Daten
Kommune
Titz
Größe
94 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
11.09.13, 18:01
Aktualisiert
11.09.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
96/2013
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Dahlem
02463-659-13
05.09.2013
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
24.09.2013
Rat
02.10.2013
Betreff:
Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt den Sachstand und die mündlichen
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Durch das vom Landtag NRW am 13.09.2012 verabschiedete Umlagengenehmigungsgesetz ist
u.a. eine Änderung des § 55 der Kreisordnung NRW vorgenommen worden. Hierdurch wird den
kreisangehörigen Kommunen ein Mitwirkungsrecht bei der Festlegung der Kreisumlage eingeräumt.
Mit beigefügtem Schreiben des Landrates vom 12.08.2013 an die Gemeinde Titz wurde nunmehr das vorgeschriebenen "Benehmensherstellungsverfahren" für die beabsichtigten Umlagehebesätze der Kreises Düren für den Doppelhaushalt 2014/15 eingeleitet.
Für den Haushalt der Gemeinde Titz, der sich zurzeit im Aufstellungsprozess befindet, sind bedingt durch die vorgesehene Anhebung der Hebesätze folgende Entwicklungen zu erwarten:
Ist 2013
Plan 2014
(aus HH 2013 Titz)
Plan 2014
(Planung Kreis)
Mehr-/ Minderbelastung
Kreisumlage
Hebesatz
absolut
48,18 %
3.369.050 Euro
48,18 %
3.530.766 Euro
Plan 2015
(aus HH 2013 Titz)
48,54 %
3.551.340 Euro
Plan 2015
(Planung Kreis)
+ 0,36 %-Punkte
+ 20.574 Euro
Mehr-/ Minderbelastung
Kreisumlage
Hebesatz
absolut
48,18 %
3.671.997 Euro
47,69 %
3.599.010 Euro
- 0,49 %-Punkte
- 72.987 Euro
Weitaus problematischer für die Darstellung eines fiktiv ausgeglichenen Haushalts der Gemeinde Titz ist allerdings die Entwicklung der Jugendamtsumlagehebesätze. Die durch den Kreis
geplanten Steigerungen der Hebesätze führen zu erheblichen Mehrbelastungen im Bezug auf
die Plandaten des Haushaltes 2013.
Ist 2013
Jugendamtsumlage
Hebesatz
absolut
18,66 %
1.304.830 Euro
Plan 2014
(aus HH 2013 Titz)
18,66 %
1.367.457 Euro
Plan 2015
(aus HH 2013 Titz)
Jugendamtsumlage
Hebesatz
absolut
18,66 %
1.422.155 Euro
Plan 2014
(Planung Kreis)
23,05 %
1.686.410 Euro
Plan 2015
(Planung Kreis)
26,13 %
1.937.410 Euro
Mehr-/ Minderbelastung
+ 4,39 %-Punkte
+ 318.953 Euro
Mehr-/ Minderbelastung
+ 7,47 %-Punkte
+ 515.255 Euro
Obwohl die Entscheidung über das Benehmen jeder einzelnen Kommune in Eigenverantwortung obliegt, wird das (erstmalige) Benehmensherstellungsverfahren mit den für den kreisangehörigen Kommunen zu erwartenden Auswirkungen in der Konferenz der Bürgermeister des
Kreises Düren am 11.09.2013 besprochen. Über die Erkenntnisse und ein dann gegebenenfalls
gemeinsames Vorgehen würde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mündlich berichtet werden.
Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen müssen dem Landrat des Kreises Düren
so zugehen, dass über die Einwendungen in der Sitzung des Kreistages am 25.09.2013 beraten
werden kann. Eine eventuelle Stellungnahme der Gemeinde Titz würde als Tischvorlage zur
Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgelegt.
Abschließend bleibt noch zu bemerken, dass der Kreis Düren in seinem o.g. Schreiben darauf
hinweist, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Dies bedeutet, dass die Festlegung der Hebesätze letztlich weiterhin, nach Würdigung der Stellungnahmen der einzelnen Kommunen, dem Kreistag obliegt.
(Frantzen)
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