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Beschlussvorlage (Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
02.05.13, 18:19
Aktualisiert
15.05.13, 18:25
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.04.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 33 Nr. der Ratsdrucksache: 1010-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 die Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Badeordnung) beraten. Nach Streichung des § 2 Abs. 2 c fasste der Ausschuss den Empfehlungsbeschluss einstimmig. Die Beratung und Beschlussfassung über die Anlage zur Satzung, d. h. über die Gebührensatzung, wurden in den kommenden Fachausschuss verschoben, damit hierüber im Zuge der Haushaltsberatungen entschieden werde. Da gemäß § 3 Abs. 1 der Badesatzung für die Benutzung des eifelbades eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe der in der Anlage festgesetzten Gebühren erhoben wird, sollten Badesatzung und Anlage aber zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung den § 20 geändert. In der Ursprungsvorlage stand: „Diese Satzung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Ab diesem Tag tritt die bisher gültige Badeordnung außer Kraft.“ Der neue Text lautet: „ Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ab diesem Tag tritt die bisher gültige Badeordnung außer Kraft.“ Durch diese neue Formulierung ist sichergestellt, dass Badesatzung und Anlage zusammen in Kraft treten können. Sollte in diesem Haupt- und Finanzausschuss und auch im Rat am 28.05.2013 keine Entscheidung zur Höhe der Eintrittsgelder getroffen werden, würde sich die Badesatzung sonst auf die falsche Anlage, bzw. auf eine Anlage, die es noch gar nicht gibt, beziehen. Die Satzung mit den oben beschriebenen Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage, sowie die dazugehörige Anlage (Gebührensatzung), sind dieser Zusatzerläuterung als Anlage beigefügt. Entsprechend der Anregung aus der Politik, die Einnahmen im eifelbad zu steigern, in dem die Gebühren angehoben werden, wurde der Einzeleintritt um 0,50 € angehoben. Gleichzeitig wurde aber auch, um regelmäßiges und häufiges Schwimmen attraktiver zu machen, die Rabattierung bei den Wertkarten geändert. So werden zukünftig auf die 100 € - Wertkarte 30% Nachlass gewährt, wie bei der bisherigen Bürgerkarte. Die Bürgerkarte fällt zukünftig weg. Dadurch kommen auch Stammkunden von außerhalb des Stadtgebietes zukünftig in den Genuss des höheren Rabattes. Bei der Familienkarte wurde folgende Regelung aufgenommen: Familien ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) werden 15 % auf den Einzeltarif gewährt und Familien ab 5 Personen (mind. 3 Kinder ab 3 Jahre) 20% auf den Einzeltarif. 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und Gebührensatzung – Badeordnung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.