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Mitteilung (Beitrag an Tierschutzverein zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Tierheims Düren in Burgau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
19.08.2015
Erstellt
03.08.15, 13:05
Aktualisiert
03.08.15, 13:05
Mitteilung (Beitrag an Tierschutzverein zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Tierheims Düren in Burgau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 03.08..2015 Mitteilung/35/2015 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Umweltausschuss 19.08.2015 Beitrag an Tierschutzverein zur Deckung der laufenden Betriebskosten des Tierheims Düren in Burgau Mit Antrag vom 09.02.2015 hat die CDU-Fraktion darum gebeten, den Umweltausschuss in die Diskussion um die Neuvereinbarung zwischen Tierschutzverein und kreisangehörigen Kommunen bezüglich der Kostenbeteiligung für die Unterbringung von Fundtieren einzubeziehen. Der Tierschutzverein wird gebeten einen Rechenschaftsbericht vorzulegen und diesen dem Umweltausschuss vorzustellen. Die zurzeit geltende Vereinbarung zwischen dem Tierschutzverein und den kreisangehörigen Kommunen wurde entsprechend dem am 17.02.2010 durch die Hauptverwaltungsbeamten gefassten Beschluss getroffen und ist gültig bis 31.12.2016. In dieser Vereinbarung wurde der jährliche Kostenbeitrag ab dem 01.01.2011 für den gesamten Kreis Düren auf 210.000,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Gemeinde Kreuzau 15.764,52 €. Die Berechnung des Verteilerschlüssels wird zu 50 % aus der Einwohnerzahl und zu 50 % aus der Anzahl der aus der Gemeinde abgegebenen Tiere ermittelt. Diese Kosten entstehen lediglich für den „ordnungsbehördlichen Teil“ des Tierheims, also für die Unterbringung von „Fundtieren“. Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr gehört es zu den Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde, im Bereich der Gemeinde Kreuzau aufgefundene herrenlose Tiere unterzubringen. Sofern der Besitzer nicht sofort ermittelt werden kann, werden diese Tiere regelmäßig dem Tierheim Burgau, welches vom Tierschutzverein für den Kreis Düren e.V. getragen wird, überstellt. Der Tierschutzverein hat von den Städten und Gemeinden des Kreises Düren die Pflichtaufgabe der Unterbringung von Fundtieren übernommen. Erstmals hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 30.05.1989 dem Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten, den Verteilermodus Tier- und Einwohnerschlüssel auf je 50 % festzulegen, zugestimmt. Wie bereits erwähnt, nimmt das Tierheim Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde wahr. Sollte die Gemeinde sich einer neuen Vereinbarung nicht anschließen, müsste sie selbst Räumlichkeiten und entsprechend ausgebildetes Personal vorhalten, um eine tiergerechte Unterbringung der herrenlosen Tiere sicherzustellen. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Düren e.V., Herr Günther Oltrogge, wird den hierzu geforderten Rechenschaftsbericht vorstellen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer -