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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück 167 - Bad Münstereifel-Wald, Hohweg 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück 167 - Bad Münstereifel-Wald, Hohweg 1) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück 167 - Bad Münstereifel-Wald, Hohweg 1)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 920-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück 167 - Bad Münstereifel-Wald, Hohweg 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Beschluss vom 30.10.2012 hat der Ausschuss einer Befreiung gem. § 31 BauGB für die Errichtung von 3 Betriebsleiterwohnungen nicht zugestimmt. Die Ausnahmetatbestände gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Verbindung mit 1.6 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan waren nicht erfüllt, da die erforderliche Unterordnung des Objektes zu den vorhandenen Gewerbeeinheiten nicht gegeben war. Hierüber wurde der Bauherr informiert, der zwischenzeitlich die Planungen umfangreich verkleinert hat. Nun ist die Errichtung eines 3-geschossigen Anbaus mit den Maßen 7,73 m x 14,99 m geplant. Die Höhe des Objektes liegt unverändert bei 8,47 m. Die Grundfläche des ursprünglich geplanten Objektes wird insgesamt um rd. 45 qm verkleinert. Dadurch ergibt sich im Vergleich zu den bestehenden 3 Gewerbebetrieben jeweils eine Unterordnung der geplanten Wohnungen. Seite 2 von Ratsdrucksache 920-IX/Z-1 Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die geplante Maßnahme keine Bedenken mehr. Die Ausnahmetatbestände des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Verbindung mit Nr. 1.6 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erfüllt. Einer Ausnahme gem. § 31 BauGB wird seitens der Stadt zugestimmt. Dem Ausschuss zur Kenntnis.