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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 875-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 18:26
Aktualisiert
06.09.12, 18:26
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 875-IX) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 875-IX)

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Inhalt der Datei

1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seiner Ausschüsse vom 24.06.1997 Aufgrund der §§ 47 Abs. 2, 48 (1, 2 und 4), 50 (1), 51, 56 (4) und 57 (4) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -GO NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ____________ folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seiner Ausschüsse vom 24.06.1997 beschlossen. Art. 1 § 1 - Einberufung des Rates – wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: Die Einberufung zu einer Ratssitzung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Stadtverordnete sowie an den Bürgermeister und den Beigeordneten bzw. den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung diese auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige Ratsmitglied eine entsprechende elektronische Adresse, an der die Einladungen übermittelt werden sollen, anzugeben. Im Übrigen wird auf § 47 Abs. 1 GO NW verwiesen. b) Abs. 3 wird um die folgenden Sätze ergänzt: Die Übersendung dieser Vorlagen richtet sich nach der jeweiligen Form der Übersendung i.S.v. § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Vorlagen, die für nichtöffentliche Sitzungen bestimmt sind, können nur dann auf elektronischem Weg übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter auf diese Dateien nicht möglich ist. c) Abs. 4 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: Die Übergabe kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. d) Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: Für Zuhörer sind Tagesordnungen zur Einsichtnahme im Zuhörerraum bereitzulegen bzw. in anderer geeigneten Form zur Kenntnis zu bringen. Art. 2 § 7 - Öffentlichkeit der Ratssitzung D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T9490.doc a) Abs. 2 f) erhält folgende neue Fassung: Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (§ 96 Abs. 1 GO). b) Abs. 2 wird ergänzt um folgenden Satz: Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. Art. 3 § 10 - Befangenheit von Mitgliedern des Rates Abs. 1, Satz 1 erhält folgende neue Fassung: Muss ein Mitglied des Rates annehmen, nach §§ 50 Abs. 6, 43 Abs. 2, 31 GO NRW von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen zu sein, so hat es den Ausschließungsgrund vor Eintritt in die Verhandlung unaufgefordert dem Bürgermeister anzuzeigen und im Zuschauerraum Platz zu nehmen. Art. 4 § 21 – Niederschrift Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zu vermerken. Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern in der Form zuzuleiten, wie die Einberufung erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den Teil der Niederschrift nehmen können, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden. Art. 5 § 26 – Änderung der Geschäftsordnung Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind ohne Erörterung bis zu nächsten Sitzung des Rates zu vertagen. Art. 6 In den §§ 5, 18 Abs. 2 und 21 Abs. 7 wird die Bezeichnung „Ratsbüro“ durch „Stabsstelle Rat und Bürgermeister“ ersetzt. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T9490.doc