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Allgemeine Vorlage (Geplante Unterschutzstellung der "Drover Heide" als Naturschutzgebiet)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Geplante Unterschutzstellung  der "Drover Heide" als Naturschutzgebiet) Allgemeine Vorlage (Geplante Unterschutzstellung  der "Drover Heide" als Naturschutzgebiet)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Az.: 620-03 BE: Frau Dohmen/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 13/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.02.2001 01.03.2001 20.03.2001 04.04.2001 TOP: Geplante Unterschutzstellung der „Drover Heide“ als Naturschutzgebiet I. Sach- und Rechtslage: Nachdem sich die belgischen Streitkräfte nunmehr bereit erklärt haben, den Bereich der Drover Heide für Erholungssuchende zu öffnen, beabsichtigt die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung in Köln die einstweilige Sicherstellung des Geländes als Naturschutzgebiet. Hierbei ist eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden nach dem Landschaftsschutzgesetz im Grundsatz nicht vorgesehen. Die Bezirksregierung hat aber im Vorfeld des Sicherstellungsverfahrens der Gemeinde den Verordnungsentwurf zukommen lassen und bittet um eventuelle Anregungen und Bedenken bis zum 1. März 2001. Eine Berichterstattung an die Bezirksregierung muss daher unmittelbar nach der Sitzung des Umweltausschusses erfolgen. Der Verordnungsentwurf ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Seitens der Verwaltung werden die nachfolgenden Anregungen und Bedenken vorgeschlagen: 1. Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der militärischen Nutzung. Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz ganzjährig für zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich ist, und zwar unabhängig von einer militärischen Nutzung. 2. Es wird gebeten, zu prüfen, ob während der Brutzeit in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni jeden Jahres es nicht ausreichen würde, das Mitführen von Hunden zu untersagen, wenn die vorgeschriebenen Wege nicht verlassen werden dürfen. 3. Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes, wenn die Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche auch kreuzen dürfen. 4. In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der biologische Station, die im Übrigen keinerlei Funktion hat , sondern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren aufgetragen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - Die nachfolgenden Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kreuzau werden gegenüber der Bezirksregierung geltend gemacht: „1. Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der militärischen Nutzung. Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz ganzjährig für zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich ist, und zwar unabhängig von einer militärischen Nutzung. 2. Die Bezirksregierung wird gebeten, zu prüfen, ob während der Brutzeit in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni jeden Jahres es nicht ausreichen würde, das Mitführen von Hunden zu untersagen, wenn die vorgeschriebenen Wege nicht verlassen werden dürfen. 3. Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes, wenn die Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche auch kreuzen dürfen. 4. In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der biologische Station, die im Übrigen keinerlei Funktion hat, sondern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren aufgetragen werden.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________