Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.01.2013
- Der Bürgermeister Az: 84-20-65
Nr. der Ratsdrucksache: 988-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung
Kalkar, Flur 1, Nr. 6 - Auf dem Broich - und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 -Büttenbenden__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Malburg
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 988-IX
1. Sachverhalt:
Die Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6, Auf dem Broich, groß 1.150 m², und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8, Büttenbenden, groß: 910 m², wurden im Flurbereinigungsverfahren
Wachendorf –W.150- als solche ausgewiesen.
Die Zufahrtfunktion ist bei diesen Wegen nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung
der Wirtschaftswege liegt nicht vor.
Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen mit den unmittelbar angrenzenden Parzellen zu vereinigen, damit diese in die Gesamtnutzung einbezogen werden kann.
2. Rechtliche Würdigung
Eine privatrechtliche Verpachtung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Entwidmung und anschließende Verpachtung entfallen die Unterhaltungsarbeiten für
diese Wegeflächen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Unterhaltungspflicht, die von den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt,
entfällt durch die Entwidmung und Verpachtung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen
und anschließend die Flächen mit den angrenzenden städtischen Parzellen zu vereinigen, um
dann die Verpachtung vornehmen zu können.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.