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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße"; hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße";
hier:  Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, "Waldstraße";
hier:  Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 14/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.02.2001 01.03.2001 20.03.2001 04.04.2001 TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich, „Waldstraße“; hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft I. Sach- und Rechtslage: In den bisherigen Beratungsrunden wurden die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festlegungen getroffen. Nunmehr sind noch die Belange von Natur und Landschaft einzustellen. Bei beiden Grundstücken, die in den Innenbereich einbezogen werden sollen, handelt es sich um Wald im Sinne des Gesetzes. Bei der Parzelle Nr. 6, groß: 1317 m², handelt es sich um eine Weihnachtsbaumkultur. Bei der Parzelle Nr. 7, groß: 1317 m², handelt es sich um nicht wertvollen Niederwald mit vereinzelten Überhältern. Außerdem ist der hier vorhandene Baumbestand versplittert. Auf eine ausführliche ökologische Bewertung kann in Absprache mit dem Staatlichen Forstamt und der Unteren Landschaftsbehörde verzichtet werden. Das Staatliche Forstamt schlägt als Ausgleich die Neunanlegung eines Laubwaldes vor, und zwar in folgendem Verhältnis: Für die Parzelle Nr. 6: für die Parzelle Nr. 7: Verhältnis 1 : 1, somit 1.317 m², Verhältnis 1 : 2, somit 2.634 m². Die Untere Landschaftsbehörde hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die ursprüngliche Absicht, diese Ausgleichsmaßnahmen auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe durchzuführen, lässt sich nicht realisieren. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, die Ausgleichsmaßnahmen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Drove, Flur 6, Parzelle Nr. 111, durchzuführen (das Grundstück liegt an der L 250 zwischen Drove und Thum, siehe beigefügte Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte). Dieses Grundstück wurde mit anderen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 10 BauGB als Ersatzmaßnahmenfläche für Wald ausgewiesen. Das Forstamt und die ULB haben sich hiermit einverstanden erklärt. Die Ausgleichsmaßnahmen sind jeweils im Zuge der tatsächlichen Bebauung der einzelnen Grundstücke zu realisieren. Die hiermit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der zukünftigen Bauherren. Ich schlage Ihnen vor, den Ausgleichsmaßnahmen wie vorerwähnt zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage: Seite - 2 - Zukünftig anfallende Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten der jeweiligen Bauherren. Der Gemeinde Kreuzau entstehen somit keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil WindenLangenbroich werden die Belange von Natur und Landschaft wie folgt berücksichtigt: • • Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 6, erfolgt die Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 1.317 m². Für das Grundstück Gemarkung Winden, Parzelle Nr. 7, erfolgt die Neuanlegung eines Laubwaldes in einer Größe von 2.634 m². Die entsprechenden Neuaufforstungen erfolgen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Drove, Flur 6, Parzelle Nr. 111.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________