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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg
I.  Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg
I.  Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
II. Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 244/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 22.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 24.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB vorzulegen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E.-Liblar, Tannenweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Die Verwaltung der Stadt Erftstadt wurde am 12.06.2012 beauftragt, in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, auf der Grundlage eines Antrages der Eigentümer des Grundstücks Tannenweg 13 eine überbaubare Grundstücksfläche für eine zukünftig zu realisierende Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich festzusetzen. Als mehrere Eigentümer der benachbarten Grundstücke ebenfalls diesen Wunsch äußerten und der Geltungsbereich sich dadurch erheblich vergrößerte entsprachen die Anforderungen nicht mehr einer Vereinfachten Änderung. Es ist erforderlich hier ein Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Das Verfahren nach § 13a BauGB gilt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich entwickelt werden. Diese Bebauungspläne bedürfen u. a. keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie keines Umweltberichtes nach § 2a BauGB; darüber hinaus gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, gem. § 13a BauGB als erfolgt oder zulässig. Daneben kann im „beschleunigten Verfahren“ auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgesehen werden. Da zudem mit dem Bebauungsplan keine Grundfläche (gem. § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung) größer als 20.000 qm festgesetzt wird, sind die Voraussetzung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren erfüllt. Zu II. Durch den Bebauungsplan 14 I, Tannenweg, soll, entsprechend den städtebaulichen Zielen, einer nachhaltigen und ökologischen orientierten Stadtplanung und Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten, die planungsrechtliche Voraussetzunge für die Realisierung einer Wohnbebauung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen geschaffen werden. Damit sich die künftige Bebauung in den Bestand einfügt sind die Festsetzungen (Offene Bauweise, Einzelhaus, max. II- geschossige Bebauung) auf der Grundlage des bisher gültigen Bebauungsplans Nr. 14 E, E. – Liblar, Tannenweg, entwickelt. Der von der Verwaltung erarbeitete Bebauungsplanvorentwurf kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. In Vertretung (Erner) -2-