Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
28.02.13, 18:22
Aktualisiert
28.02.13, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.01.2013
- Der Bürgermeister Az: 82-00-02
Nr. der Ratsdrucksache: 1005-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
13.03.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel" vom 22.11.2006
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Berichterstatter: Herr Seifert
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1005-IX
1. Sachverhalt:
In der Eigenbetriebsverordnung und in der Betriebssatzung gibt es unterschiedliche Regelungen
zur Berichtspflicht. Da die Eigenbetriebsverordnung als Landesverordnung höherrangiges Recht
darstellt, kann in der Betriebssatzung keine abweichende Regelung getroffen werden. Demnach
muss die vierteljährliche Berichtspflicht angewandt werden.
Auszug: Eigenbetriebsverordnung NRW
§ 20 (Fn 4)
Zwischenberichte
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Auszug: Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den „Forstbetrieb der Stadt
Bad Münstereifel“ vom 22.11.2006
§ 13
Zwischenbericht
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin/den Bürgermeister und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die
Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für den „Forstbetrieb
der Stadt Bad Münstereifel“ vom 22.11.2006 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.