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Dringlichkeitsentscheidung (Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs; hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss -Genehmigung der Dringlichkeit-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
115 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
Dringlichkeitsentscheidung (Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs;
hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss
-Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs;
hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss
-Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs;
hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss
-Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs;
hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss
-Genehmigung der Dringlichkeit-)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013 Bad Münstereifel, den 28.01.2013 Nr. der Ratsdrucksache: 1002-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 26.02.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs; hier: Haushaltsrechtlicher Grundsatzbeschluss -Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 1.985.500,00 ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: 85 % Zuschuss Land NRW und Nahverkehr Rheinland; 15 % allg. Investitionspauschale ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ) ja / ( ) nein ( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Im Haushaltsplan 2012 (Produkt 12 546 1 - Parkraumbewirtschaftung, S. 430 im Haushaltsbuch) war aufgrund einer bereits seit Jahren bestehenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland ein Ansatz in Höhe von 2.220 T€, verteilt über mehrere Haushaltsjahre, veranschlagt worden. Die Förderung sah eine 15%ige Selbstbeteiligung der Stadt vor. Die Maß- Seite 2 von Ratsdrucksache 1002-IX nahme war auch in der Dringlichkeitsliste 2012 aufgeführt, zu der die Kommunalaufsicht die Freigabe mit Verfügung vom 24.05.2012 (Az.: I/15/912-11/0/Sr) erteilt hatte. Die Maßnahme wurde bei der Haushaltsplanung 2013 entsprechend fortgeschrieben (vgl. S. 353 im Haushaltsbuch). Nachdem von einem Ingenieurbüro die zu erwartenden Kosten der Maßnahme aktualisiert wurden, wurde der detaillierte Förderantrag gestellt. Unter dem Datum 20.12.2012 hat der Zweckverband Nahverkehr Rheinland für die im Betreff genannte Maßnahme eine Zuwendung bewilligt. Ausweislich der Bewilligung und der Umsetzungsplanung der Maßnahme sieht der Haushaltsmittelansatz nun wie folgt aus: Einzahlungen aus Zuwendung Auszahlungen für Baumaßnahmen 2013: 910.000 € 2013: 1.200.000 € 2014: 558.000 € 2014: 700.000 € 2015: 163.400 € 2015: 5.500 € ges.: 1.631.400 € ges.: 1.905.500 € Die Haushaltsansätze werden im Rahmen einer Veränderungsliste für den Haushalt 2013 aktualisiert. In die Berechnungen und die Förderung ist die seinerzeit für die betreffende Fläche bereits getätigte Grundstücksinvestition von rund 80.000 € eingeflossen, sodass sich das Gesamtvolumen für die Maßnahme auf 1.985.500 € beläuft und damit rund 215.000 € unter dem noch im Haushalt 2012 veranschlagten Investitionsvolumen liegt. 2. Rechtliche Würdigung Nach hiesiger Einschätzung handelt es sich vorliegend um eine investive Fortführungsmaßnahme nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW, da für diese im Haushaltsplan 2012 entsprechende Finanzpositionen vorgesehen waren. Der am 11.12.2012 eingebrachte Haushalt 2013 nebst genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept sieht keine Aufnahme von Krediten für Investitionen vor. Da sich die Haushaltswirtschaft der Stadt jedoch aktuell im Stadium der vorläufigen Haushaltswirtschaft befindet, wurde die betreffende Maßnahme und deren zügig zu beginnende Umsetzung der Kommunalaufsicht vorgetragen und es wurde die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu dieser Fortführungsaufgabe beantragt. Mit E-Mail vom 23.01.2013 hat sich die Kommunalaufsicht wie folgt geäußert: „Zurzeit befindet sich die Stadt Bad Münstereifel in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO. Ob eine Maßnahme die Voraussetzungen des § 82 GO erfüllt, unterliegt grundsätzlich der eigenverantwortlichen Prüfung und Entscheidung der Stadt. Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nach der Gemeindeordnung nicht vorgesehen und kann dementsprechend nicht erteilt werden. Vor dem Hintergrund der am 11.12.2012 erfolgten Einbringung des Haushalts 2013 und des zugehörigen HSK kann in analoger Anwendung der Regelung der Ziff. 2 des RdErl. MIK vom 25.05.2012, Az.: 34 - 46.09.01 - 71/12 (12), die Umsetzung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahme kommunalaufsichtlich geduldet werden, sofern die vorzeitige Umsetzung auf der Grundlage eines separaten Ratsbeschlusses erfolgt. Damit wird das Budgetrecht des Rates gewährleistet.“ Da die nächste Ratssitzung erst für den 19.03.2013 terminiert ist, zum jetzigen Zeitpunkt aber bereits Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme durch den Stadtentwicklungsausschuss am 29.01.2013 zu erteilen sind, ist die Dringlichkeit gegeben. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung der Maßnahme wird eine Zuwendung i. H. v. 85 % auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt, mithin 1.631.400 €. Der städtische Eigenanteil von 15 % wird aus Mitteln der allgemeinen Investitionspauschale finanziert. Eine Kreditaufnahme ist für diese Maßnahme nicht vorgesehen. Nach Umsetzung der Maßnahme, ist diese bilanziell zu aktivieren und wie bei Park- Seite 3 von Ratsdrucksache 1002-IX plätzen üblich über 60 Jahre abzuschreiben. Diesem Anlagevermögen steht auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten gegenüber, der ebenfalls anteilig über 60 Jahre aufgelöst wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die verwaltungsmäßige Begleitung der Baumaßnahme ist entsprechender Personaleinsatz erforderlich, der im Rahmen vorhandener Kapazitäten gewährleistet ist. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die heutige Situation im Bahnhofsumfeld ist zu verbessern. Die beabsichtigte Maßnahme trägt dem Rechnung und stellt für die Stadt die wirtschaftlichste Alternative dar. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt __________________________________________________________________________ Die vorzeitige Umsetzung der Maßnahme „Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs“ wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, folgende Haushaltsansätze im Wege einer Veränderungsliste für den Haushalt 2013 einzuplanen Einzahlungen aus Zuwendung 2013: 910.000 € 2014: 558.000 € 2015: 163.400 € Auszahlungen für Baumaßnahmen 2013: 1.200.000 € 2014: 700.000 € 2015: 5.500 € Bad Münstereifel, den 29.01.2013 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r ___________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 4 von Ratsdrucksache 1002-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o. a. Dringlichkeitsentscheidung „Die vorzeitige Umsetzung der Maßnahme „Bahnhofsumfeld ZOB mit Umbau des Bahnsteigs“ wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, folgende Haushaltsansätze im Wege einer Veränderungsliste für den Haushalt 2013 einzuplanen Einzahlungen aus Zuwendung 2013: 910.000 € 2014: 558.000 € 2015: 163.400 € wird genehmigt. Auszahlungen für Baumaßnahmen 2013: 1.200.000 € 2014: 700.000 € 2015: 5.500 €“