Daten
Kommune
Titz
Größe
63 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
22.01.14, 18:01
Aktualisiert
22.01.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
11/2014
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Müller
02463-659-30
17.01.2014
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
06.02.2014
Rat
13.02.2014
Betreff:
Auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und
der Gemeinschaftshauptschule Titz im Zuge der Bildung der PRIMUSSchule Titz
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der
Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land zum 01.08.2014.
b) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der
Gemeinschaftshauptschule Titz zum 01.08.2014.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Mitwirkungsgremien der Gemeinschaftsgrundschule unter pädagogischen und gebäudewirtschaftlichen Gesichtspunkten ein
Konzept zu erarbeiten, wie der auslaufende Schulbetrieb der Grundschule am Standort
Rödingen organisiert werden kann. Weiterhin ist für die Zeit nach dem auslaufenden Schulbetrieb ein Folgenutzungskonzept für das Gebäude in Rödingen zu entwickeln.
Begründung:
Wie ich bereits mit Sitzungsvorlage Nr. 139/2013 berichtet habe, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen die PRIMUS-Schule Titz genehmigt, die
Schule wird ab Klasse 1 am Standort Titz zum Schuljahr 2014/2015 an den Start gehen.
Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass bei Zustandekommen der PRIMUSSchule die bestehende Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und die Gemeinschaftshauptschule Titz zum 01.08.2014 auslaufend aufgelöst werden.
Der Gemeinderat sollte daher gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der
Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land zum 01.08.2014. beschließen. Da ab dem Schuljahresbeginn 2014/2015 bereits keine Erstklässler in der Grundschule mehr aufgenommen werden,
wäre die Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land spätestens zum Ende des Schuljahres
2016/2017 aufgelöst, also im Sommer 2017.
Weiterhin müsste ebenso die auslaufende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Titz zum
01.08.2014 beschlossen werden. In der Hauptschule gibt es derzeit noch die Klassen 7 bis 10,
folglich ab 01.08.2014 somit nur noch drei Klassen und zwar die Klassen 8, 9 und 10. Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule würde demnach ebenfalls spätestens zum Ende des
Schuljahres 2016/2017 erfolgen.
Mit Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule steht fest, dass am Standort Rödingen ein Schulangebot zukünftig nicht mehr vorgehalten werden kann. Aus diesem Grunde sollte die Verwaltung beauftragt werden, ein Folgenutzungskonzept für das dann leerstehende Schulgebäude zu
erarbeiten. Außerdem sollte die Verwaltung in Abstimmung mit den Mitwirkungsgremien der
Grundschule unter pädagogischen und gebäudewirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Entscheidung vorbereiten, wie der auslaufende Schulbetrieb am Standort Rödingen organisiert werden
kann; auch insbesondere vor dem Hintergrund, um den gewohnt hohen Beschulungsstandart in
der bisherigen Grundschule für alle noch verbleibenden Grundschuljahrgänge aufrecht zu erhalten.
(Frantzen)
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