Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
19.08.2015
Erstellt
03.08.15, 13:05
Aktualisiert
03.08.15, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 03.08..2015
Mitteilung/35/2015
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Umweltausschuss
19.08.2015
Beitrag an Tierschutzverein zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Tierheims
Düren in Burgau
Mit Antrag vom 09.02.2015 hat die CDU-Fraktion darum gebeten, den Umweltausschuss in die
Diskussion um die Neuvereinbarung zwischen Tierschutzverein und kreisangehörigen Kommunen
bezüglich der Kostenbeteiligung für die Unterbringung von Fundtieren einzubeziehen.
Der Tierschutzverein wird gebeten einen Rechenschaftsbericht vorzulegen und diesen dem
Umweltausschuss vorzustellen.
Die zurzeit geltende Vereinbarung zwischen dem Tierschutzverein und den kreisangehörigen
Kommunen wurde entsprechend dem am 17.02.2010 durch die Hauptverwaltungsbeamten
gefassten Beschluss getroffen und ist gültig bis 31.12.2016.
In dieser Vereinbarung wurde der jährliche Kostenbeitrag ab dem 01.01.2011 für den gesamten
Kreis Düren auf 210.000,00 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf die Gemeinde Kreuzau 15.764,52 €.
Die Berechnung des Verteilerschlüssels wird zu 50 % aus der Einwohnerzahl und zu 50 % aus der
Anzahl der aus der Gemeinde abgegebenen Tiere ermittelt.
Diese Kosten entstehen lediglich für den „ordnungsbehördlichen Teil“ des Tierheims, also für die
Unterbringung von „Fundtieren“.
Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr gehört es zu den Aufgaben der örtlichen
Ordnungsbehörde, im Bereich der Gemeinde Kreuzau aufgefundene herrenlose Tiere
unterzubringen. Sofern der Besitzer nicht sofort ermittelt werden kann, werden diese Tiere
regelmäßig dem Tierheim Burgau, welches vom Tierschutzverein für den Kreis Düren e.V.
getragen wird, überstellt.
Der Tierschutzverein hat von den Städten und Gemeinden des Kreises Düren die Pflichtaufgabe
der Unterbringung von Fundtieren übernommen.
Erstmals hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 30.05.1989 dem Vorschlag der
Hauptverwaltungsbeamten, den Verteilermodus Tier- und Einwohnerschlüssel auf je 50 %
festzulegen, zugestimmt.
Wie bereits erwähnt, nimmt das Tierheim Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde wahr.
Sollte die Gemeinde sich einer neuen Vereinbarung nicht anschließen, müsste sie selbst
Räumlichkeiten und entsprechend ausgebildetes Personal vorhalten, um eine tiergerechte
Unterbringung der herrenlosen Tiere sicherzustellen.
Der Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Düren e.V., Herr Günther Oltrogge, wird den
hierzu geforderten Rechenschaftsbericht vorstellen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -