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Antrag (Antrag bzgl. Verkehrskontrollen auf der Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 118/2013 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 04.03.2013 gez. Hülsebus 27.03.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.04.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verkehrskontrollen auf der Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bezüglich des vorliegenden Antrages bleibt auszuführen, dass es Aufgabe der Kommune ist, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist originäre Aufgabe der Polizei . Insoweit habe ich die Kreispolizeibehörde zu dem im Antrag dargestellten Themenkomplex um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ging mir mit E-Mail vom 25.März 2013 zu, welche ich als Anlage beifüge. Hieraus geht hervor, dass der besagte Bereich von Herrn POK Wirtz in der 10. und 11. Kalenderwoche an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Tageszeiten auf die Missachtung des Durchfahrverbotes für LKW kontrolliert wurde. Diese Kontrollen ergaben, dass während dieser Zeit an insgesamt 3 Tagen 3 Verstöße festgestellt wurden. Dieses Gesamtbild wäre auch nach Rücksprache mit den hiesigen Beamten des Wachdienstes bestätigt worden. Herr POK Wirtz weist in seiner Stellungnahme sicherlich zu Recht darauf hin, dass es auch in Zukunft immer wieder vereinzelt LKW-Fahrer geben wird, welche das Durchfahrverbot nicht beachten. Aus diesem Grund spricht er sich auch weiterhin für eine gezielte Überwachung der Verbotsstrecke aus. Auch meine Mitarbeiter/innen werden selbstverständlich den genannten Bereich im Auge behalten. Angesichts der geringen Anzahl der festgestellten Verstöße werden weitere Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten. Sollte sich der Eindruck verstärken, dass das LKW Durchfahrverbot missachtet wird, werde ich dies der Kreispolizeibehörde m. d. B. um Aufnahme verstärkter Kontrollen mitteilen. Der Lieferverkehr für die Kiesgrube Nowotnik an der Radmacherstraße soll über die B 265, Am Giezenbach, Klosengartenstraße und Köttinger Straße ablaufen. Den Lieferanten und Anliegern der Kiesgrube ist der beschriebene Umweg zuzumuten. U. a. wurde das LKW-Verbot auf der CarlSchurz-Straße und Köttinger Straße zur Verminderung des Lärms für die Anwohner eingerichtet. Die Firma Nowotnik wurde zudem gebeten, auch ihre Lieferanten hinsichtlich der zu nehmenden Wegstrecke zu informieren. In Vertretung (Heil) -2-