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Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten) Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.02.2013 - Der Bürgermeister Az: 13-23-55 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1029-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1029-IX 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Sebastian Sammet hat am 04.03.2013 mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Stadtverordneter im Rat der Stadt Bad Münstereifel niedergelegt. Auf der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2009 ist auf Listenplatz 7 als nächster freier Listenplatzbewerber Herr Thomas Georgi aufgeführt. Als Wahlleiter habe ich daher am 04.03.2013 das Nachrücken des Herrn Thomas Georgi als Stadtverordneten in den Rat der Stadt Bad Münstereifel festgestellt. Herr Thomas Georgi hat form- und fristgerecht nach § 62 Kommunalordnung NRW gegenüber dem Wahlleiter erklärt, dass er das Mandat nicht annimmt. Auf der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2009 ist auf Listenplatz 8 als nächster freier Listenplatzbewerber Herr Ulrich Bartels aufgeführt. Daher habe ich am 07.03.2013 das Nachrücken des Herrn Ulrich Bartels, Esch, Eichenweg 9, als Stadtverordneten in den Rat der Stadt Bad Münstereifel als Reservelistennachfolger für Herrn Sebastian Sammet festgestellt. Herr Ulrich Bartels hat form- und fristgerecht nach § 62 Kommunalordnung NRW gegenüber dem Wahlleiter erklärt, dass er das Mandat annimmt. Da Herr Bartels bereits sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon dort erfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat der Bürgermeister als Wahlleiter festgestellt, dass nach der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2009 aufgrund der Verzichtserklärung von Herrn Thomas Georgi der Reservelistenbewerber Ulrich Bartels als Nachfolger für Herrn Sebastian Sammet in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke vorgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister begrüßt Herrn Bartels nach kurzer Unterbrechung nach der Kommunalwahl 2009 zurück im Rat der Stadt Bad Münstereifel. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch den Wahlleiter erfolgt aufgrund seiner Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!