Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 139/2013
Az.: 66 19- 3771
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 18.03.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
09.04.2013
25.03.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung einer Parkverbotszone für LKWs im Gewerbegebiet Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung von Parkverbotsschildern sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für das Gewerbegebiet Friesheim wird eine LKW-Parkverbotszone eingerichtet.
Begründung:
Im Gewerbegebiet Friesheim wurden Beschwerden hinsichtlich des vermehrten Parkens von
LKWs an die Ortsbürgermeisterin Frau Siebolds herangetragen. Entsprechend den Angaben der
Anlieger handelt es sich hierbei vermehrt um LKWs von auswärtigen Unternehmen. Unter
anderem parken diese hier an Wochenenden (zum Teil auch längerfristig). Leider hinterlassen
einige der LKW-Fahrer auch ihre Abfälle etc. auf der Straße. Teilweise parken die LKWs für die
anderen Verkehrsteilnehmer auch sichtbehindernd.
Es wird vermutet, dass durch das mittlerweile eingerichtete Parkverbot für LKWs im
Wirtschaftspark einige LKW-Fahrer in das Gewerbegebiet Friesheim ausweichen. Auch bietet sich
durch die Schaffung des neuen Anschlusses an die Autobahn A 1 in Höhe von Weilerswist das
Parken im Gewerbegebiet Friesheim für die LKW-Fahrer an.
Im Falle einer Befürwortung würde ich die Parkverbotszone für LKWs im Gewerbegebiet
Friesheim beschilderungsmäßig so wie im Wirtschaftspark Erftstadt ausführen lassen. Hier
wurden die Zeichen 292-40 (Beginn bzw. Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone)
mit dem Zusatzzeichen 1024-10 (PKW frei) direkt an den Einfahrten zum Wirtschaftspark
aufgestellt. In Friesheim würde ich diese Zeichen direkt im Einmündungsbereich von der
Landesstraße L 162 in den Wildweg und somit in den Einfahrtsbereich zum Gewerbegebiet
aufstellen lassen.
In Vertretung
(Erner)
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