Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Zu.
Bellmann, Uwe <Uwe.Bellmann@polizeLnrw.de>
Montag, 25. März 2013 09:58
Huelsebus, Renate
WG: Beschwerdestelle "LKW-Durchfahrverbot Carl-Schurz-Straße, Liblar"
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Hallo Frau Hülsebus,
wie besprochen, hier die E-Mail des Kollegen POK Wirtz zur weiteren Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bellmann
PHK Uwe Bellmann
KPf3 Pl1ein-Erft-Kreis
Direktion GE
Polizeiwache
West
Leiter Bezirksdienst
Pl1l1irw Schneider-Str. ß-10
50H1 KerpEln
Tel. 022331 52-2630
Mobil 0176-13522630
Fax: 02233152-2509
CN-Pol 07-351-2630
uwe.bellmann@polizei.nrw.de
Von: Wirtz, Klaus Johann Peter
Gesendet: Montag, 25. März 2013 09:07
An: Bellmann, Uwe
Betreff: Beschwerdestelle "LKW-Durchfahrverbot
Carl-Schurz-Straße,
Liblar"
An
BOIL
im Hause
Beschwerdestelle
"LKW-Ourchfahrverbot
Carl-Schurz-Straße,
Liblar"
Die Ortslage Liblar wurde im Bereich der Straßenführungen
Carl-Schurz-Straße sowie Köttinger Straße an verschiedenen Tagen
in der 10. Kalenderwoche und in der 11. Kalenderwoche von
meiner Seite aus überwacht.
Die Überwachungszeiten lagen hauptsächlich in den
Vormittagsstunden sowie an frühen Nachmittagen, da dann
die meisten Anlieferungen erfolgen.
Hierbei ist anzumerken, dass ich lediglich an 3 Tagen in den
beiden Wochen entsprechende Verstöße feststellen konnte.
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Diese erfolgten am 05.03.2013, am 08.03.2013 und am
11.03.2013, jeweils in den Vormittagsstunden. Die Verstöße
wurden mit entsprechenden Verwarnungsgeldern geahndet,
insgesamt 3 an der Zahl.
An den anderen Tagen waren weder vor- noch nachmittags
Verstöße festzustellen.
Es ist offensichtlich daraus ersichtlich, dass das bestehende
Verkehrsverbot inzwischen überwiegend beachtet wird und
der Zulieferverkehr zu den May-Werken nach Köttingen die
Streckenführung über die B 265 bis zur Ausfahrt Köttingen
einhält. Die von mir angesprochenen Fahrer wurden
darüber entsprechend belehrt.
Nach Rücksprache mit den Beamten des hiesigen
Wachdienstes wurden mir die Beobachtungen bestätigt.
Dennoch wird es auch in Zukunft LKW-Fahrer geben,
die das Durchfahrverbot nicht beachten und dies auf die
Eingabe im Navigationsgerät schieben. Aus diesem Grund
wird die Verbotsstrecke auch weiterhin überwacht.
Es ist zum Schluss noch anzumerken, dass sich an der
Radmacherstraße in Blessem noch die Kiesgrube
Nowotnik befindet. Diese kann von den LKW nur aus
Richtung Liblar über die Carl-Schurz-Straße bzw. die
Köttingen Straße erreicht werden, so dass hier eine
Differenzierung zum Anlieferverkehr zu dem May-Werken
und den anderen Unternehmen vorgenommen werden muss.
LA. - Wirtz, POK-
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