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Sitzungsvorlage (Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015)

Daten

Kommune
Titz
Größe
94 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
11.09.13, 18:01
Aktualisiert
11.09.13, 18:01
Sitzungsvorlage (Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015) Sitzungsvorlage (Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 96/2013 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Dahlem 02463-659-13 05.09.2013 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2013 Rat 02.10.2013 Betreff: Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt den Sachstand und die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Durch das vom Landtag NRW am 13.09.2012 verabschiedete Umlagengenehmigungsgesetz ist u.a. eine Änderung des § 55 der Kreisordnung NRW vorgenommen worden. Hierdurch wird den kreisangehörigen Kommunen ein Mitwirkungsrecht bei der Festlegung der Kreisumlage eingeräumt. Mit beigefügtem Schreiben des Landrates vom 12.08.2013 an die Gemeinde Titz wurde nunmehr das vorgeschriebenen "Benehmensherstellungsverfahren" für die beabsichtigten Umlagehebesätze der Kreises Düren für den Doppelhaushalt 2014/15 eingeleitet. Für den Haushalt der Gemeinde Titz, der sich zurzeit im Aufstellungsprozess befindet, sind bedingt durch die vorgesehene Anhebung der Hebesätze folgende Entwicklungen zu erwarten: Ist 2013 Plan 2014 (aus HH 2013 Titz) Plan 2014 (Planung Kreis) Mehr-/ Minderbelastung Kreisumlage Hebesatz absolut 48,18 % 3.369.050 Euro 48,18 % 3.530.766 Euro Plan 2015 (aus HH 2013 Titz) 48,54 % 3.551.340 Euro Plan 2015 (Planung Kreis) + 0,36 %-Punkte + 20.574 Euro Mehr-/ Minderbelastung Kreisumlage Hebesatz absolut 48,18 % 3.671.997 Euro 47,69 % 3.599.010 Euro - 0,49 %-Punkte - 72.987 Euro Weitaus problematischer für die Darstellung eines fiktiv ausgeglichenen Haushalts der Gemeinde Titz ist allerdings die Entwicklung der Jugendamtsumlagehebesätze. Die durch den Kreis geplanten Steigerungen der Hebesätze führen zu erheblichen Mehrbelastungen im Bezug auf die Plandaten des Haushaltes 2013. Ist 2013 Jugendamtsumlage Hebesatz absolut 18,66 % 1.304.830 Euro Plan 2014 (aus HH 2013 Titz) 18,66 % 1.367.457 Euro Plan 2015 (aus HH 2013 Titz) Jugendamtsumlage Hebesatz absolut 18,66 % 1.422.155 Euro Plan 2014 (Planung Kreis) 23,05 % 1.686.410 Euro Plan 2015 (Planung Kreis) 26,13 % 1.937.410 Euro Mehr-/ Minderbelastung + 4,39 %-Punkte + 318.953 Euro Mehr-/ Minderbelastung + 7,47 %-Punkte + 515.255 Euro Obwohl die Entscheidung über das Benehmen jeder einzelnen Kommune in Eigenverantwortung obliegt, wird das (erstmalige) Benehmensherstellungsverfahren mit den für den kreisangehörigen Kommunen zu erwartenden Auswirkungen in der Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren am 11.09.2013 besprochen. Über die Erkenntnisse und ein dann gegebenenfalls gemeinsames Vorgehen würde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mündlich berichtet werden. Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen müssen dem Landrat des Kreises Düren so zugehen, dass über die Einwendungen in der Sitzung des Kreistages am 25.09.2013 beraten werden kann. Eine eventuelle Stellungnahme der Gemeinde Titz würde als Tischvorlage zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgelegt. Abschließend bleibt noch zu bemerken, dass der Kreis Düren in seinem o.g. Schreiben darauf hinweist, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Dies bedeutet, dass die Festlegung der Hebesätze letztlich weiterhin, nach Würdigung der Stellungnahmen der einzelnen Kommunen, dem Kreistag obliegt. (Frantzen) -2-