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Anfrage (Anfrage bzgl. Bürgeranhörung zum geplanten Jugendtreff in Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Anfrage (Anfrage bzgl. Bürgeranhörung zum geplanten Jugendtreff in Gymnich)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Wirtz 08.02.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 28.01.2013 Rat Betrifft: Datum 27.01.2013 BM / Dezernent F 60/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. Bürgeranhörung zum geplanten Jugendtreff in Gymnich Sehr geehrter Herr Busch, ihre Anfrage als Mitglied der SPD-Fraktion beantworte ich hiermit wie folgt: zu 1. und 3.: Die Frage der Standortalternativen stellt sich für die Verwaltung im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung am 23.01.2013 nicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.09.2012 zum Tagesordnungspunkt 14: A 310/2012 (Antrag zur Schaffung eines Jugendtreffs/Unterstandes in E.-Gymnich) einstimmig beschlossen, zeitnah eine Bürgerversammlung durchzuführen. Inhalt des Antrags A 310/2012 und der Beratungen im Ausschuss war der in der Bürgerversammlung vorgestellte Standort. Insoweit hat die mit der Durchführung der Bürgerversammlung beauftragte Verwaltung den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung ausgeführt. Die von Ihnen nunmehr im Nachgang zur Bürgerversammlung gestellten Fragen, insbesondere zu Standortalternativen, können daher nicht im Rahmen Ihrer Anfrage von mir beantwortet werden. Zu 2.: In der Bürgerversammlung hat die Verwaltung ausgeführt, das die Erschließung des Jugendtreffs voraussichtlich als nicht gepflasterter Zuweg in einer Breite von ca. 2,00m - 2,50m erfolgen könnte. Eine weitere Detailplanung (Beleuchtung etc.) lag zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung nicht vor. In Vertretung (Erner)