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Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
28.02.13, 18:22
Aktualisiert
02.05.13, 18:19
Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013) Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.01.2013 - Der Bürgermeister Az: 11-00-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1001-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Jörg Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1001-IX 1. Sachverhalt: Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde Ihnen als Anlage zum Entwurf des Haushalts für das Jahr 2013 (Seiten 438 – 446) vorgelegt. Die Zahl der Stellen (ohne Sondervermögen) hat sich gegenüber denen der Jahre 2011 und 2012 wie folgt verändert: Bereich Beamte Tarifl. Beschäftigte Gesamt Stellen 2013 Stellen 2012 Stellen 2011 36,14 35,25 36,00 91,98 98,94 100,36 128,12 134,19 136,36 Die Zahl der Beamtenstellen hat sich durch die geplante Übernahme eines Inspektoranwärters im Jahr 2013 um 0,89 Stellen erhöht. Durch Stellenverschiebungen zwischen der Stadt und dem Sondervermögen mit Sonderverrechnung (Stadtwerke und Forstbetrieb) führt die Übernahme zu keiner ganzen Stellenmehrung bei der Stadt. Die Reduzierung der Stellen der tariflich Beschäftigten um 6,96 Stellen resultiert überwiegend aus altersbedingten Personalabgängen. Nicht alle Planstellen sind derzeit tatsächlich besetzt. Im Stellenplan sind auch Stellen und Stellenanteile enthalten die zur Zeit nicht oder nicht voll besetzt sind. Diese ca. 10 Stellen können jedoch derzeit nicht eingespart werden, weil entweder eine befristete Teilzeit bewilligt wurde oder eine längerfristige Erkrankung vorliegt oder der jeweilige Stelleninhaber/die jeweilige Stelleninhaberin sich in einer Freistellungsphase (Altersteilzeit/Beurlaubung/Elternzeit) befindet. 2. Rechtliche Würdigung Der Stellenplan ist gem. § 79 II Gemeindeordnung NW (GO NW) Anlage des Haushaltsplanes. Sein Inhalt ergibt sich aus § 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Stellenplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung gem. § 80 GO NW vom Rat beschlossen. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den vorliegenden Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen.