Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Bertholt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
08.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 02.01.2013
Rat
Betrifft:
Datum
11.01.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 13/2013
12.03.2013
Anfrage bzgl. Fördermittel für barrierefreie Bushaltestellen
Sehr geehrter Herr Wegner,
Ihre Anfrage bezüglich des Antrages zur Gewährung von Fördergeldern nach § 12 ÖPNVG NRW
beim Nahverkehr Rheinland (NVR) beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 02.11.2010 wurde iin der Beratungen über
den Antrag A 257/2009 der Beschluss gefasst, beim NVR Zuschüsse für den barrierefreier
Ausbau von Bushaltestellen im Gebiet der Stadt Erftstadt zu beantragen.
Zu Frage 2:
Aufgrund einer Beschlussfassung durch die städtischen Gremien im Zusammenhang mit Anträgen
zum Ausbau von Haltestellen wurde der Behindertenrat zu verschiedenen Haltestellen, wie z.B.
„Gladbacher Straße“, „Frenzenstraße“, „Maarweg“ usw., um Stellungnahmen gebeten.
Eine Prioritätenliste, in welcher Reihenfolge die Haltstellen umgebaut werden sollen, existiert noch
nicht. Es wurde auch noch kein Kriterienkatalog erarbeitet, aufgrund derer die Prioritäten
festgelegt werden sollen. Die Inanspruchnahme der einzelnen Haltestellen, insbesondere durch
mobilitätsbehinderte Menschen, wird in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sein.
Zu Frage 3:
Bisher wurde noch kein Förder-, sondern lediglich am 22.03.2011 ein Einplanungsantrag beim
NVR über Mittel in Höhe von 2.185.000 € gestellt. Die Einplanungsmitteilung des NVR zum
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet erhielt die Stadt Erftstadt am
08.07.2011.
Zu Frage 4:
Die mögliche Fördersumme beträgt 85 % der Gesamtkosten, entsprechend 1.857.250 €. Die
Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte geteilt und würde innerhalb von drei aufeinander folgenden
Jahren abgewickelt.
Zu Frage 5:
Der Eigenanteil der Stadt Erftstadt ist beträgt insgesamt 346.749 €. Bei einer Aufteilung in drei
Bauabschnitte wäre pro Jahr ein Eigenanteil in Höhe von 115.583 € aufzubringen.
Zu Frage 6:
Die Maßnahme wurde erstmalig in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Aufgrund der
Verabschiedung des Haushalts 2012 erst im Oktober 2012 und wegen der fehlenden
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde konnte mit der Umsetzungen der Maßnahme bisher
nicht begonnen werden.
Für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanung bis 2014 und 2015 wurden die Mittel vom
zuständigen Fachamt erneut angemeldet.
Zu Frage 7:
Derzeit liegt noch keine Prioritätenliste über die Gesamtmaßnahme vor. Sofern auch 2013 in den
Hauhaltsplanberatungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die
Verwaltung eine Prioritätenliste in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und dem
Behindertenbeirat erstellen. Diese Liste würde im zuständigen Fachausschuss zur Diskussion
gestellt und die Grundlage für den noch zu stellenden Förderantrag bilden.
Zu Frage 8:
Siehe Beantwortung zu Frage 7.
In Vertretung
(Erner)
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