Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
28.09.12, 18:19
Aktualisiert
28.09.12, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2012
- Der Bürgermeister Az: 22-16-15 S
Nr. der Ratsdrucksache: 915-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
02.10.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2011
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 915-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Die ursprünglich vorgesehene Tischvorlage des ungeprüften Entwurfs des Jahresabschlusses
2011 kann aufgrund von fehlenden Auswertungen aus dem Programm Datev nicht rechtzeitig fertig gestellt werden (siehe hierzu Mail der Fa. Datev vom 25.09.2012). Der Entwurf wird nachgereicht, sobald die Auswertungen möglich sind.
Unbeschadet dessen kann der Beschluss zur Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss
gefasst werden.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem
Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3
i.V.m. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Die abschließende
Prüfung ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012 terminiert.
Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den
Rat zu fassen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.