Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
21.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.03.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 33
Nr. der Ratsdrucksache: 1011-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
17.04.2013
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellplatzsatzung für den Wohnmobilpark der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Frau Dierichsweiler, Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1011-IX
1. Sachverhalt:
Mit Erteilung der nun unbefristet geltenden Baugenehmigung (die bisherige Baugenehmigung war
nur befristet und musste neu beantragt werden) und Bauabnahme für den Wohnmobilpark wurde
von der Bauaufsicht gefordert, in die Stellplatzordnung einen Hinweis auf eine evtl. drohende
Überschwemmungsgefahr aufzunehmen. Die Stellplatzordnung ist 2007 im Rat beschlossen worden, weshalb nun auch die Änderung dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden soll.
Bisher handelte es sich um eine privat-rechtliche Benutzungsordnung, welche nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, sondern lediglich am Eingang des Wohnmobilparks aushängt.
Zuwiderhandlungen gegen die Stellplatzordnung waren kaum zu ahnden. Aus diesem Grunde
wurde in der Vergangenheit die Badeordnung zur Hilfe genommen. Hier wurden ein Hinweis auf
die Stellplatzordnung und ein Paragraf zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.
Diese Lösung ist aber verwirrend und rechtlich nicht korrekt.
Die geforderte Ergänzung der Stellplatzordnung soll daher zum Anlass genommen werden, die
Stellplatzordnung in eine Stellplatzsatzung, d. h. öffentlich-rechtliches Ortsrecht, umzuändern.
Auch soll in die neue Stellplatzsatzung selbst ein Paragraf für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufgenommen werden, um eine Trennung von Stellplatzsatzung und Badeordnung (diese
wird auch geändert) zu schaffen.
Der Inhalt der bisherigen Stellplatzordnung wird größtenteils übernommen. Lediglich die Bezeichnung Standgeld wird in Standgebühr umgeändert.
Zusätzlich werden der Punkt 4 im Paragrafen 1 und die Paragrafen 4 und 5 ergänzt.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Stellplatzsatzung vom
für den Wohnmobilpark der Stadt Bad Münstereifel wird in
der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.