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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6 - Auf dem Broich - und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 -Büttenbenden-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6 - Auf dem Broich - und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 -Büttenbenden-) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6 - Auf dem Broich - und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 -Büttenbenden-)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.01.2013 - Der Bürgermeister Az: 84-20-65 Nr. der Ratsdrucksache: 988-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6 - Auf dem Broich - und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 -Büttenbenden__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 988-IX 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6, Auf dem Broich, groß 1.150 m², und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8, Büttenbenden, groß: 910 m², wurden im Flurbereinigungsverfahren Wachendorf –W.150- als solche ausgewiesen. Die Zufahrtfunktion ist bei diesen Wegen nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftswege liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen mit den unmittelbar angrenzenden Parzellen zu vereinigen, damit diese in die Gesamtnutzung einbezogen werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Eine privatrechtliche Verpachtung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Verpachtung entfallen die Unterhaltungsarbeiten für diese Wegeflächen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die von den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt, entfällt durch die Entwidmung und Verpachtung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Flächen mit den angrenzenden städtischen Parzellen zu vereinigen, um dann die Verpachtung vornehmen zu können. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.