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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Querungshilfe auf der L 162 in der Ortsdurchfahrt Friesheim, Einmündungsbereich L 33)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
12.04.13, 06:05
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Querungshilfe auf der L 162 in der Ortsdurchfahrt Friesheim, Einmündungsbereich L 33)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 362/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 12.09.2012 gez. Böcking Amtsleiter 11.04.2013 Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 08.11.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 15.11.2012 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 15.01.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 19.06.2013 beschließend Betrifft: Anregung bzgl. Querungshilfe auf der L 162 in der Ortsdurchfahrt Friesheim, Einmündungsbereich L 33 Finanzielle Auswirkungen: Keine Mittel im Wirtschaftsplan eingestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Arbeiten auf der L162 wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW beauftragt und durchgeführt. Ein Eingriff in den Gehwegbereich war zu Beginn der Sanierung der Deckschicht nicht vorgesehen. Entsprechend dem Beschluss 125/2012 sollen zusätzliche Maßnahmen bei Unterhaltungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes nicht durchgeführt werden. Die Änderung des Gehweges wäre in jedem Fall von der Stadt Erftstadt zu tragen gewesen. Da diese Arbeiten im Gehwegbereich nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen waren, der Wirtschaftsplan 2012 aber noch nicht genehmigt und daher auch die Dringlichkeitsliste noch nicht beschlossen wurde, ist es somit nicht möglich diese Arbeiten zu finanzieren. (Dr. Rips)