Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.05.2013
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 920-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück 167 - Bad Münstereifel-Wald, Hohweg 1
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 30.10.2012 hat der Ausschuss einer Befreiung gem. § 31 BauGB für die Errichtung von 3 Betriebsleiterwohnungen nicht zugestimmt. Die Ausnahmetatbestände gem. § 8
Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Verbindung mit 1.6 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
waren nicht erfüllt, da die erforderliche Unterordnung des Objektes zu den vorhandenen Gewerbeeinheiten nicht gegeben war.
Hierüber wurde der Bauherr informiert, der zwischenzeitlich die Planungen umfangreich verkleinert
hat. Nun ist die Errichtung eines 3-geschossigen Anbaus mit den Maßen 7,73 m x 14,99 m geplant. Die Höhe des Objektes liegt unverändert bei 8,47 m. Die Grundfläche des ursprünglich geplanten Objektes wird insgesamt um rd. 45 qm verkleinert. Dadurch ergibt sich im Vergleich zu
den bestehenden 3 Gewerbebetrieben jeweils eine Unterordnung der geplanten Wohnungen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 920-IX/Z-1
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die geplante Maßnahme keine Bedenken mehr. Die
Ausnahmetatbestände des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Verbindung mit Nr. 1.6 der textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erfüllt. Einer Ausnahme gem. § 31 BauGB wird seitens
der Stadt zugestimmt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.