Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
14/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.02.2001
01.03.2001
20.03.2001
04.04.2001
TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich,
„Waldstraße“;
hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft
I. Sach- und Rechtslage:
In den bisherigen Beratungsrunden wurden die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Festlegungen getroffen.
Nunmehr sind noch die Belange von Natur und Landschaft einzustellen. Bei beiden Grundstücken,
die in den Innenbereich einbezogen werden sollen, handelt es sich um Wald im Sinne des
Gesetzes. Bei der Parzelle Nr. 6, groß: 1317 m², handelt es sich um eine Weihnachtsbaumkultur.
Bei der Parzelle Nr. 7, groß: 1317 m², handelt es sich um nicht wertvollen Niederwald mit
vereinzelten Überhältern. Außerdem ist der hier vorhandene Baumbestand versplittert. Auf eine
ausführliche ökologische Bewertung kann in Absprache mit dem Staatlichen Forstamt und der
Unteren Landschaftsbehörde verzichtet werden. Das Staatliche Forstamt schlägt als Ausgleich die
Neunanlegung eines Laubwaldes vor, und zwar in folgendem Verhältnis:
Für die Parzelle Nr. 6:
für die Parzelle Nr. 7:
Verhältnis 1 : 1, somit 1.317 m²,
Verhältnis 1 : 2, somit 2.634 m².
Die Untere Landschaftsbehörde hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Die ursprüngliche Absicht, diese Ausgleichsmaßnahmen auf einem Grundstück in unmittelbarer
Nähe durchzuführen, lässt sich nicht realisieren. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, die
Ausgleichsmaßnahmen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Drove, Flur 6, Parzelle
Nr. 111, durchzuführen (das Grundstück liegt an der L 250 zwischen Drove und Thum, siehe
beigefügte Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte). Dieses Grundstück wurde mit anderen bei
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 10 BauGB als
Ersatzmaßnahmenfläche für Wald ausgewiesen. Das Forstamt und die ULB haben sich hiermit
einverstanden erklärt.
Die Ausgleichsmaßnahmen sind jeweils im Zuge der tatsächlichen Bebauung der einzelnen
Grundstücke zu realisieren. Die hiermit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der zukünftigen
Bauherren.
Ich schlage Ihnen vor, den Ausgleichsmaßnahmen wie vorerwähnt zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage:
Seite - 2 -
Zukünftig anfallende Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten der
jeweiligen Bauherren. Der Gemeinde Kreuzau entstehen somit keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil WindenLangenbroich werden die Belange von Natur und Landschaft wie folgt
berücksichtigt:
•
•
Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 6, erfolgt die
Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 1.317 m².
Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 7, erfolgt die
Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 2.634 m².
Die entsprechenden Neuaufforstungen erfolgen auf dem gemeindeeigenen
Grundstück Gemarkung Drove, Flur 6, Parzelle Nr. 111.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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