Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 118/2013
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 04.03.2013
gez. Hülsebus
27.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verkehrskontrollen auf der Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezüglich des vorliegenden Antrages bleibt auszuführen, dass es Aufgabe der Kommune ist, den
ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist originäre Aufgabe
der Polizei . Insoweit habe ich die Kreispolizeibehörde zu dem im Antrag dargestellten
Themenkomplex um Stellungnahme gebeten.
Diese Stellungnahme ging mir mit E-Mail vom 25.März 2013 zu, welche ich als Anlage beifüge.
Hieraus geht hervor, dass der besagte Bereich von Herrn POK Wirtz in der 10. und 11.
Kalenderwoche an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Tageszeiten auf die Missachtung des
Durchfahrverbotes für LKW kontrolliert wurde. Diese Kontrollen ergaben, dass während dieser Zeit
an insgesamt 3 Tagen 3 Verstöße festgestellt wurden. Dieses Gesamtbild wäre auch nach
Rücksprache mit den hiesigen Beamten des Wachdienstes bestätigt worden.
Herr POK Wirtz weist in seiner Stellungnahme sicherlich zu Recht darauf hin, dass es auch in
Zukunft immer wieder vereinzelt LKW-Fahrer geben wird, welche das Durchfahrverbot nicht
beachten. Aus diesem Grund spricht er sich auch weiterhin für eine gezielte Überwachung der
Verbotsstrecke aus.
Auch meine Mitarbeiter/innen werden selbstverständlich den genannten Bereich im Auge
behalten. Angesichts der geringen Anzahl der festgestellten Verstöße werden weitere
Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten.
Sollte sich der Eindruck verstärken, dass das LKW Durchfahrverbot missachtet wird, werde ich
dies der Kreispolizeibehörde m. d. B. um Aufnahme verstärkter Kontrollen mitteilen.
Der Lieferverkehr für die Kiesgrube Nowotnik an der Radmacherstraße soll über die B 265, Am
Giezenbach, Klosengartenstraße und Köttinger Straße ablaufen. Den Lieferanten und Anliegern
der Kiesgrube ist der beschriebene Umweg zuzumuten. U. a. wurde das LKW-Verbot auf der CarlSchurz-Straße und Köttinger Straße zur Verminderung des Lärms für die Anwohner eingerichtet.
Die Firma Nowotnik wurde zudem gebeten, auch ihre Lieferanten hinsichtlich der zu nehmenden
Wegstrecke zu informieren.
In Vertretung
(Heil)
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