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Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich (Antrag Nr. 22/2011 der CDU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2011))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
15.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich
(Antrag Nr. 22/2011 der CDU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2011)) Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich
(Antrag Nr. 22/2011 der CDU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2011)) Sitzungsvorlage (Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich
(Antrag Nr. 22/2011 der CDU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2011))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: StaMa Jülich, 12.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 285/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.06.2012 TOP Ergebnisse Wiedereinführung des Kennzeichens JÜL in Jülich (Antrag Nr. 22/2011 der CDU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2011) Anlg.: 4 V StaMa SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt. Begründung: Auf Antrag der CDU (Antrag 22/2011) sowie Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates wurden im letzten Jahr die Bedingungen zur Wiedereinführung des JÜLKennzeichens geprüft. Die Initiative wurde seitdem von der Verwaltung weiter verfolgt und aktiv begleitet. Im Dezember 2011 unterzeichneten der Jülicher Bürgermeister Heinrich Stommel und 18 weitere NRW-Bürgermeister eine Resolution an Herrn Minister Voigtsberger die die Wiedereinführung der einst abgeschafften Kennzeichen forderte. Im Anschluss hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Januar die Landkreise und kreisfreien Städte, die von Altkennzeichen betroffen sind angeschrieben. Mit diesem Schreiben wurden die Landräte und Oberbürgermeister um Mitteilung gebeten, ob in dem jeweiligen Verwaltungsbezirk, für den zurzeit nur jeweils ein Unterscheidungskennzeichen existiert, in Zukunft wieder die mittlerweile ausgelaufenen Altkennzeichen eingeführt werden sollen. Das Ministerium erwartete eine Antragsstellung und Beantwortung bis zum 16.03.12. Damit machte das Verkehrsministerium es vom Votum des Landkreises Düren abhängig, ob das JÜL-Kennzeichen wieder eingeführt wird. Der Verwaltung war der geplante Ablauf in Nordrhein-Westfalen auf Grund der regelmäßigen Informationen der Hochschule Heilbronn bekannt. Am 17.01.12 hat die Stadt Jülich Herrn Landrat Spelthahn schriftlich kontaktiert (siehe Anlage 1) mit der Bitte dem Landesverkehrsministerium mitzuteilen, dass Jülich die Wiedereinführung des Altkennzeichens JÜL wünscht und ihn um Unterstützung gebeten. Am 14.03.12 folgte das Antwortschreiben von Herrn Landrat Spelthahn (siehe Anlage 2). Hier werden Auszüge aus dem Schreiben des Landesverkehrsministerium zitiert, es geht jedoch nicht hervor, ob der Landkreis Düren die Initiative unterstützt. Am 30.04.12 hat die Stadt Jülich Herrn Landrat Spelthahn nochmals angeschrieben (siehe Anlage 3) und um Rückmeldung gebeten, ob der Landkreis Düren die Wiedereinführung des JÜLKennzeichens befürwortet. Eine Antwort auf dieses Schreiben steht bis heute aus. Auf Nachfrage beim Landesverkehrsministerium am 05.06.12 wurde der Verwaltung vom zuständigen Referat mitgeteilt, dass der Kreis Düren die Wiedereinführung des JÜL-Kennzeichens ablehnt. Die Stadt Jülich ist über diese Entscheidung nicht informiert worden. Die Stadt Jülich bat Herrn Landrat Spelthahn nochmals am 06.06.12 (siehe Anlage 4), ein positives Votum gegenüber dem Landesverkehrsministerium abzugeben. Bisher wurde beim NRW-Verkehrsministerium die Wiederzuteilung von zehn Altkennzeichen beantragt: DIN (Dinslaken), GLA (Gladbeck), MO (Moers), CAS (Castrop-Rauxel), WIT (Witten), LP (Lippstadt), WAN (Herne - Wanne-Eickel), WAT (Bochum - Wattenscheid), BLB (Bad Berleburg) und LÜN (Lünen). Das Bundesverkehrsministerium hat im März dieses Jahres den Ländern einen Entwurf für die entsprechende Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung vorgelegt, nach der mehrere KfzKennzeichen pro Zulassungsbehörde – in der Regel der Landkreis – ermöglicht werden. Dem Bundesrat liegt inzwischen der Antrag der Länderministerien vor, den einzelnen Bundesländern die Wiedereinführung der Alt-Kennzeichen zu erlauben. Das Thema wird voraussichtlich im Herbst im Bundesrat beschlossen und eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung verabschiedet. Nach Umsetzung der geplanten rechtlichen Regelungen hätten die Bürger dann künftig die freie Wahl zwischen dem bisherigen Kennzeichen DN und dem wieder eingeführten JÜL, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Düren die Wiedereinführung beantragt. Umfragen in etwa 180 deutschen Städten zeigten im Ergebnis auf, dass durchschnittlich 73 % der Befragten die Wiedereinführung der Alt-Kennzeichen befürworten. In Jülich ist von einer ebenso großen Zustimmung auszugehen, um die Identifikation mit der Heimatstadt durch das Kennzeichen auszudrücken und mit „JÜL“ zu werben. Das Landesverkehrsministerium kann derzeit noch Anträge der Landkreise entgegen nehmen. Es prüft, ob das gewünschte Kennzeichen ausgegeben werden kann (keine Dopplungen etc.) und leitet Sitzungsvorlage 285/2012 Seite 2 die Anträge an das Bundesverkehrsministerium weiter. Der Hochsauerlandkreis wird beispielsweise erst Ende Juni entscheiden und hat darum eine Fristverlängerung beantragt. Nach Auskunft von Prof. Bochert, Dekan der Hochschule Heilbronn und Initiator des Projektes, gebe es auch noch eine mittelfristige Komponente für diejenigen Situationen, in denen der Kreis sich bisher ablehnend geäußert hat. Die neue Regel sieht wahrscheinlich so aus, dass das Bundesland auch nach einem halben Jahr die Wiederzuteilung weiterer Kfz-Kennungen beantragen kann. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 285/2012 X nein nein Seite 3