Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 244/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 22.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
24.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg
I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem.
§ 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan
ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2
BauGB vorzulegen.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E.-Liblar, Tannenweg, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Die Verwaltung der Stadt Erftstadt wurde am 12.06.2012 beauftragt, in einem vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB, auf der Grundlage eines Antrages der Eigentümer des Grundstücks
Tannenweg 13 eine überbaubare Grundstücksfläche für eine zukünftig zu realisierende
Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich festzusetzen. Als mehrere Eigentümer der benachbarten
Grundstücke ebenfalls diesen Wunsch äußerten und der Geltungsbereich sich dadurch erheblich
vergrößerte entsprachen die Anforderungen nicht mehr einer Vereinfachten Änderung. Es ist
erforderlich hier ein Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Das
Verfahren nach § 13a BauGB gilt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich
entwickelt werden. Diese Bebauungspläne bedürfen u. a. keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB sowie keines Umweltberichtes nach § 2a BauGB; darüber hinaus gelten Eingriffe, die
aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, gem. § 13a BauGB als erfolgt
oder zulässig. Daneben kann im „beschleunigten Verfahren“ auch von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange abgesehen werden.
Da zudem mit dem Bebauungsplan keine Grundfläche (gem. § 19 Abs. 2
Baunutzungsverordnung) größer als 20.000 qm festgesetzt wird, sind die Voraussetzung gem. §
13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
erfüllt.
Zu II.
Durch den Bebauungsplan 14 I, Tannenweg, soll, entsprechend den städtebaulichen Zielen, einer
nachhaltigen und ökologischen orientierten Stadtplanung und Nachverdichtung in bereits
bebauten Gebieten, die planungsrechtliche Voraussetzunge für die Realisierung einer
Wohnbebauung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen geschaffen werden.
Damit sich die künftige Bebauung in den Bestand einfügt sind die Festsetzungen (Offene
Bauweise, Einzelhaus, max. II- geschossige Bebauung) auf der Grundlage des bisher gültigen
Bebauungsplans Nr. 14 E, E. – Liblar, Tannenweg, entwickelt.
Der von der Verwaltung erarbeitete Bebauungsplanvorentwurf kann nunmehr als
Bebauungsplanentwurf beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
In Vertretung
(Erner)
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