Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
286 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
02.05.13, 18:19
Aktualisiert
02.05.13, 18:19
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Anlage zur Beschlussvorlage 1010-IX/Z-1
Satzung vom
Seite 1 von 5
über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel (Benutzungs- und
Gebührensatzung - Badeordnung)
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung am
folgende Satzung beschlossen.
§1
Zweck der Badeordnung
1.)
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im eifelbad. Der Badegast soll Ruhe und
Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den
Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit,
erlassenen Anordnungen.
2.)
Bei Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereinstraining, Schulschwimmen usw.) sind die Vereins- und
Übungsleiter/Innen, beim Schulschwimmunterricht die Aufsicht führenden Lehrkräfte dafür verantwortlich,
dass alle Teilnehmer/Innen und Besucher/Innen die Bestimmungen der Badeordnung beachten.
§2
Besucher
1.)
2.)
3.)
Die Benutzung des eifelbades ist grundsätzlich jedermann gestattet.
Die Benutzung des eifelbades ist nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
a) Kindern unter 7 Jahren, in Begleitung eines Erwachsenen,
b) Personen, die wegen einer Behinderung auf ständige Begleitung angewiesen sind, in Begleitung eines
Erwachsenen.
Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet:
a) Personen mit ansteckenden und Anstoß erregenden Krankheiten oder offenen Wunden (im Zweifelsfall
kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden),
b) Personen, die sich in einem Rauschzustand befinden,
c) Verwahrlosten,
d) Personen, die Tiere mit sich führen,
e) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
§3
Benutzungsgebühren
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
Für die Benutzung des eifelbades wird nach Maßgabe der in der Anlage festgesetzten Gebühren eine
Benutzungsgebühr erhoben. Die Entrichtung der Gebühr wird durch die Ausgabe einer Eintrittskarte
bestätigt. Die Benutzung des eifelbades ist nur den Inhabern einer Eintrittskarte gestattet.
Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch des Bades.
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang, vom Tage der Ausgabe an gültig.
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind übertragbar.
Die Eintrittskarten sind dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Für die Benutzung der Solarien ist gesondert zu zahlen. Die Benutzung ist nicht in der Eintrittsgebühr
enthalten. Der Preis ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse ersichtlich. Kindern und Jugendlichen ist der
Besuch von Solarien untersagt (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung –NISG).
7.)
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung für verlorene oder nicht genutzte
Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch auf Gebührenerstattung bzw. Gebührenermäßigung,
wenn das eifelbad oder Teile seiner Einrichtungen aus betriebstechnischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt
vorzeitig bzw. vorübergehend außer Betrieb sind.
8.)
Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades oder seiner sonstigen Einrichtungen wird eine Gebühr von 25
EURO erhoben. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch bleibt hiervon unberührt.
Anlage zur Beschlussvorlage 1010-IX/Z-1
9.)
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Im eifelbad werden Artikel zum Verkauf bzw. zur Ausleihe angeboten. Das Angebot der Badeartikel, die
Verkaufspreise, Pfandpreise sowie die bei Beschädigung oder Verlust zu zahlenden Gebühren setzt der
Bürgermeister fest.
§4
Öffnungszeiten
1.)
2.)
Die Öffnungszeiten werden vom Bürgermeister bestimmt und bekanntgegeben. Der Badebetrieb kann
allgemein oder in bestimmten Einrichtungen aus besonderem Anlass vorübergehend eingeschränkt oder
eingestellt werden.
Die Einlasszeit endet 1 Stunde vor Schließung des Bades.
§5
Badezeiten
1.)
2.)
3.)
Die Badezeit beginnt beim Passieren der Eingangskontrolle und endet mit dem Verlassen des Bades beim
Passieren der Ausgangskontrolle.
Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die elektronische Zeiterfassung des jeweiligen Kassensystems.
Nach Ablauf der Badezeit haben die Badegäste das eifelbad unverzüglich zu verlassen. Die Cafeteria im
Eingangsbereich und das Foyer sind hiervon ausgeschlossen.
§6
Geld und Wertsachen
1.)
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsgegenständen wird nicht gehaftet, es sei denn, der
Schaden wird von einem/einer Mitarbeiter/In des eifelbades vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2.)
Geld, Wertsachen und Ausweise sind in den dafür vorgesehenen Wertfachschränken
vom Badegast zu
verschließen. Für Geld, Wertsachen und Ausweispapiere, die nicht in den Wertfachschränken aufbewahrt werden,
übernimmt die Stadt keine Haftung.
3.)
Die Entschädigungssumme bei schuldhaft verursachtem Verlust von Geld, Wertsachen und Ausweispapieren
ist auf 100 EURO beschränkt.
§7
Garderobe
1.)
2.)
3.)
4.)
Das Aus- und Ankleiden hat nur in den dazu bestimmten Kabinen und Sammelumkleideräumen, und nicht
außerhalb derselben zu geschehen.
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Garderobenschrankes besteht nicht.
Beim Abholen der Garderobe wird die Berechtigung des Inhabers des Schlüssels nicht nachgeprüft.
Der Verlust eines Schlüssels ist dem Kassenpersonal sofort zu melden. Für den Verlust eines Schlüssels ist
ein Betrag von 10 EURO zu zahlen, der bei Wiederfinden des Schlüssels, gegen Vorlage der Quittung,
erstattet wird.
§8
Verhalten im Bad
1.)
Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die guten Sitten, Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit
im Bad nicht beeinträchtigt und andere Badegäste weder gefährdet noch belästigt werden, insbesondere sind
sexuelle Belästigungen, z. B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen
untersagt.
2.)
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten den/die Verursacher/In zum
Schadenersatz. Bei Verunreinigungen sind die Kosten für die Reinigung zu erstatten.
3.)
4.)
Nichtschwimmer/Innen dürfen nur die für sie bestimmten Beckenbereiche benutzen.
Die Benutzung der Sprunganlagen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr und ist nur zu den
freigegebenen Zeiten gestattet. Der Sprungbereich darf nicht unterschwommen werden. Der/Die Springer/In
hat sich davon zu überzeugen, dass der Sprungbereich frei ist.
Anlage zur Beschlussvorlage 1010-IX/Z-1
5.)
6.)
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Die Suhle hat eine Temperatur von über 35 Grad Celsius. Bei Herz- und Kreislaufbeschwerden ist daher
VORSICHT geboten.
Insbesondere sind nicht gestattet:
a)
Badegäste unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder zu werfen, oder anderweitig zu belästigen,
b)
vom seitlichen Beckenrand in das Becken zu springen,
c)
Kopfsprünge in Becken bzw. Teile von Becken mit einer Wassertiefe unter 1,80 m,
d)
auf dem Beckenumgang zu rennen oder an Einsteigeleitern, Handläufen und Geländern zu turnen,
e)
das Mitbringen von Fahrzeugen, ausgenommen Rollstühle und Kinderwagen,
f)
Lärmen, lautes Singen, Pfeifen, Benutzen von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten,
g)
das Mitbringen von Tieren,
h)
Genuss alkoholischer Getränke - ausgenommen im Bereich der Cafeteria -,
Rauchen – ausgenommen im Bereich der Liegewiese -,
i)
j)
k)
l)
die Benutzung von Fotoapparaten und Videokameras, außer für Unterrichtszwecke,
das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung,
das gewerbliche Fotografieren und die Verteilung von Druck- und Reklameschriften,
die Verwendung von Schwimmflossen, Taucherbrillen (nicht Schwimmbrillen), Reifen, Ringen und
ähnlichem (ausgenommen in ausdrücklich hierfür freigegebenen Becken).
§9
Verhalten im römischen Dampfbad
1.)
2.)
3.)
Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades angebrachten Hinweisschilder zu
beachten.
Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
§ 10
Benutzung der Riesenrutschbahn
Bei der Benutzung der Riesenrutschbahn sind die aufgestellten Hinweisschilder zu beachten.
§ 11
Benutzung der Solarien
Bei der Benutzung der Solarien sind die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten.
§ 12
Haftung
1.)
2.)
Die Besucher/Innen benutzen das eifelbad einschl. der Sport- und Spieleinrichtungen auf eigene Gefahr. Für
Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern/Besucherinnen aus der Benutzung des Freizeitbades und
ihrer Einrichtungen entstehen, haftet die Stadt nur, wenn ihr oder dem Aufsichtspersonal grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen diese Badeordnung, gegen die Anweisungen des Personals
oder durch unsachgemäße Benutzung der Anlagen, Einrichtungen, Geräte und sonstigen Gegenständen
entstanden sind, wird nicht gehaftet.
Schadensfälle sind unverzüglich dem zuständigen Schwimmmeister zu melden. Nachteile, die sich aus einer
Unterlassung oder Verzögerung ergeben, gehen zu Lasten des Geschädigten.
§ 13
Schadensersatzpflicht des Badegastes
1.)
Jeder Badegast haftet für alle von ihm verschuldeten Verletzungen von Personen sowie Beschädigungen
und Verunreinigungen der Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Badesachen und sonstigen Gegenständen.
Anlage zur Beschlussvorlage 1010-IX/Z-1
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§ 14
Fundgegenstände
1.)
Gegenstände, die innerhalb des Bades gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Sie werden einen
Monat lang aufbewahrt. Nicht abgeholte Sachen werden an das Fundamt der Stadt Bad Münstereifel
weitergeleitet.
§ 15
Aufsicht
1.)
Das Personal des eifelbades hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Badeordnung eingehalten
werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2.)
Das Personal ist befugt, Badegäste, die gegen die Badeordnung verstoßen und die gegebenen Anweisungen nicht
befolgen, aus dem Bad zu weisen. Wird einer solchen Aufforderung nicht gefolgt, so muss mit der Erstattung einer
Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gerechnet werden. Die Eintrittsgebühr wird nicht zurückgezahlt.
3.)
Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals wiederholt nicht beachtet, kann vom
Bürgermeister ein vorübergehendes oder dauerndes Hausverbot ausgesprochen werden.
Missbräuchliche Benutzung von Eintrittskarten zieht den Einzug der Karte, ggf. Erlass eines Hausverbotes
sowie eine Strafanzeige nach sich.
4.)
§ 16
Schul-, Vereins- und Gruppenschwimmen
1.)
Die Zulassung von Schulklassen, Schwimmvereinen oder sonstigen Gruppen ist vom Bürgermeister zu
genehmigen.
§ 17
Badekleidung
1.)
2.)
3.)
Der Aufenthalt im eifelbad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Ob sie den Anforderungen entspricht,
entscheidet das Aufsichtspersonal.
Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.
Es ist nicht gestattet, Badekleidung in den Becken auszuwaschen.
§ 18
Körperreinigung
Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf Benutzung der Duschen vor dem Ankleiden besteht nicht.
§ 19
Ergänzungen und Ausnahmen
Die vorstehenden Regelungen werden ergänzt durch Hinweisschilder und Bekanntmachungen, sowie durch
Anordnung des Personals.
§ 20
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ab diesem Tag tritt die bisher gültige
Badeordnung außer Kraft.
Anlage zur Beschlussvorlage 1010-IX/Z-1
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Anlage zur Satzung über die Benutzung des eifelbades der Stadt Bad Münstereifel
- Gebührensatzung -
TarifNr.
Gebührenart
1
Erwachsene
1.1
1.2
1.3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
2
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
2.1
2.2
2.3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
3
3.1
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre)
3.2
Familien-Tageskarte ab 5 Personen (mind. 3 Kinder ab 3 Jahre)
4
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht
ermäßigten Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt)
Wertkarte 100,00 € (30 % Rabatt)
Zehnercoin 2 Stunden
Erwachsene (10% Rabatt)
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre (10% Rabatt)
4.1
4.2
5
5.1
5.2
6
6.1
6.2
7
8
9
9.1
9.2
9.3
9.4
Vergünstigungen
Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind. 50 mit
amtlichem Ausweis und Kurkarteninhaber
Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen Einrichtungen innerhalb des
Stadtgebietes Bad Münstereifel
Notwendige erwachsene Begleitperson von Behinderten mit einem Grad der
Behinderung ab 50
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der Behinderung ab 50 mit
entsprechendem Ausweis
Sonstige Gebühren
Ersatz für verlorenen Schlüssel
Verlust von Wertkarte oder Coin
Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer Wertkarte
Pfand bei Neukauf einer Wertkarte
Gebühr €
6,00
5,00
0,50
4,50
3,50
0,50
15 % Rabatt
auf den
Einzeltarif
20 % Rabatt
auf den
Einzeltarif
45,00
70,00
45,00
31,50
20 % Nachlass
50 % Nachlass
freier Eintritt
freier Eintritt
10,00
5,00
5,00
5,00