Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
08.11.12, 18:21
Aktualisiert
08.11.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.09.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 919-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bzgl. einer baulichen Entwicklung des Grundstückes Bad Münstereifel-Ohlerath,
Hilterscheider Straße 24/Wirtschaftsweg
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 919-IX
1. Sachverhalt:
Es besteht Interesse an einer weiteren baulichen Entwicklung auf dem Grundstück Gemarkung
Mutscheid, Flur 16, Flurstück 152, Hilterscheider Straße, Bad Münstereifel-Ohlerath. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet bzw.
im rückwärtigen Bereich als Sondergebiet „Camping“ dargestellt. Es ist zurzeit mit zwei Wohnhäusern bebaut.
Zunächst plant der Eigentümer die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung eines zentralen
Blockheizkraftwerkes oder einer Hackschnitzelanlage. Das 9,0 m x 9,0 m große Gebäude soll zwischen dem Haus Hilterscheider Straße 24 und dem Campingplatz errichtet werden. Außerdem ist
angedacht auch Nachbargrundstücke an das zentrale Energiehaus anzuschließen. Die Errichtung
ist innerhalb des Sondergebietes „Camping“ geplant.
Des Weiteren plant der Eigentümer die Errichtung einer barrierefreien Bungalowsiedlung auf einem kleinen Teilgebiet des heutigen Campingplatzes (Flurstück 152). Der Bau soll schrittweise
mit dem Rückbau des Campingplatzes erfolgen.
Gemäß § 10 Abs. 5 BauNVO ist zu beachten, dass in Campingplatzgebieten lediglich Campingplätze und Zeltplätze zulässig sind. Eine dauernde Wohnnutzung ist hier unzulässig.
Zur Realisierung einer Bungalowsiedlung in diesem Bereich müssten folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
1. Ausweisung einer Wohnbaufläche oder
2. Ausweisung eines Wochenendhaus- oder Ferienhausgebietes
In jedem Fall müsste ein städtebauliches Konzept von einem Fachbüro erarbeitet werden.
Zu 1:
In Ohlerath besteht kein Bedarf zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen. Im Bebauungsplanbereich Nr. 61 ist auf einer Fläche von 7.000 qm erst eine Wohnbebauung realisiert. Zudem sind in
Ohlerath noch Baulücken vorhanden, auf denen ebenfalls noch Wohnhäuser errichtet werden
können.
Zu 2:
Die Ausweisung eines Ferienhaus- oder Wochenendhausgebietes kann sich nicht nur auf das
Grundstück des Antragstellers beschränken. Für eine solche Gebietsausweisung müsste das gesamte Campingplatzgelände betrachtet und die Entwicklungsmöglichkeiten in einem Gesamtkonzept dargestellt werden. Dabei wären auch die Erschließungsfragen aufzugreifen sowie die übrigen Grundstückseigentümer einzubinden.
Es handelt sich hierbei insgesamt um eine Fläche von ca. 8.000.qm. Die Entwicklung eines solchen Gebietes ist aus städtebaulicher Sicht in der Ortslage Ohlerath nicht anzustreben.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 919-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die angestrebte bauliche Entwicklung in Ohlerath ist aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar.
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel wird somit versagt.