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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Beratungsstelle für Wohnraumanpassung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
11.04.13, 15:05
Aktualisiert
11.04.13, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 142/2013 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.03.2013 gez. Brost Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Finanz- und Personalausschuss Betrifft: 08.04.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 23.04.2013 vorberatend 25.06.2013 beschließend Anregung bzgl. Einrichtung einer Beratungsstelle für Wohnraumanpassung Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bereits seit 2006 fordert der Seniorenbeirat eine Wohnberatungsstelle für den Rhein-Erft-Kreis. Seinerzeit versuchte Herr Bösche über die Bürgermeisterkonferenz die anderen Städte zu motivieren, eine solche Stelle im Rhein-Erft-Kreis einzurichten. Auch Herr Erner hat das Thema in die Runde der Sozialdezernenten gebracht. Bisher waren diese Bemühungen erfolglos. Wohnberatung gewinnt aber zunehmend an Bedeutung – in existentieller wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der Rhein-Erft-Kreis hat hier den Anschluss bereits verpasst. Nahezu alle älteren Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Doch nicht immer entsprechen Wohnung oder Haus den Anforderungen des Alters. Eine Krankheit oder eine Behinderung erschweren diese Tatsache noch. Hier kann eine Wohnberatung helfen. Im Rahmen einer Wohnberatung überprüfen Experten die persönliche Lebens- und Wohnsituation und machen Vorschläge für eine mögliche Umgestaltung der Wohnung, die den eigenen Wünschen und Bedürfnissen genauestens entspricht. Insbesondere auch für Menschen mit Demenz ist eine frühzeitige Wohnberatung ein wichtiger Baustein in dem Netzwerk, das das Leben mit dieser Krankheit erleichtern soll. Seit dem 01.06.2009 werden derzeit 37 Wohnberatungsstellen in NRW aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegekassen sowie ergänzender Mittel der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft gefördert. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt durch mindestens eine Wohnberatungsagentur. Aktuell ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 33.000 Euro pro Vollzeitstelle aus dem Ausgleichsfond der Pflegekassen. Dem steht ein mindestens gleich hoher Betrag seitens der Kommune gegenüber. In diesem Betrag sind auch die Sachmittel, die Öffentlichkeitsarbeit und die Overheadkosten enthalten. Anträge auf Förderung sind bei der Bezirksregierung als bewilligende Stelle einzureichen. Bis 1990 gab es im Rhein-Erft-Kreis eine Wohnberatung, die bei der AWO in Bergheim angesiedelt war. Sie wurde geschlossen. Danach war die Wohnberatung beim Forschungsinstitut Technologie und Behinderung in Wetter für den Rhein-Erft-Kreis zuständig. Zurzeit gibt es keine Wohnberatungsstelle. Die umliegenden Wohnberatungsstellen in Köln und Euskirchen können keine Wohnberatung für Erftstadt leisten. Lediglich Frau Broy bietet ,allerdings nicht kostenlos, eine Wohnberatung in Erftstadt an. Für die Wohnraumanpassung erhalten Personen, die eine Pflegestufe haben, von Seiten der Krankenkassen einen maximalen Zuschuss von 2.557,-- Euro. Allerdings halten die Krankenkassen keine Wohnberatung vor. Sind größere Umbauten erforderlich, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Förderprogramm zum altersgerechten Umbau für Kredite bis zu maximal 50.000,-Euro an. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag des Seniorenbeirats nur zu begrüßen. In erster Linie ist der Rhein-Erft-Kreis für dessen Umsetzung verantwortlich. Eine einzige Wohnraumberatungsstelle im Rhein-Erft-Kreis kommt allerdings den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürger nicht entgegen. Die Beratung muss vor Ort erfolgen. An mindestens einem Tag in der Woche muss die Stelle in Erftstadt präsent sein, zumal Hausbesuche danach die Regel sind. Die Wohnraumberatung muss mit der hiesigen Senioren- und Pflegeberatung intensiv vernetzt sein. Sollte sich in absehbarer Zeit, keine Lösung über den Rhein-Erft-Kreis abzeichnen, muss vor Ort eine gefunden werden. Angesiedelt bei der Seniorenberatung könnte die Stelle der Fallmanagerin aufgestockt werden. Rein aus finanzieller Sicht muss aber zuerst der Weg über den Kreis gesucht werden, zumal dieser Zuschüsse abgreifen kann. Ggfls. beteiligt sich auf Kreisebene ebenfalls die Gold-KrämerStiftung. Ein Alleingang in Erftstadt ist aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht zu verantworten. In Vertretung -2- (Erner) -3-