Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
12.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 362/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 12.09.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
11.04.2013
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
08.11.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
15.11.2012
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
15.01.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
19.06.2013
beschließend
Betrifft:
Anregung bzgl. Querungshilfe auf der L 162 in der Ortsdurchfahrt Friesheim,
Einmündungsbereich L 33
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Mittel im Wirtschaftsplan eingestellt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Arbeiten auf der L162 wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW beauftragt und durchgeführt.
Ein Eingriff in den Gehwegbereich war zu Beginn der Sanierung der Deckschicht nicht vorgesehen.
Entsprechend dem Beschluss 125/2012 sollen zusätzliche Maßnahmen bei
Unterhaltungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes nicht durchgeführt werden.
Die Änderung des Gehweges wäre in jedem Fall von der Stadt Erftstadt zu tragen gewesen. Da
diese Arbeiten im Gehwegbereich nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen waren, der Wirtschaftsplan
2012 aber noch nicht genehmigt und daher auch die Dringlichkeitsliste noch nicht beschlossen
wurde, ist es somit nicht möglich diese Arbeiten zu finanzieren.
(Dr. Rips)