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Beschlussvorlage (Bestellung des Kämmerers)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
31.10.12, 18:24
Aktualisiert
31.10.12, 18:24
Beschlussvorlage (Bestellung des Kämmerers) Beschlussvorlage (Bestellung des Kämmerers)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.10.2012 - Der Bürgermeister Az: 10-00-03 Mi Nr. der Ratsdrucksache: 933-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung des Kämmerers __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 933-IX 1. Sachverhalt: Nach § 71 Abs. 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) besteht für kreisfreie Städte die Verpflichtung, einen Beigeordneten zum Kämmerer zu bestellen. Eine vergleichbare Regelung für kreisangehörige Gemeinden, die zudem keinen Beigeordneten bestellt haben, enthält das Gesetz nicht. Bei der Stadt Bad Münstereifel wurde Herr Hans Orth mit Wirkung vom 01.12.1994 vom damaligen Stadtdirektor zum Stadtkämmerer bestellt. Seit der Bestellung von Herrn Orth durch den damaligen Stadtdirektor hat sich die Rechtsauslegung zu § 71 GO NRW jedoch geändert. Bisher wurde die überwiegende Rechtsauffassung vertreten, dass in kreisangehörigen Gemeinden, die keinen Beigeordneten, sondern einen Lebenszeitbeamten zum Kämmerer bestellen, die Bestellung durch den Hauptverwaltungsbeamten, jetzt Bürgermeister, gem. § 62 GO NRW zulässig ist. In Kommentierungen zur GO NRW gibt es jedoch auch anderslautende Ausführungen. Im Zuge der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, die u. a. wegen der Änderung der Gemeindordnung NRW erforderlich ist, wird daher auch die formale Bestellung des Stadtkämmerers durch den Rat vorgeschlagen. Dies wird wegen der Brisanz der städtischen Haushaltswirtschaft und des Nothaushaltsrechts für erforderlich gehalten und trägt zur Klarheit bei, sodass die Bestellung von Herrn Hans Orth zum Stadtkämmerer auch durch den Rat der Stadt angezeigt ist. Andernfalls wären u. a. die unterjährig in einer Vielzahl auftretenden haushaltsrechtlichen Beurteilungen und Entscheidungen, der in die Verwaltungszuständigkeit fallenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vom Bürgermeister in Person zu treffen. Der Bürgermeister ist für die Beschlussfassung stimmberechtigt. 2. Rechtliche Würdigung wie vor 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestellt Herrn Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth, wohnhaft Holunderweg 14 in 53359 Rheinbach zum Kämmerer der Stadt Bad Münstereifel.