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Sitzungsvorlage (Auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und der Gemeinschaftshauptschule Titz im Zuge der Bildung der PRIMUS-Schule Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
63 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
22.01.14, 18:01
Aktualisiert
22.01.14, 18:01
Sitzungsvorlage (Auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und der Gemeinschaftshauptschule Titz im Zuge der Bildung der PRIMUS-Schule Titz) Sitzungsvorlage (Auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und der Gemeinschaftshauptschule Titz im Zuge der Bildung der PRIMUS-Schule Titz)

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Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 11/2014 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-30 17.01.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport 06.02.2014 Rat 13.02.2014 Betreff: Auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und der Gemeinschaftshauptschule Titz im Zuge der Bildung der PRIMUSSchule Titz Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land zum 01.08.2014. b) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Titz zum 01.08.2014. c) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Mitwirkungsgremien der Gemeinschaftsgrundschule unter pädagogischen und gebäudewirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Konzept zu erarbeiten, wie der auslaufende Schulbetrieb der Grundschule am Standort Rödingen organisiert werden kann. Weiterhin ist für die Zeit nach dem auslaufenden Schulbetrieb ein Folgenutzungskonzept für das Gebäude in Rödingen zu entwickeln. Begründung: Wie ich bereits mit Sitzungsvorlage Nr. 139/2013 berichtet habe, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen die PRIMUS-Schule Titz genehmigt, die Schule wird ab Klasse 1 am Standort Titz zum Schuljahr 2014/2015 an den Start gehen. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass bei Zustandekommen der PRIMUSSchule die bestehende Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land und die Gemeinschaftshauptschule Titz zum 01.08.2014 auslaufend aufgelöst werden. Der Gemeinderat sollte daher gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land zum 01.08.2014. beschließen. Da ab dem Schuljahresbeginn 2014/2015 bereits keine Erstklässler in der Grundschule mehr aufgenommen werden, wäre die Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land spätestens zum Ende des Schuljahres 2016/2017 aufgelöst, also im Sommer 2017. Weiterhin müsste ebenso die auslaufende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Titz zum 01.08.2014 beschlossen werden. In der Hauptschule gibt es derzeit noch die Klassen 7 bis 10, folglich ab 01.08.2014 somit nur noch drei Klassen und zwar die Klassen 8, 9 und 10. Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule würde demnach ebenfalls spätestens zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erfolgen. Mit Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule steht fest, dass am Standort Rödingen ein Schulangebot zukünftig nicht mehr vorgehalten werden kann. Aus diesem Grunde sollte die Verwaltung beauftragt werden, ein Folgenutzungskonzept für das dann leerstehende Schulgebäude zu erarbeiten. Außerdem sollte die Verwaltung in Abstimmung mit den Mitwirkungsgremien der Grundschule unter pädagogischen und gebäudewirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Entscheidung vorbereiten, wie der auslaufende Schulbetrieb am Standort Rödingen organisiert werden kann; auch insbesondere vor dem Hintergrund, um den gewohnt hohen Beschulungsstandart in der bisherigen Grundschule für alle noch verbleibenden Grundschuljahrgänge aufrecht zu erhalten. (Frantzen) -2-