Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Az.: 620-03
BE: Frau Dohmen/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
13/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.02.2001
01.03.2001
20.03.2001
04.04.2001
TOP: Geplante Unterschutzstellung der „Drover Heide“ als Naturschutzgebiet
I. Sach- und Rechtslage:
Nachdem sich die belgischen Streitkräfte nunmehr bereit erklärt haben, den Bereich der Drover
Heide für Erholungssuchende zu öffnen, beabsichtigt die Höhere Landschaftsbehörde bei der
Bezirksregierung in Köln die einstweilige Sicherstellung des Geländes als Naturschutzgebiet.
Hierbei ist eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden nach dem Landschaftsschutzgesetz im
Grundsatz nicht vorgesehen.
Die Bezirksregierung hat aber im Vorfeld des Sicherstellungsverfahrens der Gemeinde den
Verordnungsentwurf zukommen lassen und bittet um eventuelle Anregungen und Bedenken bis
zum 1. März 2001. Eine Berichterstattung an die Bezirksregierung muss daher unmittelbar nach
der Sitzung des Umweltausschusses erfolgen.
Der Verordnungsentwurf ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung werden die nachfolgenden Anregungen und Bedenken vorgeschlagen:
1. Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit der
Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der militärischen
Nutzung.
Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz ganzjährig für
zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich ist, und zwar
unabhängig von einer militärischen Nutzung.
2. Es wird gebeten, zu prüfen, ob während der Brutzeit in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni
jeden Jahres es nicht ausreichen würde, das Mitführen von Hunden zu untersagen, wenn die
vorgeschriebenen Wege nicht verlassen werden dürfen.
3. Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes, wenn die
Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche auch kreuzen dürfen.
4. In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der biologische
Station, die im Übrigen keinerlei Funktion hat , sondern der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Düren aufgetragen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
Vorlage:
Seite - 2 -
Die nachfolgenden Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kreuzau werden gegenüber der
Bezirksregierung geltend gemacht:
„1.
Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit der
Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der
militärischen Nutzung.
Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz ganzjährig
für zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich ist, und zwar
unabhängig von einer militärischen Nutzung.
2.
Die Bezirksregierung wird gebeten, zu prüfen, ob während der Brutzeit in der Zeit vom 15.
März bis zum 15. Juni jeden Jahres es nicht ausreichen würde, das Mitführen von Hunden
zu untersagen, wenn die vorgeschriebenen Wege nicht verlassen werden dürfen.
3.
Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes, wenn
die Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche auch kreuzen
dürfen.
4.
In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der biologische
Station, die im Übrigen keinerlei Funktion hat, sondern der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Düren aufgetragen werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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