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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Iversheim, Flur 5, Flurstücke 266, 273 - Bad Münstereifel-Iversheim, Euskirchener Straße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
16.05.13, 18:25
Aktualisiert
16.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Iversheim, Flur 5, Flurstücke 266, 273 -
Bad Münstereifel-Iversheim, Euskirchener Straße) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Iversheim, Flur 5, Flurstücke 266, 273 -
Bad Münstereifel-Iversheim, Euskirchener Straße)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.03.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1040-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Iversheim, Flur 5, Flurstücke 266, 273 Bad Münstereifel-Iversheim, Euskirchener Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1040-IX 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern auf den Flurstücken Nr. 266 und 273, Flur 5 in der Gemarkung Iversheim vor. Die Flurstücke liegen gem. § 34 BauGB im Innenbereich und sind im Flächennutzungsplan als WGebiet dargestellt. Aufgrund der geringen Breite der einzelnen Flurstücke wird eine Vereinigung zu einem Flurstück angestrebt. Geplant ist nun die Errichtung von 2 hintereinander liegenden Einfamilienwohnhäusern, jeweils nebst Garage. Eines der beiden Objekte liegt demnach in sogenannter zweiter Baureihe, da eine Ausrichtung beider Objekte entlang der Straße aufgrund der geplanten Kubatur und einzuhaltender Grenzabstände nicht möglich ist. Hinsichtlich der Erschließung bestehen keine Bedenken. Aus planungsrechtlicher Sicht ergibt sich Folgendes: Die Wohnbaufläche liegt zwischen „Euskirchener Straße“, „Auf der Kumm“ und dem „Arloffer Weg“. Es hat sich hier eine relativ dichte Bebauung entwickelt, wobei einzelne Bauvorhaben mit einem Abstand von rd. 20 m bis 50 m zur Straße stehen und somit die rückwärtigen/innenliegenden Grundstücksbereiche tangieren. Dieser Bereich dient als nicht ausschließlicher Ruhebereich, er ist baulich vorgeprägt. Vor diesem Hintergrund ist nun das hier beantragte Bauvorhaben zu bewerten. Gem. § 34 BauGB muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist in diesem Bereich stark geprägt durch das Bauen in rückwärtiger/innenliegender Lage. Demnach fügen sich die geplanten Bauvorhaben in diese vorhandene Bebauung sowohl nach Art und Maß, wie auch der speziellen Lage ein. Aus planungsrechtlicher sowie städtebaulicher Sicht kann das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Bauvorhaben sind gem. der BauO NW sowie des BauGB genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern auf den Flustücken Gem. Iversheim, Flur 5, Flurstücke 273 und 266 wird erteilt.