringere fiktive Steuerkraft festzustellen. Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen fern sich die Klagen zahlreicher kreisangehöriger meindefinanzierungsgesetze bleibt abzuwarten, inwieKommunen gegen die Ge- der Jahre 2011 sowie 2012 auswirken. Zudem ist vom Land NRW ein Gutachten zur Weiterentwicklung nanzausgleichs des kommunalen Fi- in Auftrag gegeben worden, dessen Roh-Entwurf dem MIK NRW vorliegt. Ergebnisse sind derzeit aber noch keine bekannt; hiermit wird Ende März 2013 gerechnet. Bei den übrigen Ertragsarten gibt es im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres 2012 keine wesentlichen Veränderungen. 01 6 ! ' » Personalaufwendungen: Die Personalaufwendungen erhöhen sich im Ver- gleich zum Jahr 2011 um rd. 570.000 EUR. Diese Erhöhung fußt i. W. auf zusätzliche geplante PersonaleinsteIlungen im Bereich der Kindertagesstätten, die auf gesetzliche Vorgaben zurück zu führen sind sowie auf Tariflohnerhöhungen. Bei den übrigen Aufwandsarten gibt es im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres 2011 keine wesentlichen Veränderungen Fazit: Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 weist der Entwurf des Ergebnisplans 2013 ein um ca. 5 Mio. EUR verbessertes Ergebnis aus. Die Gründe hierfür sind oben ge- nannt. Die Steuererträge erhöhen sich um ca. 3,4 Mio. EUR und die Schlüsselzuweisungen um etwa 2,5 Mio. EUR. Verschlechterungen Personalaufwendungen gibt es im Wesentlichen bei den in Höhe von 570.000 EUR sowie bei den Sonstigen Aufwen- dungen in Höhe von rund 400.000 EUR. 017 4. Entwicklung des Vorjahres 2012 Aufgrund der späten Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und 2014 können zum Zeitpunkt dieser Einbringung schon erste Hinweise auf das Jahresergebnis des Jahres 2012 gegeben werden. Der Haushaltsplan sah für das Jahr 2012 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 13,3 Mio. EUR vor. Das Ergebnis im Jahresabschluss ausfallen. Unter Berücksichtigung wird hingegen vermutlich besser der schon fest stehenden Abschlussbuchungen kann davon ausgegangen werden, dass das Jahr 2012 mit einem Defizit in Höhe von Voraussichtlich rund 7-8 Mio. EUR abschließen wird. Allerdings steht diese Aussage unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wesentlichen Veränderungen Deutliche Verbesserungen eintreten werden. konnten im Bereich der Steuern realisiert werden. Insge- samt wurde hier Mehreinnahmen den Transfererträgen keine weiteren in Höhe von knapp 2,5 Mio. erzielt. Aber auch bei sowie bei den Sonstigen Ordentlichen Erträgen wurden Ver- besserungen im Vergleich zum Planansatz in Höhe von rund 660.000 EUR erreicht. Im Bereich der Aufwendungen opersonalaufwand gab es zum Teil erhebliche Verbesserungen: -1 Mio. EUR, o Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1,3 Mio. EUR, o Transferaufwendungen o Sonstige Aufwendungen Ergebnisverschlechterungen -2,2 Mio. EUR, -465.000 EUR. sind in erster Linie auf die Jahresabschlussarbeiten zu- rückzuführen. So führt die Umsetzung des § 22 Absatz 3 EigVO zu einer Verschlechterung in Höhe von rund 275.000 EUR. Daneben wurden Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 600.000 EUR gebildet sowie die Überschüsse der Gebührenhaushalte Rettungsdienst sowie Abfallwirtschaft (insgesamt etwa 300.000 EUR) auf- wandswirksam dem bilanziellen Sonderposten zugeführt. Offen ist derzeit noch die Höhe der Auflösungen bzw. Zuführungen zu den PersonalRückstellungen. Grundlage für die entsprechenden Buchungen ist ein Gutachten, 01 8 das von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Gutachten wird jedoch erst im Monat April gerechnet. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Jahr 2012 deutlich besser abschließen wird, als dies der Plan vorsah. 01 9 5. Kennzahlen nach dem NKF-Kennzahlenset In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Kommunen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet worden. Viele dieser Kennzahlen beziehen sich zwar auf die kommunale Bilanz, aber einige sind auch auf den Ergebnisplan I -rechnung anwendbar. Diese Kennzahlen werden im Folgenden ermittelt und mit den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 verglichen: ~ Steuerquote: Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde "selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Steuererträge in Beziehung zu den ordentlichen Erträgen setzt: oSteuerquote 2008: 53,67% oSteuerquote 2009: 53,19% oSteuerquote 2010: 50,37% oSteuerquote 2011: 51,07% oSteuerquote 2012: 58,58% ~ Zuwendungsquote: Steuerquote 2013: 56,97% Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwie- weit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Erträge aus Zuwendungen in Beziehung zu den ordentlichen Erträgen setzt: o Zuwendungsquote 2008: 27,61 % o Zuwendungsquote 2009: 27,16% o Zuwendungsquote 2010: 28,77% o Zuwendungsquote 2011: 28,42% o Zuwendungsquote 2012: 21,80% Zuw.-quote 2013: 24,70% 020 ~ Personalintensität: nalaufwendungen Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Perso- an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. wird diese Kennzahl, indem man die Personalaufwendungen den ordentlichen Aufwendungen ~ Personalintensität 2008: 22,63% o Personalintensität 2009: 21,84% o Personalintensität 2010: 23,83% o Personalintensität 2011: 23,95% o Personalintensität 2012: 23,68% Sach- und Dienstleitungsintensität: P.-Intensität 2013: 23,81% Diese Kennzahl lässt erkennen, chem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme in weI- von Leistungen hat. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen in Beziehung zu setzt. o Dritter entschieden Ermittelt in Beziehung zu den ordentlichen setzt. o S&D-Intensität 2008: 12,19% o S&D-Intensität 2009: 12,38% o S&D-Intensität 2010: 12,06% o S&D-Intensität 2011: 11,62% o S&D-Intensität 2012: 11,92% S&D-Intensität 2013: 11,48% 02'1 I' ~ Transferaufwandsquote: Transferaufwendungen wird die Kennzahl, Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen und den ordentlichen Aufwendungen indem man die Transferaufwendungen den ordentlichen Aufwendungen den her. Ermittelt in Beziehung zu stellt. o Transferquote 2008: 46,99% o Transferquote 2009: 46,63% o Transferquote 2010: 47,84% o Transferquote 2011: 47,56% o Transferquote Transferquote 2013: 48,72% 2012: 48,83% ~ Zinslastquote: Diese Kennzahl zeigt auf, welche zusätzlichen Belastungen aus Finanzaufwendungen (Zinsen) zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit indem man die Finanzaufwendungen bestehen. Ermittelt wird diese Kennzahl, in Beziehung zu den ordentlichen Auf- wendungen stellt. o Zinslastquote 2008: 1,62% o Zinslastquote 2009: 1,48% o Zinslastquote 2010: 1,44% o Zinslastquote 2011: 1,18% o Zinslastquote 2012: 0,54% Insgesamt ist festzustellen, Zinslastquote 2013: 0,58% dass diese Kennzahl für den städtischen Haushalt nahezu ohne Bedeutung ist, da die Investitionen (und somit auch die Schulden) in den Bilanzen der Eigenbetriebe enthalten sind. Die Zinsaufwendungen spielen somit für den Kernhaushalt keine große Rolle. 022 6. Finanzplan I Investitionen Das Finanzergebnis im Finanzplan schließt im Jahr 2013 mit einem Defizit in Höhe von rd. 8 Mio. EUR ab; im Jahr 2014 mit einem Defizit in Höhe von rund 6,8 Mio. EUR .. Ähnlich wie im Ergebnisplan wird dieses Defizit im Zeitablauf geringer. Für die Jahre 2015 - 2017 lässt sich insgesamt ein hoher Liquiditätsbedarf nur durch eine weitere Aufnahme kurzfristiger Liquiditätskredite feststellen, der gedeckt werden kann, was zu einer weiteren Verschuldung der Stadt Erftstadt führt. Sollte wieder eine Phase steigender Zinsen kommen, so würde sich dies auch deutlich in Form von erhöhten Zinsaufwendungen Die Investitionstätigkeit im Ergebnisplan niederschlagen. der Stadt Erftstadt, die dem Finanzplan entnommen werden kann, ist bedingt durch das Vorhandensein der drei Eigenbetriebe kaum von Bedeu- tung. Demzufolge ist es auch weiterhin nicht erforderlich, Investitionskredite aufzu- nehmen. Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird in der Haushaltssatzung che Form gewählt. Es soll keine geschlechterspezifische mer sind beide Geschlechter gemeint. grundsätzlich die männliBenachteiligung sein. Im- 023 STAD ERFTSTAD Haushaltssicherungskonzept 2013 / 2014 , 024 1. Ausgangslage a) Kommunale Finanzsituation Die Kommunale Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist insbesondere dadurch geprägt, dass die ganz überwiegende Anzahl von Kommunen nicht in der Lage ist, den Ergebnisplan (bzw. die Ergebnisrechnung) auszugleichen. Zwar gibt es derzeit in NRW "nur" noch 30 Kommunen, die sich im Nothaushaltsrecht jedoch ist der rapide Rückgang der "NRW-Nothaushalts-Kommunen" finanzielle Gesundung dieser Kommunen zurückzuführen, befinden, weniger auf die als vielmehr auf die Tat- sache, dass durch die Änderung des § 76 GO NRW der Zeitraum deutlich ausgedehnt worden ist, in dem der Haushaltsausgleich darzustellen ist'. Außerdem führt der Stärkungspakt Stadtfinanzen dazu, dass sich eine Vielzahl von Kommunen aus den engen Klammern des Nothaushaltsrechts befreien konnte. In der Folge führt der Ausweis von Defiziten in den kommunalen Ergebnisrechnungen zur Inanspruchnahme des bilanziellen Eigenkapitals. Bei insgesamt 61 Kommu- nen in NRW liegt bereits eine bilanzielle Überschuldung (= vollständiger Verzehr des Eigenkapitals) vor oder aber diese droht bis im Zeitraum der mittelfristigen Planung einzutreten. Den mit dieser Entwicklung zwingend einhergehenden Liquiditätsengpässen begeg- nen die Kommunen durch verstärkte Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung. Die dauerhafte Unfähigkeit vieler Kommunen, ausgeglichene reichen, führt dazu, dass sich die Schuldenspirale v. a. an der Dynamik der Kassenkreditschulden. Haushalte zu er- immer schneller dreht - ablesbar In NRW beispielsweise drohen laut dem Gutachten der Professoren Lenk und Junkernheinrich die Kassenkredite bis 2020 von derzeit rund 22 Mrd. EUR auf 50 Mrd. EUR anzuwachsen. Diese Verschuldungssituation hat inzwischen eine solche Dimension angenommen, dass nun dringender Handlungsbedarf besteht. Ein seit Februar 2011 vorliegendes "Konzept zur Rückgewinnung kommunaler Finanzautonomie Westfalen" enthält konkrete Lösungsvorschläge, I im Land Nordrhein- wie ein Haushaltsausgleich Die Änderung des § 76 GO NR W wird im nachfolgenden Text noch detailliert beschrieben. und 025 I' Schuldenabbau in allen nord rhein-westfälischen Kommunen realisiert werden kann. Die mit dem Konzept verbundene nachhaltige und an den Problem ursachen ansetzende Lösungsstrategie sieht sowohl Struktur- und Konsolidierungshilfen des, des Landes, der kommunalen Solidargemeinschaft des Bun- als auch jeder einzelnen Kommune vor, die ihrerseits Empfänger der Hilfeleistungen ist. Die Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt zunächst durch das zwischenzeitlich vom nord rhein-westfälischen Landtag beschlossene Stärkungspaktgesetz. vor, die 61 nord rhein-westfälischen Dieses sieht Kommunen, die bereits überschuldet sind oder denen die Überschuldung im Zeitraum der mittelfristigen Planung droht, mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Dies ist auch ein Signal an die Banken, dass das Land NRW für seine Kommunen eintritt, so dass sichergestellt ist, dass von den Banken gewährte Kredite auch von den Kommunen wieder zurückgezahlt werden können. b) Finanzsituation der Stadt Erftstadt bis 2017 Die Stadt Erftstadt hat ihr Rechnungswesen Neuen Kommunalen Jahresabschlüsse Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die NKF- weisen folgende Ergebnisse aus: 31.12.2008: Jahresüberschuss 31.12.2009: Jahresfehlbetrag 31.12.2010: Jahresüberschuss 31.12.2011: Jahresfehlbetrag Die Jahresfehlbeträge Inanspruchnahme zum 01.01.2008 auf das System des in Höhe von 468.422,05 EUR in Höhe von 9.946.871,99 EUR, in Höhe von 104.510,36 EUR sowie in Höhe von 2.321.017,72 EUR (Entwurf). der Jahre 2009 sowie 2011 konnte durch eine entsprechende der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrück- lage weist nach dem Entwurf des Jahresabschlusses 2011 noch einen Bestand von rund 4,3 Mio. EUR aus. Der für das Haushaltsjahr der Ergebnisplanung 2012 verabschiedete Haushalt sieht einen Fehlbedarf in im Umfang von rund 13,3 Mio. EUR vor. Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird jedoch deutlich besser ausfallen. Aufgrund einer ersten Hochrechnung kann zurzeit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 7-8 Mio. EUR 026 gerechnet werden. Damit wäre die Ausgleichsrücklage müsste zur Deckung des Fehlbetrages vollständig verbraucht und es die Allgemeine Rücklage in Anspruch ge- nommen werden. Diese Allgemeine Rücklage konnte jedoch im Zuge der Neubewertungen der drei Eigenbetriebe der Stadt Eritstadt deutlich erhöht werden, da im Rahmen der Neubewertung zahlreiche hohe stille Reserven aufgedeckt worden sind. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz legt, dass Neubewertungen gewandte durchzuführen festge- sind, da die in der Eröffnungsbilanz Eigenkapitalspiegelbildmethode nach Auffassung an- der GPA nicht dazu führt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- lage vermittelt worden ist. Die Allgemeine Rücklage konnte in der Folge von 66,4 Mio. EUR auf 141,58 Mio. EUR aufgestockt werden. Die im Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2013/2014 der mittelfristigen Planung veranschlagten Erträge und Aufwendungen leider - eine anhaltende Fehlbedarfssituation Fehlbedarf 2013: 8.442.534 EUR Fehlbedarf 2014: 7.704.336 EUR Fehlbedarf 2015: 5.754.766 EUR Fehlbedarf 2016: 4.075.188 EUR Fehlbedarf 2017: 2.752.666 EUR sowie für den Zeitraum belegen nun - mit insgesamt sinkender Tendenz: Die hieraus resultierenden Folgen für die Haushaltswirtschaft enorm. Die kontinuierliche Inanspruchnahme der Allgemeinen der Stadt Eritstadt sind Rücklage führt zu ei- nem deutlichen Abbau des bilanziellen Eigenkapitals. Mit anderen Worten: Die Stadt Eritstadt lebt auf Kosten ihrer Substanz und zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Zugleich sind zur Sicherstellung am Kapitalmarkt zu beschaffen. Kredite zur Liquiditätssicherung der Zahlungsfähigkeit die fehlenden liquiden Mittel Dies führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der (Kassenkredite). Nach dem Entwurf der Finanzpla- nung ist zu erwarten, dass die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche- ,, 027 rung im Jahre 2017 einen Stand von rd. 55 Mio. EUR erreicht haben werden. In diesem Zusammenhang ist auf ein sowohl in der Eintrittswahrscheinlichkeit, aber vor allem im Ausmaß besonders hohes Zinsrisiko hinzuweisen. Die Fortschreibung der Plandaten des Haushaltssicherungskonzeptes schränkt sich auf die Darstellung der Erträge und Aufwendungen, der Zahlungsströme für die Frage des Haushaltsausgleichs Außerdem spielt die Investitionstätigkeit im Kernhaushalt bis 2024 be- da die Entwicklung keine Bedeutung hat. der Stadt Erftstadt keine große Rolle, da das Vermögen der Stadt in die drei Eigenbetriebe ausgelagert worden ist. c) Bisherige Haushaltskonsolidierungseffekte Zunächst werden die in den letzten beiden Jahren umgesetzten Maßnahmen, deren Umsetzungsstand und deren Auswirkungen ziellen Auswirkungen beschrieben. Die Darstellung der finan- erfolgt getrennt nach Ertragsverbesserungen und Aufwands- minderungen. Ertragsverbesserungen ergeben sich insbesondere durch Gebührenerhöhungen, sowie Erhöhungen der Hebesätze im Bereich der Realsteuern. nachfolgend aufgeführten Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich nach dem Zeitpunkt der Umset- zung, d.h. die zuerst aufgeführten Haushaltssicherungskonzeptes Maßnahmen waren Bestandteil des Ursprungs- und die zuletzt aufgeführten Maßnahmen waren Be- standteil der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Konsolidierungsbeitrag Maßnahme 2010: Einbehalt sowohl der Schul- als auch der Sportpauschale 450.000 EUR im Haushalt Erhöhung der Staffelung der Elternbei- durch Ein- führung einer Steuer für sog. "Gefahrhunde" sowie Erhöhung der Steuersät- Zu Lasten mv. Ergebnis 60.000 EUR träge bei den Kitas Erhöhung der Hundesteuer Bemerkung 20.000 EUR _' 028 I ze Erhöhung der Ausleihgebühren für die 16.000 EUR Bücherei Erhöhung der Teilnehmergebühren der 13.000 EUR für die 2.000 EUR fü r vorü ber- 4.000 RUR VHS Erhöhung der Ausleihgebühren Artothek Erhöhung der Gebühren gehende Gestattungen Deutliche Intensivierung der Wirt- Derzeit nicht bezifferbar schaftförderung Erhöhung des Hebesatzes der Grund- 18.000 EUR steuer A von 240% auf 260% 2011: Erhöhung des Hebesatzes der 575.000 EUR Erhöhung des Hebesatzes der Gewer- 270.000 EUR Grundsteuer B von 400 auf 440% besteuer von 420% auf 440% Erhöhung der Marktgebühren 2012: Erhöhung der Hebesätze der 2.500 EUR 850.000 EUR Grundsteuer A und B Finanzie- rung WO / GU im kulturellen 51.440 EUR Beitragserhöhungen im Bereich der 25.000 EUR Tageseinrichtungen und Tagespflege Gebührenerhöhungen Zur Bereich Einnahmen aus dem Stromverkauf Derzeit nicht bezifferbar Workshops laufen Gebührenanpassungen bei den Fried- Derzeit nicht bezifferbar hofsgebühren Umsetzung läuft Verkauf von nicht benötigtem Grund- 739.000 EUR besitz Verkäufe in 2013/2014 Summe 3.095.940 EUR Neben diesen von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen wurde von Seiten der Politik auch die Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr für Erwachsene 029 _!, eingeführt. Hierdurch kam es im Halbjahr 01.10.2010 - 31.03.2011 zu Einnahmen in Höhe von rund 19.300 EUR und im Halbjahr 01.04.2011 - 30.09.2011 zu Einnahmen in Höhe von rund 14.800 EUR (siehe hierzu auch V 405/2011). Aufwandsminderungen ergeben sich insbesondere durch den Verzicht auf die Durch- führung von Maßnahmen, pauschale Kürzungen sowie durch Vertragsanpassungen. Im Einzelnen stellen sich die Konsolidierungsbeiträge auf der Aufwandsseite wie folgt dar: Konsolidierungsbeitrag Maßnahme 2010: Pauschale Zuschusskürzungen Bemerkung 68.000 EUR in Höhe von 20% Streichung der freiwilligen Leistungen 150.000 EUR im Bereich der Schülerbeförderung Verzicht auf freiwilligen Bustransport 22.000 EUR von Kindergartenkindern Kürzung Jubiläen Städtepartnerschaf- 1.600 EUR ten Verzicht auf Veröffentlichungen im Er- 2.000 EUR ftstadt-Anzeiger Übertragung auf 2.000 EUR Verzicht auf Neuerwerb für die Artothek 1.600 EUR Kürzungen im sozialen Bereich 10.000 EUR Verzicht auf Auszahlungen 3.000 EUR der Sportlerehrung Dritte im Bereich der Stadtverordneten-Ehrungen Streichung der Prämie für Verbesse- 500 EUR rungsvorschläge Aufgabe eines Bürgerbüros Einsparungen bei Personal- und Sachkos- ten 030 160.000 EUR Bäderkonzept 2011: Verzicht 5.000 EUR auf die Durchführung städtischer kultureller Ausstellungen Vermeidung einer zeitgleichen Öffnung 20.000 EUR der Frei- und Hallenbäder Optimierung EDV-gestützten des 2.000 EUR Ratsinformationssystems 2012: Aufwandsreduzierungen im kul- 28.900 EUR turellen Bereich 2.500 EUR Schließung Rathaus zw. Weihnachten und Neujahr Einsparungen beim städt. Betriebsaus- 1.030 EUR flug Pauschale Kürzungen bei den Ge- 17.300 EUR schäftsaufwendungen Summe 497.430 EUR Insgesamt ergibt sich somit eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rd. 3,6 Mio. EUR. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich zahlreiche weitere Maßnahmen Konzeptionsphase in der befinden, die mittel- bis langfristig zu weiteren Einsparungen füh- ren werden. Zu nennen sind hier u. a.: • Nachhaltiger Ausbau der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung: Durch diese Maßnahme werden die Folgekosten reduziert und somit verringern sich auch die Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. • Straßenbeleuchtung: Durch die Umstellung auf die LED-Technik hebliche Bewirtschaftungskosten • Kostenreduzierungen können er- eingespart werden. aufgrund der Konzentration muss der weitere Prozess abgewartet werden. von Immobilien: Auch hier _," 2. Fortschreibung 031 bis 2022 a) Grundlagen der Fortschreibung a. Rahmenbedingungen Die Fortschreibung orientiert sich an den Vorgaben der Landesregierung, wie sie nachfolgend kurz skizziert sind. Damit ist die Fortschreibung das Ergebnis eines aus der Vergangenheit abgeleiteten Trends. Diese Trendfortschreibung erfolgt unter der Annahme unveränderter Rahmenbedin- gungen, insbesondere • in der Steuergesetzgebung • in der Gemeindefinanzierung. sowie Sie setzt darüber hinaus voraus, dass künftige Aufgabenübertragungen und Land unter strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips b. Erlass des Ministeriums durch Bund erfolgen. für Inneres und Kommunales (MIK NRW) zum § 76 GO NRW Mit Erlass vom 09.08.2011 gibt das MIK NRW Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Änderung des § 76 GO NRW. Das MIK NRW weist darauf hin, dass die Genehmigung von Haushaltssicherungs- konzepten nach der Änderung des § 76 Abs. 2 GO NRW nunmehr zulässig ist, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Damit erstreckt sich das vorliegende Haushaltssicherungskonzept der Stadt Erftstadt über den Zeitraum von 2018 bis ein- schließlich 2024. Hinsichtlich der Plandaten ergeben sich folgende Vorgaben: • Im Finanzplanungszeitraum tierungsdaten den. (2015 - 2017) sind - wie bisher auch - die Orien- unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten anzuwen- 032 • Für die Zeit nach 2017 ermittelt jede Kommune (Wachstumsraten) individuell nach den vom MIK NRW veröffentlichten Einzelnen genannte Erträge und Aufwendungen. bzw. Aufwendungen Vorgaben für im Die Ermittlung der Wachs- tumsraten zur Berechnung der Ansätze erfolgt in Anlehnung nung eines geometrischen die Plandaten an die Berech- Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen Erträge der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. c. Orientierungsdatenerlass Mit Erlass vom 13.07.2012 verfügt das MIK NRW die Vorgaben zur Fortschreibung der Steuern und ähnlichen Abgaben Familienleistungsausgleich sonalaufwendungen, sowie der Kompensationszahlungen und den Kinderbonus auf der Ertragsseite sowie der Per- der Aufwendungen Sozialtransferaufwendungen für den für Sach- und Dienstleistungen sowie der auf der Aufwandsseite für die Zeit der mittelfristigen Er- gebnis- und Finanzplanung. Die Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen mit einem Änderungserlass sowie der Umlagegrundlagen zum Orientierungsdatenerlass vom 23.01.2013 bekannt gegeben. Die Orientierungsdaten wurde des Landes sehen wie folgt aus: 2014 2015 2016 Anteil ESt + 5,5 % + 5,3 % + 5,2 % Anteil USt + 3,1 % + 3,2 % + 3,2 % Gewerbesteuer +4,2 % + 3,9 % + 3,4 % Grundsteuer B + 1,9 % + 1,9 % + 1,8 % Fam.-LA +2,8 % +2,7 % + 3,3 % Schlüsselzuw. +7,6 % +4,1 % +4,2 % Umlagegrundl. +4,8 % +4,0 % + 3,8 % Personalaufwand + 1,0 % + 1,0 % + 1,0 % Sachaufwand + 1,0 % + 1,0 % + 1,0 % 033 d. Wachstumsraten der Stadt Erftstadt Entsprechend den Vorgaben des MIK NRW sind die Wachstumsraten2 für die Stadt Erftstadt ermittelt worden. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2,035 % Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2,084 % Gewerbesteuer 3,958 % Grundsteuer A 0,465 % Grundsteuer B 1,539 % Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen • • • • Hundesteuer 2,031 % Vergnügungssteuer 3,144 % Zweitwohnungssteuer 1,207 % Kompensationszahlung 3,423 % Schlüsselzuweisungen 3,842 % Kreisumlage 3,037 % Die Anwendung der Wachstumsraten zur Fortschreibung der Planwerte erfolgt für die Jahre 2018 - 2024. Die Plandaten für die Jahre 2013 - 2017 sind dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken 2013 12014 sich daher auf den Zeitraum 2018 - 2024. b) Ertragsfortschreibung Plan 2018 Plan 2019 57.434058 23.695.201 Plan 2020 58.872.462 24.274.867 1.520.950 9.078.198 64.560 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Steuem und ähnliche Abgaben ZUwendungen und a1l9. Umlagen Sonstige Transfarerträqe Offentlich-rechtliche leistungsentgette Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Kostenerstattungl-umlage sonstige OI'dentliche Erträge 56035.364 23.136.982 1.520.950 9.078.198 64.560 1.247.624 1.247.624 1.247.624 1.247.624 1.247.624 1.247.624 1.247.624 2.699.778 2.699.778 2.699.778 2.699.778 2.699.778 2.699.778 2.699.778 Summe 93.783.457 95.740.370 97.758.438 2 1.520.950 9.078.198 64.560 60.351.835 24.876.803 61.873484 25.501.866 63.438.758 26.150.943 65.049.053 26.824.958 1.520.950 1.520.950 1.520.950 1.520.950 9.078.198 64.560 9.078.198 64.560 9.078.198 64.560 9.078.198 64.560 99.839.748 101.986.460 104.200.811 106.485.122 Zur Berechnung der einzelnen Wachstumsraten siehe die Anlage I zu Punkt 5 034 Die Ertragsfortschreibung lässt insgesamt eine erfreuliche Entwicklung erkennen, die insbesondere Ergebnis der Anwendung der positiven Wachstumsraten rechneter Auswirkungen von Hebesatzerhöhungen sowie einge- bei den Grundsteuern A und B ist. a. Fortschreibung der Steuern und Abgaben Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 271.500 271.500 271.500 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer VergnUgungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Kompensationszahlung 8.358.690 13.838.216 29.079.975 1.306.675 190.816 280.585 32.000 2.676.906 8.487.331 14.385.933 29.671.752 1.333.906 196.816 286.284 32.000 2.768.536 14.955.328 30.275.573 1.361.705 203.004 292.098 32.000 2.863.303 Summe 56.035.364 57.434.058 58.872.462 8.617.951 Plan 2021 271 500 8.750581 15.547260 30.891681 1.390.083 209.386 298.031 32000 2.961.314 60.351.835 Plan 2022 Plan 2023 271.500 271.500 8.885.252 9.021.996 Plan 2024 271.500 9.160.845 16.162.621 16.802.337 17.467.374 31.520.326 1.419.052 215.969 304.084 32.000 3.062.680 32.161 32.816.257 1.478.815 229.763 316.561 32.000 3.275.940 61.873.484 63.438.758 765 1.448.625 222.759 310.260 32.000 3.167.515 65.049.053 Grundsteuer A: Die Wachstumsrate für die Grundsteuer A beträgt 0,465 % p. a. Auch die Orientie- rungsdaten sehen für die Jahre 2014 bis 2016 eine Steigerung um 1,9% vor, jedoch wurde diese Steigerung aufgrund der eigenen Erfahrungen bei der Stadt Erftstadt in der Vergangenheit nie eingeplant. Folglich wurde auch auf eine Steigerung der Grundsteuer A für die Jahre 2018 bis 2024 verzichtet. Grundsteuer B: Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate wieweit die zu erwartende Baulandentwicklung plans zutreffend durch die Wachstumsrate von 1,539 % p. a. In- auf der Basis des Flächennutzungs- abgebildet ist, kann derzeit nicht mit letz- ter Sicherheit gesagt werden. Neue Baugebiete entstehen derzeit in Liblar, Bliesheim sowie in Lechenich. Gewerbesteuer: Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate Intensivierung der Wirtschaftsförderung dass sich vermehrt Unternehmen in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, im Wirtschaftspark Jahr 2007 wurden Grundstücksflächen von 3,958 % p. a. Die angesiedelt im Wirtschaftspark haben. Seit dem in einem Umfang von rund 130.000 m2 verkauft. Über 350 Arbeitsplätze wurden in Erftstadt geschaffen. 035 Die Stadt Erftstadt weist noch folgende weitere verfügbare Gewerbeflächen aus: 128.308 m2 • Lechenich Wirtschaftspark BP 140: • Lechenich Wirtschaftspark BP 141 A: • Lechenich, Zunftstraße BP 125: • Friesheim, Niederberger Weg BP 80 A: Inwieweit die vermehrten Wachstumsrate Ansiedlungen 47.411 m2 4.452 m2 sowie 24.987 m2 der letzten Zeit bereits zutreffend in der abgebildet sind, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es ist aber gut möglich, dass die tatsächliche Entwicklung besser verläuft, als es in der Wachstumsrate zum Ausdruck kommt. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Dir Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate von 2,035 % p. a. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate von 2,084 % p. a. Vergnügungssteuer: Die Wachstumsrate beträgt zwar 3,144 % p. a. Vor dem Hintergrund einer möglichen Steuererhöhung wurde die Wachstumsrate für die Folgejahre zugrunde gelegt. Hundesteuer: Die Wachstumsrate standsaufnahme beträgt zwar 2,031 % p. a. Aufgrund einer geplanten Hundebe- wurde die Wachstumsrate gelmäßig Bestandsaufnahmen für die Folgejahre zugrunde gelegt. Re- sind geplant. Zweitwohnungssteuer: Die Wachstumsrate beträgt zwar 1,207 % p. a., aber eine Fortschreibung für die Jah- re 2018 bis 2024 unterbleibt. Eine Steigerung der Ansätze für die Jahre 2013 bis 2017 ist ebenfalls nicht vorgenommen worden. Kompensationszahlung: Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate von 3,423 % p. a. 036 b. Fortschreibung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entwickeln sich insbesondere aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Schlüsselzuweisungen Plan 2018 Schlüsselzl.1'Neisungen lJJw. l~. Zwecke \OITI Land Förderung ~offene Ganztagsschulen" lJ.r.N. "BetreuungspauschaJe Z1J.N. ·Pädagog. Kemzeit" Übermittagsbetreuung" "Geld oder Stelle" Beitragsfreies Kita-Jahr ZJJw. Ud. Zwecke \()f'l Gemeinden lJJw. Lfd. Zwecke \Oll übe Bereich Au1IOsung Sopo lJJ.N. AuftOsung Schu-/Sportpauschale Bundeszuschuss "Frühe Hilfen" Summe Plan 2019 Plan 2020 14.529.378 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.418.465 16.387 15.087.597 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.418.465 16.387 15.667.263 5.094.006 23.136.982 23.695.201 24.274.867 Plan 2021 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.416.465 16.387 positiv. Plan 2022 16.269.199 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.416.465 16.387 16.894.262 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.416.465 24.876.803 25.501.866 16.387 Plan 2024 Plan 2023 17.543.339 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.418.465 16.387 18.217.354 5.094.006 774.925 45.000 65.000 300.000 390.000 300 27.997 475.524 1.418.465 16.387 26.150.943 26.824.958 Schlüsselzuweisungen: Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate von 3,842 % p. a. Vor allem in Folge von strukturellen Veränderungen im Gemeindefinanzierungsge- setz 2011 und 2012 sind die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2012 auf einen Betrag von rund 7,9 Mio. EUR zuzüglich einer einmaligen Abmilderungshilfe in Höhe von rund 1,1 Mio. EUR gesunken. Doch eine erhöhte Verbund masse sowie eine schlechtere fiktive Steuerkraft haben zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen geführt. Inwieweit die strukturellen Änderungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen sowie 2012 Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. ausgelösten massiven Verteilungswirkungen 2011 Die durch die beiden Gesetze zu Lasten des kreisangehörigen Rau- mes und zu Gunsten des kreisfreien Raumes veranlassen auch die Stadt Erftstadt, rechtlich hiergegen vorzugehen. Fachlich gestützt wird dieses Vorgehen durch ein Gutachten von Prof. Dr. Deubel, welches auch Grundlage einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinan- zierungsgesetz 2011 ist. Rund 80 NRW-Kommunen vorwiegend des ländlichen Raums fühlen sich inzwischen finanziell vom Land besonders benachteiligt Gemeindefinanzierungsgesetz und wollen deshalb auch gegen das 2012 vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster kla- gen. Auch dieser Klage schließt sich die Stadt Erftstadt an. Der im Gemeindefinanzierungsgesetz enthaltene Soziallastenansatz begünstigt die Revierstädte; insge- U37 samt werden rund 300 Mio. EUR zu Lasten des ländlichen Raumes dorthin umverteilt. Erträge aus der Auflösung der Sonderposten: Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten werden - analog der Abschreibungen - unverändert fortgeschrieben. ringen Investitionstätigkeit im Kernhaushalt 100% durch die Allgemeine die Abschreibungen Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der gedie investiven Maßnahmen Investitionspauschale nahezu zu gedeckt werden können, so dass fast komplett durch die Erträge aus der Auflösung der Sonder- posten gedeckt werden können. Es handelt sich demnach für den Kernhaushalt um ein "Null-Summen-Spiel". c. Fortschreibung Für die Fortschreibung der übrigen Erträge der übrigen Erträge waren keine Wachstumsraten teln. Hier orientiert sich die Fortschreibung zu ermit- an der Entwicklung der Planjahre 2013 bis 2017, so dass keine Steigerungen der Erträge eingeplant werden. Erkenntnisse, die ein Abweichen von dieser Vorgehensweise rechtfertigen würden, liegen derzeit nicht vor. Plan 2018 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Priwtrechtliche Ertrage leis lungsentgelte leisluogsentgelte aus Kcetenerstattunqr-umtage sonstige ordentliche Summe Erträge 1.520.950 9.078.198 64.560 1.247.624 2.699.778 Plan 2019 € € € € € 14.611.110 € 1.520.950 € 9.078.198 € 64.560€ 1.247.624 € 2.699.778 € 14.611.110€ Plan 2020 1.520.950 9.078.198 64.560 1.247.624 2.699.778 Plan 2022 Plan 2021 € € € € € 14.61'.110€ 1.520.950 9.078.198 64.560 1.247.624 2.699.778 14.611.110 € € € € € 1.520.950€ 9.078.198 € 64.560€ 1.247.624 € 2.699.778 € e 14.61'.110€ Plan 2023 1.520.950 9.078.198 64.560 1.247.624 2.699.778 Plan € € € € € 14.611.110 € 2024 1.520,950 9.078.198 64.560 1,247.624 2.699.778 e: € € € € 14.611.110 € c) Aufwandsfortschreibung Die Aufwandsfortschreibung lässt Steigerungen erkennen, die insbesondere auf die Entwicklung im Bereich der Transfer- sowie der Personalaufwendungen zurückzufüh- ren sind. a. Personal- und Versorgungsaufwendungen Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen des letzten Jahres des Orientierungsdatenzeitraumes jährlich. sind die Steigerungsraten zu Grunde gelegt, d. h. 1% C3ß b. Transferaufwendungen Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Gewerbesleuerumlage Finanzierungsbeleiligung Fonds Dt. Kreisumlage 1.039.782 1.010074 20.696.530 1.072.556 1.041.912 21.534.946 1.106.363 1.074.753 22.407.327 1.141.236 1.108.629 23.315.048 1.177.208 1.143.573 24.259.541 1.214313 1.179.619 25.242.295 1.252.588 1.216.800 26264860 Summe 22.746.387 23.649.415 24.588.443 25.564.913 26.580.321 27.636.226 28.734.248 Die Transferaufwendungen werden grundsätzlich maßgeblich bestimmt durch die Kreisumlage sowie durch Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe. sind die Gewerbesteuerumlage, die Finanzierungsbeteiligung Einheit sowie auch die ÖPNV-Umlage von Bedeutung. Darüber hinaus am Fonds Deutsche Die Wachstumsrate für die Kreisumlage beträgt 3,037 % p. a. Die Gewerbesteuerumlage sowie die Finanzierungsbeteiligung Einheit" sind abhängig vom Gewerbesteueraufkommen am Fonds "Deutsche sowie des örtlichen Hebesat- zes der Gewerbesteuer. Die übrigen Transferaufwendungen sind unverändert fortgeschrieben worden. c. Sachaufwendungen Die Sachaufwendungen belaufen sich in den Jahren der mittelfristigen Planung auf etwa 10,76 Mio. EUR. Dieser Wert wird somit auch für die Jahre 2018 bis 2024 fortgeschrieben. rungswillen Diese Unterschreitung der Verwaltung der Orientierungsdaten zum Ausdruck Sach- und Dienstleistungsaufwendungen bringen. soll den Konsolidie- Erhöhungen im Bereich der sind zu vermeiden; auch inflationäre Stei- gerungen sind durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. d. Zinsaufwand Völlig problematisch prognostizieren. bzw. unmöglich Die Fortschreibung ist es, das Zinsniveau bis ins Jahr 2024 zu basiert auf der Grundlage des angenommenen Kreditvolumens bei den Krediten zur Liquiditätssicherung. Grundlage ist der Ausweis im Finanzplan bis zum Jahr 2017. Ab dem Jahr 2018 werden die Fehlbedarfe im I fortgeschriebenen 039 I Ergebnisplan für die Ermittlung des Kreditvolumens zugrunde ge- legt. Es ist für die Planung mit einem deutlichen Anstieg des Zinsaufwandes gerechnet worden. So steigen die Ansätze für den Zinsaufwand von 550.000 EUR im Jahr ·2013 auf 2,5 Mio. EUR im Jahr 2024. Derzeit gibt es aufgrund der nach wie vor andauernden Staatsschuldenkrise keinerlei Anhaltspunkte in den nächsten Jahren, für einen deutlichen Zinsanstieg aber dies kann sich - gerade aufgrund der Erfahrungen der vergangenen zwar Jahre - auch sehr schnell wieder ändern. Fazit: Die aufgrund der Vorgaben des MIK NRW ermittelten Wachstumsraten für die Stadt Erftstadt führen nun dazu, dass am Ende des Jahres 2022 die "schwarze Null" erreicht werden kann. Laut Planung schließt das Jahr 2022 mit einem Überschuss in Höhe von rund 320.000 EUR ab. Somit beinhaltet der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2013 / 2014 ein Haushaltssicherungskonzept, grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig zelnen Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen welches ist. Hierbei sind die ein- - mit Ausnahme der pauschalen Kürzungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen sowie bei den Sonstigen Aufwendungen - noch gar nicht eingerechnet. Insbesondere eine mögli- che Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer würde zu einer Verstetigung der Einnahmebasis führen und somit den Trend bestätigen. Dieses Ergebnis darf aber keinesfalls darüber hinweg täuschen, dass die finanzielle Lage der Stadt nach wie vor katastrophal ist. Gäbe es die Änderung des § 76 GO NRW nicht, so würde sich die Stadt immer noch im sog. Nothaushaltsrecht befinden. Es kann somit keine finanzielle Gesundung diagnostiziert werden, sondern die Änderung des Haushaltsstatus ist lediglich darauf zurückzuführen, dass der Konsolidie- rungszeitraum verlängert worden ist. Ob sich diese - nach den Vorgaben des Landes - hoch gerechneten Haushaltsansätze in der Realität in der Tat auch so darstel- len, kann nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, so dass an einem nachhaltigen Konsolidierungskurs nicht gerüttelt werden kann. 040 · I 3. Auswirkungen der Ergebnisentwicklung (Eigenkapitalverzehr und Liguidi- tätskreditvolumenl Der anhaltenden Defizitentwicklung pekt des Haushaltsausgleichs begegnet. Das Eigenkapital in den Jahren 2018 - 2024 wird unter dem As- durch weitere Inanspruchnahme des Eigenkapitals der Stadt Erftstadt wird dann noch in einem weiteren Umfang vOQ ca. 5 Mio. EUR während des o. g. Zeitraumes in Anspruch genommen. Eine bilanzielle Überschuldung ist derzeit noch nicht absehbar; dennoch muss si- chergestellt werden, dass möglichst rasch ein Haushaltsausgleich realisiert werden kann, um nicht weiterhin dauerhaft von der Substanz zu leben und den nachfolgenden Generationen eine deutlich schlechtere Eigenkapital-Basis Das Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung 60 Mio. EUR belaufen. zu hinterlassen. würde sich im Jahr 2021 auf etwa . 041 .1, 4. Weitere Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (neue Maß- nahmen) Die nach wie vor dramatische Haushaltslage strukturelle Haushaltsverbesserungen duzierungen, der Stadt Erftstadt erfordert weitere durch Einnahmeerhöhungen und Ausgabere- um die Finanzen der Stadt nachhaltig und dauerhaft zu stabilisieren und die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt mittelfristig wieder zu erlangen. Im Verwaltungsvorstand (..Haushaltssicherungskommission U politischen Beratungen sind daher weitere Maßnahmen haltskonsolidierung diskutiert worden. sprungs-Haushaltssicherungskonzept • im Hinblick auf eine Haussind - wie im Ur- - die jeweiligen Sanierungspotenziale dort, wo Maßnahmen wurden noch eingearbeitet. Die Vorschläge sollen zuvor 2013/2014 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Ertragesrelevante sowie im Rahmen der Für diese Maßnahmen es möglich war, quantifiziert worden. Die nachfolgenden nicht in die Haushaltssatzung ) mit der Politik diskutiert werden. Sanierungspotentiale Erhöhungen des Hebesatzes der Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer Skala - verglichen in Erftstadt liegt inzwischen am unteren Ende der mit den übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen. Nur die beiden Städte Pulheim sowie Brühl weisen einen geringeren Hebesatz aus; die übrigen zum Teil einen deutlich höheren. Eine Erhöhung des Hebesatzes ist bislang nicht eingeplant worden. Hier gilt es in Abstimmung auszuwählen. mit der Politik den geeigneten Zeitpunkt Eine Erhöhung um z. B. 20%-Punkte ergäbe eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 400.000 EUR. • Erhöhung der Vergnügungssteuer Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer hätte zwei vorteilhafte Auswirkungen. Zum einen könnte damit erreicht werden, dass die Spielsucht eingedämmt wird und zum anderen würde eine Erhöhung der Steuer bei gleich bleibenden "Spielern" zu einer Erhöhung der Einnahmen führen. 042 Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den politischen Gre- mien eine Vorlage präsentieren, die einen Vorschlag zu einer Erhöhung der Vergnügungssteuer beinhaltet. Konsolidierungseffekte sind im vorliegenden Entwurf noch nicht eingerechnet. • Hundebestandsaufnahme In Kerpen, Bedburg sowie Bergheim wurden in den vergangenen Jahren Hundezählungen durchgeführt. Hierbei wurde auf eine durch die Stadt beauftragte Firma zu- rückgegriffen. Es kann aufgrund der Erfahrungswerte anderer ausgegangen werden, dass bis zu 10% der im Stadtgebiet angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit haltskonsolidierung Kommunen davon lebenden Hunde nicht sowie aufgrund der Haus- sollen die Tiere erfasst werden. Sollten bei der Bestandsaufnah- me nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können ggf. Bußgelder gel- tend gemacht werden. Es kann mit Netto-Mehreinnahmen in Höhe von etwa 20.000 EUR (Hundesteuer + Bußgelder) gerechnet werden. Im vorliegenden Entwurf sind bisher noch keine Mehreinnahmen eingeplant. Aufwandsrelevante • Sanierungspotentiale Pauschale Ansatzkürzungen bei den .sach- und Dienstleistungsaufwendun- gen" sowie bei den "Sonstigen Aufwendungen" um jeweils 1,5% für die Jahre 2013 bis 2016 Die Fachämter sind im Rahmen ihrer Mittelanmeldungen für den Doppelhaushalt 2013 / 2014 aufgefordert worden, bei den o. g. Aufwandsarten Höhe von 1,5% bezogen auf den Vorjahresansatz eine Einsparung in umzusetzen. Ausnahmen hiervon waren nur bei stichhaltigen Begründungen möglich. In aller Regel wurde die Vorgabe von den Fachämtern umgesetzt. Es ergab sich ein Einsparpotential EUR. Diese Maßnahme von ca. 30.000 stößt inzwischen allerdings an ihre Grenze, da derartige pauschale Kürzungen nun schon seit mehreren Jahren den Fachämtern abverlangt werden. " • 043 Vorgaben für Standard reduzierungen beim Eigenbetrieb Straßen In Analogie zum Eigenbetrieb Straßen Standardreduzierungen Immobilienwirtschaft vorgenommen sollen auch beim Eigenbetrieb werden, um die jährlichen Defizite beim Eigenbetrieb zu reduzieren. Seitdem der Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr aufweist (seit 2012), ist der Kernhaushalt verpflichtet, die Verluste des Eigenbetriebes auszugleichen. Die Verluste des Eigenbetriebes weisen ein Volumen in Höhe von 2-3 Mio. EUR aus. Die Verwaltung wird den politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Vorlage präsentieren, die mögliche Standardreduzierungen vorliegenden Haushaltssicherungskonzept solidierungseffekte • beinhaltet. Im wurden für den Entwurf noch keine Kon- eingerechnet. Reduzierungen im Budget .Sicherheitserziehunq" bei den Grundschulen bzw. der Förderschule Mit Abschaffung der Schülerlotsen wurde den 7 Grundschulen sowie der Förderschule als Ausgleich ein Budget gewährt, mit dessen Hilfe Maßnahmen finanziert werden sollen, die im weitesten Sinne den Schülern den richtigen Umgang im Straßenverkehr vermitteln sollten. Hierzu wurde den Schulen ein Budget in Höhe von jeweils 5.000 EUR eingeräumt. Als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme schlägt die Verwaltung nun vor, dieses Budget auf 3.000 EUR pro Schule zu reduzieren. Dies hätte eine Einsparung in Höhe von 16.000 EUR zur Folge. • Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr Im Jahr 2012 wurde das Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Dies hatte eine deutliche Reduzierung der Bewirtschaftungskosten zur Folge. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Rathaus auch im Jahr 2013 wieder zwischen Weihnachten und Neujahr zu schließen. Dies wird derzeit auch im Personalrat diskutiert. Somit würden erneut Bewirtschaftungskosten in Höhe von rund 2.500 EUR einge- spart. Vorgeschlagen werden die Tage 23.12., 27.12. sowie 30.12.2013. 044 Fazit Die Stadt Erftstadt befindet sich seit dem Jahr 1994 in der Haushaltssicherung. Ende der 90iger Jahre werden regelmäßig Haushaltssicherungskonzepte Seit aufgestellt. Es kann somit nicht mehr davon ausgegangen werden, dass nach einer so langen Zeit noch umfangreiche Konsolidierungspotentiale aufgedeckt werden. Langfristig sind Einsparungen in erster Linie durch den Rückbau der Infrastruktur zu realisieren. Dies ist jedoch ein länger andauernder Prozess, der vor einiger Zeit in Erftstadt an- gestoßen worden ist. Daneben ist eine dauerhafte Konsolidierung nur möglich, wenn sich Bund und Land an den Kosten für bestimmte Aufgabenbereiche stärker beteiligen. Zu nennen ist hier insbesondere der Soziale Bereich, z. B. im Bereich der Behindertenhilfe Jugendbereich, z. B. bei der Schülerbeförderung Außerdem bleibt zu hoffen, sowie der oder bei der Inklusion. dass es zu keinem nennenswerten Wirtschaftsab- schwung kommen wird, sondern dass die Konjunktur sowie die Beschäftigungssituation weiterhin robust bleiben. Der strategische demographischen Konsolidierungsprozess, Entwicklung, sowie der Konzentration entsprechenden insbesondere der Prozessoptimierung, auf das Wesentliche unter Berücksichtigung der der Standarddiskussionen muss weiter fortgeführt werden. Die Maßnahmen sind aufzuzeigen. Die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze wie • Herstellung des Haushaltsausgleichs • Gebot der Generationengerechtigkeit • Sicherstellung der Liquidität • Vermeidung von Substanzverzehr • Verbot der Überschuldung sowie • Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten ist weiterhin zu betreiben und bildet die Maßgabe sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik. I,· 056 •• BESTIMMUNGEN FUR DIE •• AUSFUHRUNG DES NKF-HAUSHAL TES P:\200\20 13\Haushaltsplan_2013 ..20 14_Entwurf\Titel.docm 057 IHAUSHALTSVERMERKE 1.0 Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 20 GemHVO) Soweit nichts anderes bestimmt ist, dienen 1. die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen, 2. die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit, 3. die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit und die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit. 1.1. Budgetierung von Teilplänen (§ 21 Abs.1 GemHVO) Zur flexiblen Mittelbewirtschaftung werden Erträge und Aufwendungen im Rahmen von .Deckungsermächtigungen" auf der Basis von Teilplänen auf Produktgruppenebene, soweit organisatorische Überschneidungen vorliegen auch auf Produktebene(n) zusammengefasst. Hierbei sind die Summe der Erträge I Einzahlungen und die Summe der Aufwendungen I Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Die Personalaufwendungen (Sachkonten 501 bis 509) und die Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 511 bis 514) sind teilplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Die Planwerte zu den übrigen Personalaufwendungen sind auf der Basis des Gesamtergebnisplanes verbindlich. Die Versicherungsaufwendungen (Sachkonten 5441000,5032001 übergreifend gegenseitig deckungsfähig. und 5241010) sind teilpIan- Die dem Deckungskreis der Schulverwaltung (Produkte 030 211 010001 - 030 221 010 100) zugeordneten Sachkonten 5211000 bis 5211400 (Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen), 5241000 bis 5241400 (Bew. von Grundstücken u. bau I. Anlagen), 5255003 (Netzwerkadministration) und 5412000 (bes. Aufwendungen für Beschäftigte) sowie das den Deckungskreisen der einzelnen Schulen (Produkte 010211 010001 - 030 221 010001) zugeordnete Konto 5431000 sind jeweils teilplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Daneben sind die Konten 5241000 bis 5241400 der Produkte 030 211 010001 bis 030 221 010 100 teilplanübergreifend deckungsfähig mit den Konten 5241000 bis 5241400 des Produkts 080 424010. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit unterliegt folgenden Einschränkungen: a) Ansätze für nicht zahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Rückstellungen; bilanzielle Abschreibungen) können nicht zur Deckung von auszahlungswirksamen Aufwendungen eingesetzt werden. b) Haushaltsansätze für Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung können nicht zu Lasten von Ansätzen für Pflichtaufgaben erhöht werden. c) Bei den Produktgruppen, die kostenrechnende Einrichtungen abbilden, wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit auf die Ansätze der Einrichtung beschränkt. d) Eine Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen für investive Auszahlungen zugunsten von Ansätzen für konsumtive Aufwendungen ist nicht zulässig. e) Transferaufwendungen sind innerhalb der Deckungsermächtigungen Personal- und Sachaufwendungen gegenseitig deckungsfähig. P:\200\2013\Hausbaltsplan _ 2013 .. 2014_ Entwurf\HaushaItsvermerke _ NKF. DOC I-kreise nicht mit den 058 Aufwendungen und Erträge aus internen Leistungsverrechungen stellen keine haushaltsrechtliche Ermächtigung dar und unterliegen zurzeit noch keinen Einschränkungen. Im Rahmen eines sich im Aufbau befindlichen Produktcontrollings sollen die Plan-list-Abweichungen überwacht und analysiert werden. Investive Auszahlungen sind im Rahmen von .Deckunqserrnächtiqunqen" auf der Basis von Teilplänen auf Produktgruppenebene, soweit organisatorische Überschneidungen vorliegen auch auf Produktebene(n), gegenseitig deckungsfähig. Die investiven Sachkonten sind innerhalb eines Teilfinanzplanes 1.2. Zweckbindung gegenseitig deckungsfähig. (§ 21 Abs.2 GemHVO) Mehrerträge I Mehreinzahlungen sprechenden Mehraufwendungen in den Produktgruppen bzw. Produkten berechtigen zu entI Mehrauszahlungen (Vermerk = "U: P xxx"). Bei einzelnen Erfolgskonten ist im Einzelfall die Deckungsfähigkeit durch den Vermerk ,,0 17" I "Zweckbindung" unter Angabe der mit ihnen verbundenen Aufwandskonten gekennzeichnet. Hier sind Mehrerträge I Mehreinnahmen zur Deckung notwendiger zusätzlicher Aufwendungen I Ausgaben zweckgebunden (z.B. bei Versicherungsschäden). Mindererträge I Mindereinnahmen führen hier zu einer Minderung der Aufwands- I Auszahlungsermächtigung. Mehrerträge I Mehreinnahmen in den Produktgruppen 127 "Rettungsdienst" und 537 "Abfallwirtschaft" berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen I Mehrausgaben. Mehrerträge I Mehreinnahmen in den Produktgruppen 311 bis 351 -Soziale Leistungen- sowie 361 bis 367 -Kinder-. Jugend- und Familienhilfe- berechtigen zu Mehraufwendungen I Mehrausgaben in diesen Produktbereichen. Sonstige nicht benötigte Mehreinnahmen spruch genommen werden. können zur Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO in An- 1.3. Die Inanspruchnahme der Deckungsvermerke innerhalb der .Deckunqsermächtiqunqen" bedarf der vorherigen Zustimmung der Budgetverantwortlichen, im Übrigen der des Kämmerers. 1.4 SPERRVERMERKE 1.4.1. Die Verfügung über die mit SV 1 gekennzeichneten Sachkonten bedarf mit Ausnahme der durch Mehrerträge I Mehreinnahmen gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO gedeckten Aufwendungen I Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Fachausschusses. 1.4.2. Über die mit SV 2 gekennzeichneten Sachkonten darf erst verfügt werden, wenn ein Bewilligungsbescheid über die entsprechende Landeszuwendung oder sonstige Zuschüsse schriftlich vorliegt und die Fördermittel abrufbar sind. - Die Freigabe erfolgt in den budgetierten Bereichen durch die BUdgetverantwortlichen, ansonsten durch den Allgemeinen Finanzdienst. 1.4.3. Die Verfügung über die mit SV 3 gekennzeichneten Sachkonten darf erst nach Bewilligung öffentlicher Zuschüsse an den Träger der Maßnahme erfolgen. - Die Freigabe erfolgt durch den Kämmerer. 1.4.4. Die Verfügung über die mit SV 4 gekennzeichneten den Kämmerer. P:\200\2013\Haushaltsplan _ 2013 .. 2014_ Entwurf\HausbaJtsvennerke _ NKF. DOC Sachkonten erfolgt nach Freigabe durch