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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

rl_le__/-J" A _H_u_e_ls_e_bu_s••••_R_e_na_t_e Zu. Bellmann, Uwe <Uwe.Bellmann@polizeLnrw.de> Montag, 25. März 2013 09:58 Huelsebus, Renate WG: Beschwerdestelle "LKW-Durchfahrverbot Carl-Schurz-Straße, Liblar" Von: Gesendet: An: Betreff: Hallo Frau Hülsebus, wie besprochen, hier die E-Mail des Kollegen POK Wirtz zur weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen Uwe Bellmann PHK Uwe Bellmann KPf3 Pl1ein-Erft-Kreis Direktion GE Polizeiwache West Leiter Bezirksdienst Pl1l1irw Schneider-Str. ß-10 50H1 KerpEln Tel. 022331 52-2630 Mobil 0176-13522630 Fax: 02233152-2509 CN-Pol 07-351-2630 uwe.bellmann@polizei.nrw.de Von: Wirtz, Klaus Johann Peter Gesendet: Montag, 25. März 2013 09:07 An: Bellmann, Uwe Betreff: Beschwerdestelle "LKW-Durchfahrverbot Carl-Schurz-Straße, Liblar" An BOIL im Hause Beschwerdestelle "LKW-Ourchfahrverbot Carl-Schurz-Straße, Liblar" Die Ortslage Liblar wurde im Bereich der Straßenführungen Carl-Schurz-Straße sowie Köttinger Straße an verschiedenen Tagen in der 10. Kalenderwoche und in der 11. Kalenderwoche von meiner Seite aus überwacht. Die Überwachungszeiten lagen hauptsächlich in den Vormittagsstunden sowie an frühen Nachmittagen, da dann die meisten Anlieferungen erfolgen. Hierbei ist anzumerken, dass ich lediglich an 3 Tagen in den beiden Wochen entsprechende Verstöße feststellen konnte. 1 Diese erfolgten am 05.03.2013, am 08.03.2013 und am 11.03.2013, jeweils in den Vormittagsstunden. Die Verstöße wurden mit entsprechenden Verwarnungsgeldern geahndet, insgesamt 3 an der Zahl. An den anderen Tagen waren weder vor- noch nachmittags Verstöße festzustellen. Es ist offensichtlich daraus ersichtlich, dass das bestehende Verkehrsverbot inzwischen überwiegend beachtet wird und der Zulieferverkehr zu den May-Werken nach Köttingen die Streckenführung über die B 265 bis zur Ausfahrt Köttingen einhält. Die von mir angesprochenen Fahrer wurden darüber entsprechend belehrt. Nach Rücksprache mit den Beamten des hiesigen Wachdienstes wurden mir die Beobachtungen bestätigt. Dennoch wird es auch in Zukunft LKW-Fahrer geben, die das Durchfahrverbot nicht beachten und dies auf die Eingabe im Navigationsgerät schieben. Aus diesem Grund wird die Verbotsstrecke auch weiterhin überwacht. Es ist zum Schluss noch anzumerken, dass sich an der Radmacherstraße in Blessem noch die Kiesgrube Nowotnik befindet. Diese kann von den LKW nur aus Richtung Liblar über die Carl-Schurz-Straße bzw. die Köttingen Straße erreicht werden, so dass hier eine Differenzierung zum Anlieferverkehr zu dem May-Werken und den anderen Unternehmen vorgenommen werden muss. LA. - Wirtz, POK- 2