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Allgemeine Vorlage (Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
344 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
09.07.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Stellungnahme) Allgemeine Vorlage (Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Anlage zu VL-Nr. 32/2015 GEMEINDE KREUZAU Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Kreuzau, Postfach 1128, 52368 Kreuzau Bezirksregierung Köln Dez. 53 - Immissionsschutz - Herrn Wudtke Robert-Schumann-Straße 51 52066 Aachen Abt. 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Auskunft erteilt: Zimmer: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten (auch nach Vereinbarung) Herr Gottstein 353 02422/507-353 02422/507-162 D.Gottstein@Kreuzau.de 621-00 06. Februar 2014 Montag – Freitag Dienstag Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Kassenzeichen (bei Überweisung bitte unbedingt angeben) Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Niederauer Mühle GmbH zur Festlegung der maximalen Produktionskapazität der PM 2 und PM 3 vom 19.12.2013; Bezug: Ihr Schreiben vom 06.01.2014, Az. 53.0146/13/6.2.1-16-Wu; Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Beteiligung gem. § 11 der 9. BImSchV Sehr geehrter Herr Wudtke, zum o. g. Genehmigungsantrag der Niederauer Mühle GmbH nimmt die Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung: Der vom vorliegenden Antrag betroffene Bereich wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Des Weiteren wird der betroffene Bereich vom in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, erfasst. Zur Sicherung der Planung wurde am 14.09.2012 gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28 durch den Rat der Gemeinde Kreuzau als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau (Nr. 9/2012 vom 28.09.2012) Rechtskraft erlangt. Der vorliegende Antrag ist kein Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB, sodass die Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. E 28 und die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. E 19 vom Antrag nicht berührt werden. Die durch BImSch-Genehmigungen festgelegte maximale Gesamtproduktionskapazität liegt bei 1.000 t/d. Mit Genehmigung vom 18.10.2000 ist die maximal zulässige Produktionsmenge der PM 2 auf 230 t/d festgesetzt worden. Im vorliegenden Antrag soll die maximale Produktionsmenge der PM 2 auf 370 t/d festgesetzt werden. Dies bewirkt eine Änderung der Lärm- und insbesondere der Geruchsimmissionen ausgehend von der PM 2. Die Gemeinde Kreuzau fordert aus diesem Grunde eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen auf Lärm- und Geruchimmissionen durch die beantragte Erhöhung der Produktionskapazität der PM 2 von 230 auf 370 t/d. Außerdem ist zu prüfen, in wie weit sich eine flexible Aufteilung der täglichen Gesamtproduktionsmenge von 1.000 t/d auf beide Papiermaschinen (PM 2 bis 1/2 Kontakt: 52372 Kreuzau, Bahnhofstraße 7 Telefon 02422 / 507 - 0 Telefax 02422 / 507 - 498 E-Mail: Buergermeister@Kreuzau.de http://www.kreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren Kto. 1200 039 Deutsche Bank Düren Kto. 8 242 000 Postbank Köln Kto. 133 04-500 Volksbank Euskirchen eG Kto. 6000256011 (BLZ 395 501 10) (BLZ 395 700 61) (BLZ 370 100 50) (BLZ 382 600 82) IBAN: DE14 3955 0110 0001 2000 39 IBAN: DE57 3957 0061 0824 2000 00 IBAN: DE67 3701 0050 0013 3045 00 IBAN: DE02 3826 0082 6000 2560 11 SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX SWIFT-BIC: DEUTDEDK395 SWIFT-BIC: PBNKDEFF SWIFT-BIC: GENODED1EVB max. 370 t/d und PM 3 bis max. 1.000 t/d) auf die jeweilige Lärm- und Geruchsimmissionssituationen auswirken. Des Weiteren ist zu prüfen, ob Lärm- und Geruchsgutachten als Bestandteil von bisher erteilten BimSch-Genehmigungen mit der beantragten Erhöhung der Produktionskapazitäten der PM 2 weiterhin Bestand haben und somit plausibel bzw. anwendbar sind. Die Gemeinde Kreuzau weist daraufhin, dass vorgeschriebene Lärm- und Geruchsimmissionswerte aus bereits erteilten BImSch-Genehmigungen vom Antragsteller teilweise nicht eingehalten werden. Somit hält die Gemeinde Kreuzau es für bedenklich, weitere BImSchAnträge zu bearbeiten bzw. weitere BImSch-Genehmigungen zu erteilen. Wie in der Verfügung vom 06.01.2014 erbeten, erhalten Sie anbei die Ausfertigung der Antragsunterlagen (Ordner Nr. 3) zu Ihren Händen zurück. Mit freundlichen Grüßen i. A. gez. - Gottstein - 2/2