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Anfrage (Anfrage bzgl. Fördermittel für barrierefreie Bushaltestellen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Bertholt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 08.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 02.01.2013 Rat Betrifft: Datum 11.01.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 13/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. Fördermittel für barrierefreie Bushaltestellen Sehr geehrter Herr Wegner, Ihre Anfrage bezüglich des Antrages zur Gewährung von Fördergeldern nach § 12 ÖPNVG NRW beim Nahverkehr Rheinland (NVR) beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 02.11.2010 wurde iin der Beratungen über den Antrag A 257/2009 der Beschluss gefasst, beim NVR Zuschüsse für den barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Gebiet der Stadt Erftstadt zu beantragen. Zu Frage 2: Aufgrund einer Beschlussfassung durch die städtischen Gremien im Zusammenhang mit Anträgen zum Ausbau von Haltestellen wurde der Behindertenrat zu verschiedenen Haltestellen, wie z.B. „Gladbacher Straße“, „Frenzenstraße“, „Maarweg“ usw., um Stellungnahmen gebeten. Eine Prioritätenliste, in welcher Reihenfolge die Haltstellen umgebaut werden sollen, existiert noch nicht. Es wurde auch noch kein Kriterienkatalog erarbeitet, aufgrund derer die Prioritäten festgelegt werden sollen. Die Inanspruchnahme der einzelnen Haltestellen, insbesondere durch mobilitätsbehinderte Menschen, wird in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sein. Zu Frage 3: Bisher wurde noch kein Förder-, sondern lediglich am 22.03.2011 ein Einplanungsantrag beim NVR über Mittel in Höhe von 2.185.000 € gestellt. Die Einplanungsmitteilung des NVR zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet erhielt die Stadt Erftstadt am 08.07.2011. Zu Frage 4: Die mögliche Fördersumme beträgt 85 % der Gesamtkosten, entsprechend 1.857.250 €. Die Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte geteilt und würde innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren abgewickelt. Zu Frage 5: Der Eigenanteil der Stadt Erftstadt ist beträgt insgesamt 346.749 €. Bei einer Aufteilung in drei Bauabschnitte wäre pro Jahr ein Eigenanteil in Höhe von 115.583 € aufzubringen. Zu Frage 6: Die Maßnahme wurde erstmalig in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Aufgrund der Verabschiedung des Haushalts 2012 erst im Oktober 2012 und wegen der fehlenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde konnte mit der Umsetzungen der Maßnahme bisher nicht begonnen werden. Für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanung bis 2014 und 2015 wurden die Mittel vom zuständigen Fachamt erneut angemeldet. Zu Frage 7: Derzeit liegt noch keine Prioritätenliste über die Gesamtmaßnahme vor. Sofern auch 2013 in den Hauhaltsplanberatungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Verwaltung eine Prioritätenliste in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenbeirat erstellen. Diese Liste würde im zuständigen Fachausschuss zur Diskussion gestellt und die Grundlage für den noch zu stellenden Förderantrag bilden. Zu Frage 8: Siehe Beantwortung zu Frage 7. In Vertretung (Erner) -2-