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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
28.09.12, 18:19
Aktualisiert
28.09.12, 18:19
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2012 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S Nr. der Ratsdrucksache: 915-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 02.10.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2011 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 915-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Die ursprünglich vorgesehene Tischvorlage des ungeprüften Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 kann aufgrund von fehlenden Auswertungen aus dem Programm Datev nicht rechtzeitig fertig gestellt werden (siehe hierzu Mail der Fa. Datev vom 25.09.2012). Der Entwurf wird nachgereicht, sobald die Auswertungen möglich sind. Unbeschadet dessen kann der Beschluss zur Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012 terminiert. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu fassen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.