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Beschlussvorlage (Neuverpachtung der Sauna im eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
20.09.12, 18:26
Aktualisiert
20.09.12, 18:26
Beschlussvorlage (Neuverpachtung der Sauna im eifelbad) Beschlussvorlage (Neuverpachtung der Sauna im eifelbad) Beschlussvorlage (Neuverpachtung der Sauna im eifelbad)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2012 - Der Bürgermeister Az: 43-31-44 Nr. der Ratsdrucksache: 802-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 02.10.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuverpachtung der Sauna im eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer /Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein (x) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 802-IX/Z-2 1. Sachverhalt: Der Pachtvertrag der Erftsauna im eifelbad endete am 30.06.2012 und somit ist nunmehr eine Entscheidung zu treffen, ob und wie auch weiterhin im eifelbad eine Möglichkeit zum Saunabesuch angeboten werden soll. Die Grundsatzentscheidung zum Erhalt der Sauna dürfte leicht fallen, denn für die Stadt wäre es schon ohne die Sauna im eifelbad eine enorme Einbuße an möglichen Freizeitaktivitäten und damit der Lebensqualität. Daher schlägt die Verwaltung die Aufrechterhaltung bzw. kurzfristige Wiedereröffnung der Sauna im eifelbad vor, möglichst noch Mitte Oktober, wenn regelmäßig die winterliche Saunaperiode ihren Anfang nimmt. Während mittelfristig der Saunabetrieb wiederum verpachtet werden sollte, mit zusätzlichen Einnahmen und ohne kaufmännisches Risiko, sollten bei der Suche nach einem geeigneten Pächter, dessen Konzept weitreichend geplant und auf Nachhaltigkeit ausgelegt sein sollte, keinesfalls Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen. Daher regt die Verwaltung an, einerseits unverzüglich die Ausschreibung der neuerlichen Saunaverpachtung zu veranlassen, während, bis zu Realisierung dessen, die Sauna in städtischer Eigenregie betrieben wird. Da derzeit keine Investitionen erforderlich sind, kann die Wiederinbetriebnahme unverzüglich erfolgen, zumindest was die Technik anbetrifft. Der Personalstamm im eifelbad hingegen ist dafür bedarfsorientiert aufzustocken, zumindest in dem Maße, wie er bei der Privatisierung des Saunabetriebs reduziert wurde (19 h/Wo). Favorisiert wird der ständige Einsatz einer Servicekraft während der Öffnungszeiten der Sauna. Dies wären weitere 29 h/Wo. In der derzeitigen finanziellen Situation ist dafür die Zustimmung der Kommunalaufsicht erforderlich. Geplant ist zunächst, wöchentlich 48 Stunden zu öffnen, an Werktagen von 16 bis 22 Uhr, sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis zur Schließung des Bades, im Winter um 19 Uhr. Dies sind insgesamt 9 Schichten pro Woche, die mit 4-5 Personen abgedeckt werden können. Es ist daran gedacht, die Arbeitszeiten einiger Teilzeitbeschäftigten entsprechend aufzustocken, alternativ bzw. ergänzend bestünde die Möglichkeit, geringfügig Beschäftigte dafür einzustellen, immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht. Diesbezüglich sind Vorgespräche anberaumt, deren Ergebnisse im Zuge der Ratssitzung vorgetragen werden sollen. Die Nutzungsentgelte der Sauna sollen unverändert bleiben. Der Gast kann dennoch eine Ersparnis verzeichnen, wenn er mit der Bürgerkarte (30%) oder mittels Wertkarte (10 – 20 %) zahlt. So wird auf den 12,50 € teuren Saunatarif eine Ermäßigung bis zu 3,75 € erzielt, auf dann 8,75 €. Das Entgelt entrichtet der Gast nun wieder an der eifelbad-Kasse. Dafür erhält er ein farbiges Armband, was ihm die Nutzung des gesamten Bade- und Saunabereiches ermöglicht. Von den vorhandenen fünf Saunen sollen grundsätzlich lediglich zwei zeitgleich in Betrieb sein, bei Bedarf evt. Eine Dritte, während das Dampfbad in der Sauna ausgeschaltet bleibt. Eine evt. bauliche Entfrachtung des Saunaareals wird dem späteren Pächter überlassen. Mit 1,2 zusätzlichen Mitarbeitern (48 h/Wo) werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 45.000 € fällig. Zusammen mit Stromkosten von 16.000 € und sonstigen Energiekosten von 12.000 €, sowie 5.000 € Aufwand für Wartung und Instandhaltung sind 78.000 € jährlicher Betriebsaufwand einzukalkulieren. Zum kostendeckenden Betrieb wären demnach, ohne Berücksichtigung von Ermäßigungen, jährlich über 6.000 Gäste erforderlich. Diese 500 Gäste im Monat hat der vormalige Pächter, zumindest in der Wintermonaten, regelmäßig überschritten. Insofern ist die Aussicht auf einen kostenneutralen Betrieb der Sauna durchaus real. Seite 3 von Ratsdrucksache 802-IX/Z-2 So verbleibt zurzeit ein gewisses unternehmerisches Risiko, wenn die Sauna vorübergehend in Eigenregie betrieben werden soll. Mit der ständigen Möglichkeit jedoch, zeitnah auf den sich ändernden Bedarf reagieren zu können, bleibt dieses allerdings überschaubar. Insofern beantragt die Verwaltung, so zu verfahren. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Bei insgesamt 78.000 € Betriebskosten pro Jahr, also 6.500 € /Mt. werden monatlich 520 Gäste benötigt, um die Sauna kostendeckend zu betreiben. Der Verpächter hatte in den Wintermonaten im Mittel 650 Gäste. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Während die diensthabende Fachkraft (Schwimmmeister) auch für den Saunabetrieb verantwortlich zeichnet, wird in der Sauna eine Servicekraft benötigt, die die Gäste betreut, bedient und nach dem Rechten sieht. Im Übrigen führt sie laufende Reinigungsarbeiten durch. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Wenn die Sauna während der Suche nach einem neuen Pächter offen bleibt, erleichtert dies eine Neuverpachtung, weil so Umorientierungen in der Stammkundschaft vermieden werden können. Ein nahtloser Übergang auf einen anderen Inhaber ist unter Betrieb unbedenklich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Den Betrieb der Sauna im eifelbad auszuschreiben und an einen geeigneten Pächter auf der Grundlage des überarbeiteten Pachtvertrages, zu vergeben, sowie 2. die Sauna in der vakanten Zeit in Eigenregie zu betreiben, um das Saunaangebot in der Stadt und somit den Kundenstamm zu erhalten.