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Dringlichkeitsentscheidung (Baumaßnahmen in Kindertagesstätten hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 18:26
Aktualisiert
06.09.12, 18:26
Dringlichkeitsentscheidung (Baumaßnahmen in Kindertagesstätten
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) Dringlichkeitsentscheidung (Baumaßnahmen in Kindertagesstätten
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 84-32-30 u.a. Bad Münstereifel, den 02.08.2012 Nr. der Ratsdrucksache: 874-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Termin 18.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Baumaßnahmen in Kindertagesstätten hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg / Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA Mitgezeichnet: 10.2 PR AL Dez __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs für U-3-Kinder ab 2013 wurden im vergangenen Jahr vom Deutschren Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen (DRK) in Abstimmung mit der Stadt Förderanträge für Umbaumaßnahmen in den Kita’s Houverath, Mutscheid, Schönau, Hohn, Iversheim und Kalkar gestellt. Aufgrund eines Mittelrückflusses beim Kreis Euskirchen als Bewilli- Seite 2 von Ratsdrucksache 874-IX gungsbehörde ist kurzfristig die Möglichkeit eröffnet, Vorhaben in Schönau und Kalkar noch in diesem Jahr durchzuführen und abzurechnen. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide liegen bereits vor und das DRK bittet um Zustimmung zur kurzfristigen Durchführung der Projekte. Die beim Trägerwechsel abgeschlossenen Mietverträge mit dem DRK beinhalten Regelungen für nachhaltige Umbaumaßnahmen nicht. Zuwendungsempfänger der o.a. Fördermittel ist das DRK als Träger der Einrichtungen. Die Baumaßnahmen werden auch vom DRK durchgeführt. Da es sich aber um angemietete Liegenschaften handelt, ist die Stadt Bad Münstereifel bei solchen Umbaumaßnahmen als Eigentümerin zu beteiligen. Für die administrative Umsetzung zeichnet allein das DRK verantwortlich. Aus Eigentümersicht ist auch eine technische Begleitung durch die Zentrale Immobilienverwaltung sinnvoll, da teilweise in die städtische Bausubstanz eingegriffen wird. Die weiteren Baumaßnahmen, die in 2013 durchzuführen sind, sind nach dem Vorstehenden ebenfalls durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Eine Durchführung der Maßnahme über den städtischen Haushalt ist nicht zulässig, da es sich für die Stadt Bad Münstereifel um eine freiwillige Aufgabe handelt und zudem Mittel hierfür nicht bereit stehen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Beteiligung der Zentralen Immobilienverwaltung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund dessen, dass die Stadt die Baumaßnahme nicht selbst durchführen darf, ist es erforderlich, dem DRK als Träger und Mieter der Liegenschaft die Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahmen zu erteilen. Dabei sind sämtliche finanziellen und auftragsmäßigen Abwicklungen durch das DRK selbst durchzuführen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel __________________________________________________________________________ Entscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Deutschen Roten Kreuz als Träger der Kindertagesstätten und Mieter der städtischen Liegenschaft die Zustimmung zur Durchführung als Bauherr aller beantragten Um- und Ausbaumaßnahmen für den Ausbau der vermieteten Kindertagesstätten für die U-3-Betreuung zu erteilen. Die Zustimmung ist mit der Verpflichtung zu verbinden, dass auf die Stadt Bad Münstereifel keine finanziellen Verpflichtungen zukommen. Weitere Voraussetzung ist die Einbindung der Zentralen Immobilienverwaltung in die baulichen Maßnahmen. Bad Münstereifel, den 02.08.2012 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 3 von Ratsdrucksache 874-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.