Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
344 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
09.07.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr. 32/2015
GEMEINDE KREUZAU
Der Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau
Bezirksregierung Köln
Dez. 53 - Immissionsschutz
- Herrn Wudtke Robert-Schumann-Straße 51
52066 Aachen
Abt. 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
Aktenzeichen:
Datum:
Sprechzeiten
(auch nach Vereinbarung)
Herr Gottstein
353
02422/507-353
02422/507-162
D.Gottstein@Kreuzau.de
621-00
06. Februar 2014
Montag – Freitag
Dienstag
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Kassenzeichen (bei Überweisung bitte unbedingt angeben)
Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Niederauer
Mühle GmbH zur Festlegung der maximalen Produktionskapazität der PM 2 und PM 3
vom 19.12.2013;
Bezug: Ihr Schreiben vom 06.01.2014, Az. 53.0146/13/6.2.1-16-Wu;
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Beteiligung gem. § 11
der 9. BImSchV
Sehr geehrter Herr Wudtke,
zum o. g. Genehmigungsantrag der Niederauer Mühle GmbH nimmt die Gemeinde Kreuzau
wie folgt Stellung:
Der vom vorliegenden Antrag betroffene Bereich wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Des Weiteren wird der betroffene Bereich vom in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer
Mühle“, erfasst. Zur Sicherung der Planung wurde am 14.09.2012 gem. § 14 BauGB eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28 durch den Rat
der Gemeinde Kreuzau als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau (Nr. 9/2012 vom 28.09.2012) Rechtskraft erlangt. Der vorliegende Antrag ist kein Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB, sodass die Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. E 28 und die Festsetzungen
des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. E 19 vom Antrag nicht berührt werden.
Die durch BImSch-Genehmigungen festgelegte maximale Gesamtproduktionskapazität liegt
bei 1.000 t/d. Mit Genehmigung vom 18.10.2000 ist die maximal zulässige Produktionsmenge der PM 2 auf 230 t/d festgesetzt worden. Im vorliegenden Antrag soll die maximale Produktionsmenge der PM 2 auf 370 t/d festgesetzt werden. Dies bewirkt eine Änderung der
Lärm- und insbesondere der Geruchsimmissionen ausgehend von der PM 2. Die Gemeinde
Kreuzau fordert aus diesem Grunde eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen auf
Lärm- und Geruchimmissionen durch die beantragte Erhöhung der Produktionskapazität der
PM 2 von 230 auf 370 t/d. Außerdem ist zu prüfen, in wie weit sich eine flexible Aufteilung
der täglichen Gesamtproduktionsmenge von 1.000 t/d auf beide Papiermaschinen (PM 2 bis
1/2
Kontakt:
52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7
Telefon 02422 / 507 - 0
Telefax 02422 / 507 - 498
E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de
http://www.kreuzau.de
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
Kto. 1200 039
Deutsche Bank Düren
Kto. 8 242 000
Postbank Köln
Kto. 133 04-500
Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011
(BLZ 395 501 10)
(BLZ 395 700 61)
(BLZ 370 100 50)
(BLZ 382 600 82)
IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39
IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00
IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00
IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11
SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
SWIFT-BIC: DEUTDEDK395
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
SWIFT-BIC: GENODED1EVB
max. 370 t/d und PM 3 bis max. 1.000 t/d) auf die jeweilige Lärm- und Geruchsimmissionssituationen auswirken. Des Weiteren ist zu prüfen, ob Lärm- und Geruchsgutachten als Bestandteil von bisher erteilten BimSch-Genehmigungen mit der beantragten Erhöhung der
Produktionskapazitäten der PM 2 weiterhin Bestand haben und somit plausibel bzw. anwendbar sind.
Die Gemeinde Kreuzau weist daraufhin, dass vorgeschriebene Lärm- und Geruchsimmissionswerte aus bereits erteilten BImSch-Genehmigungen vom Antragsteller teilweise nicht
eingehalten werden. Somit hält die Gemeinde Kreuzau es für bedenklich, weitere BImSchAnträge zu bearbeiten bzw. weitere BImSch-Genehmigungen zu erteilen.
Wie in der Verfügung vom 06.01.2014 erbeten, erhalten Sie anbei die Ausfertigung der Antragsunterlagen (Ordner Nr. 3) zu Ihren Händen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
gez.
- Gottstein -
2/2