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Dringlichkeitsentscheidung (Wahrnehmung von Mitgliedschaften gemäß § 113 GO NRW Ersatzbestimmung für den Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Dringlichkeitsentscheidung (Wahrnehmung von Mitgliedschaften gemäß § 113 GO NRW
Ersatzbestimmung für den Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 15/2013 Amt: 100 Az.: Datum: 03.01.2013 gez. Elsen Amtsleiter 07.01.2013 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 12.03.2013 BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Wahrnehmung von Mitgliedschaften gemäß § 113 GO NRW Ersatzbestimmung für den Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 14/2013 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Das Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen hat für Montag, den 07.01.2013, 14:00 Uhr zu einer Sitzung des Aufsichtsrates eingeladen. Zur Wahrung der Interessen der Stadt Erftstadt ist der durch den Rücktritt von Bürgermeister Dr. Rips vakante Sitz unverzüglich nach zu besetzen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 15/2013 wird zugestimmt. Erftstadt, den 03.01.2013 (Erner) 1. Beigeordneter (Zerres) Ratsmitglied