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Mitteilung (Feuerwehrbeschaffungskartell - Außergerichtliche Regulierungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
65 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:02
Aktualisiert
01.07.13, 18:01
Mitteilung (Feuerwehrbeschaffungskartell - Außergerichtliche Regulierungsvereinbarung) Mitteilung (Feuerwehrbeschaffungskartell - Außergerichtliche Regulierungsvereinbarung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Mitteilung Nr.: 74/2013 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-20 19.06.2013 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 10.07.2013 Rat 18.07.2013 Betreff: Feuerwehrbeschaffungskartell - Außergerichtliche Regulierungsvereinbarung Beschlussvorschlag: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: I. Die vier führenden Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen (Rosenbauer International AG/Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, Schlingmann GmbH & Co. KG, Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Albert Ziegler GmbH & Co. KG) hatten sich seit Anfang 2000 zu einem wettbewerbswidrigen Kartell zusammengeschlossen. Im Rahmen der in den Jahren 2010/2011 stattgefundenen, kartellrechtlichen Ermittlungen mussten alle Hersteller Bußgelder zahlen. Dies berücksichtigte jedoch nicht die bei den Kommunen als Hauptauftrageber für Feuerwehrfahrzeuge höchstwahrscheinlich entstandenen Schäden. Die kommunalen Spitzenverbände verhandelten seit Anfang 2013 entsprechend dem Auftrag ihrer Beschlussgremien mit den Unternehmen mit dem Ziel, einen teilweisen Ausgleich des entstandenen Schadens in einem außergerichtlichen Einigungsverfahren zu erzielen, insbesondere vor der Hintergrund, dass ansonsten jede Kommune einzeln hätte klagen müssen (mit ungewissen Erfolgsaussichten und hohem Kostenrisiko) und sich dies über einen Zeitraum von etlichen Jahren erstreckt hätte. Zudem sollten Maßnahmen verhandelt werden, die einer erneuten Kartellbildung entgegenwirken können. Nunmehr ist es zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Firmen Rosenbauer, Schlingmann und Iveco Magirus auf Basis eines ökonomischen Gutachtens (durch die Lademann & Associates GmbH) zur Schadensfeststellung zum Abschluss einer außergerichtliche Regulierungsvereinbarung gekommen, der alle betroffenen Kommen beitreten können. Hinweise auf kartellbedingte Preiseffekte wurden nur im Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 23.06.2004 festgestellt. Bei der Vereinbarung werden alle betroffenen Kommunen entschädigt. Insgesamt zahlen die Firmen 6,7 Mio. Euro in einen Ausgleichsfond ein, die Entschädigung pro Fahrzeug liegt, abhängig vom Fahrzeugtyp zwischen 1.600 Euro und 2.200 Euro. Wenn deutlich weniger als 95 Prozent der anspruchsberechtigten Kommunen der Regulierungsvereinbarung beitreten, kommt es ggf. zu weiteren Verhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich den Beitritt zur außergerichtlichen Schadensregulierung. II. Im fraglichen Zeitraum kommt für Schadensersatzforderungen nur das 2003 von der Gemeinde Titz beschaffte Löschfahrzeug LF 8/6 (Standort Jackerath) bei der Firma Schlingmann in Betracht, der seinerzeitige Auftragswert belief sich auf ca. 105.000 Euro, auf den Fahrzeugaufbau entfielen ca. 91.000 Euro. Das 2004 beschaffte TSF-W (Standort Opherten) ist als Vorführfahrzeug nicht Gegenstand des Kartellverfahrens. Der in der Regulierungsvereinbarung für ein LF 8/6-Fahrzeug vorgesehene Kompensationsbetrag liegt bei 1.620 Euro. Dies mag zunächst gering erscheinen, vor dem Hintergrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Risikos (etliche streitige Rechtsfragen, schwieriger Schadensnachweis im konkreten Einzelfall, hohes Kostenrisiko bei Unterliegen in einem Prozess) dürfte eine Teilnahme an der außergerichtlichen Schadensregulierung rechtlich zulässig, sachgerecht und sinnvoll sein. Die Verwaltung gedenkt der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes zu folgen und alle erforderlichen Schritte einleiten, um sich wie oben dargestellt an der außergerichtlichen Schadensregulierung zu beteiligen. (Frantzen) -2-