Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
11.04.13, 15:05
Aktualisiert
11.04.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 142/2013
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.03.2013
gez. Brost
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Termin
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
08.04.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
23.04.2013
vorberatend
25.06.2013
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung einer Beratungsstelle für Wohnraumanpassung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits seit 2006 fordert der Seniorenbeirat eine Wohnberatungsstelle für den Rhein-Erft-Kreis.
Seinerzeit versuchte Herr Bösche über die Bürgermeisterkonferenz die anderen Städte zu
motivieren, eine solche Stelle im Rhein-Erft-Kreis einzurichten. Auch Herr Erner hat das Thema in
die Runde der Sozialdezernenten gebracht. Bisher waren diese Bemühungen erfolglos.
Wohnberatung gewinnt aber zunehmend an Bedeutung – in existentieller wie auch in
wirtschaftlicher Hinsicht. Der Rhein-Erft-Kreis hat hier den Anschluss bereits verpasst.
Nahezu alle älteren Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Doch nicht immer
entsprechen Wohnung oder Haus den Anforderungen des Alters. Eine Krankheit oder eine
Behinderung erschweren diese Tatsache noch.
Hier kann eine Wohnberatung helfen. Im Rahmen einer Wohnberatung überprüfen Experten die
persönliche Lebens- und Wohnsituation und machen Vorschläge für eine mögliche Umgestaltung
der Wohnung, die den eigenen Wünschen und Bedürfnissen genauestens entspricht.
Insbesondere auch für Menschen mit Demenz ist eine frühzeitige Wohnberatung ein wichtiger
Baustein in dem Netzwerk, das das Leben mit dieser Krankheit erleichtern soll.
Seit dem 01.06.2009 werden derzeit 37 Wohnberatungsstellen in NRW aus Mitteln des
Ausgleichsfonds der Pflegekassen sowie ergänzender Mittel der jeweiligen kommunalen
Gebietskörperschaft gefördert. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung in jedem Kreis und jeder
kreisfreien Stadt durch mindestens eine Wohnberatungsagentur.
Aktuell ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 33.000 Euro pro Vollzeitstelle aus dem
Ausgleichsfond der Pflegekassen. Dem steht ein mindestens gleich hoher Betrag seitens der
Kommune gegenüber. In diesem Betrag sind auch die Sachmittel, die Öffentlichkeitsarbeit und die
Overheadkosten enthalten. Anträge auf Förderung sind bei der Bezirksregierung als bewilligende
Stelle einzureichen.
Bis 1990 gab es im Rhein-Erft-Kreis eine Wohnberatung, die bei der AWO in Bergheim
angesiedelt war. Sie wurde geschlossen. Danach war die Wohnberatung beim Forschungsinstitut
Technologie und Behinderung in Wetter für den Rhein-Erft-Kreis zuständig. Zurzeit gibt es keine
Wohnberatungsstelle.
Die umliegenden Wohnberatungsstellen in Köln und Euskirchen können keine Wohnberatung für
Erftstadt leisten. Lediglich Frau Broy bietet ,allerdings nicht kostenlos, eine Wohnberatung in
Erftstadt an.
Für die Wohnraumanpassung erhalten Personen, die eine Pflegestufe haben, von Seiten der
Krankenkassen einen maximalen Zuschuss von 2.557,-- Euro. Allerdings halten die
Krankenkassen keine Wohnberatung vor.
Sind größere Umbauten erforderlich, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein
zinsgünstiges Förderprogramm zum altersgerechten Umbau für Kredite bis zu maximal 50.000,-Euro an.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag des Seniorenbeirats nur zu begrüßen. In erster Linie ist
der Rhein-Erft-Kreis für dessen Umsetzung verantwortlich.
Eine einzige Wohnraumberatungsstelle im Rhein-Erft-Kreis kommt allerdings den Bedürfnissen
unserer älteren Mitbürger nicht entgegen. Die Beratung muss vor Ort erfolgen. An mindestens
einem Tag in der Woche muss die Stelle in Erftstadt präsent sein, zumal Hausbesuche danach die
Regel sind. Die Wohnraumberatung muss mit der hiesigen Senioren- und Pflegeberatung intensiv
vernetzt sein.
Sollte sich in absehbarer Zeit, keine Lösung über den Rhein-Erft-Kreis abzeichnen, muss vor Ort
eine gefunden werden. Angesiedelt bei der Seniorenberatung könnte die Stelle der Fallmanagerin
aufgestockt werden.
Rein aus finanzieller Sicht muss aber zuerst der Weg über den Kreis gesucht werden, zumal
dieser Zuschüsse abgreifen kann. Ggfls. beteiligt sich auf Kreisebene ebenfalls die Gold-KrämerStiftung. Ein Alleingang in Erftstadt ist aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht zu verantworten.
In Vertretung
-2-
(Erner)
-3-