Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
375 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
13.11.12, 18:29
Aktualisiert
13.11.12, 18:29
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Inhalt der Datei
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
1
Stadt Bad Münstereifel
Begründung zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 72
Arloff, Hammerwerk - Süd
2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Luftbild Hammerwerk Erft GmbH & Co.KG
Bearbeitung:
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
1.0
2
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272), jeweils in der zum Zeitpunkt
der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung.
2.0
Räumlicher Geltungsbereich, Größe, vorhandene Nutzung
Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Arloff, östlich Bundesstraße B 51 und umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr.
189. Es handelt sich bei der ca. 2.600 qm großen Fläche um einen derzeit geschotterten
Lagerplatz der Hammerwerk Erft GmbH & Co.KG.
3.0
Anlass und Ziele der Planung
Das Hammerwerk Erft wurde 1950 gegründet und produziert seit 1951 Bad MünstereifelArloff. Der Betrieb stellt Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteile, gewalzte Ringe und pulvermetallurgische Erzeugnisse her. Die Produkte finden im Getriebe-, Maschinen-, Turbinen- Armaturen-, Motoren- und Pressenbau, in der Erdölindustrie und im Schiffsbau Anwendung.
Seit der Firmengründung hat sich der Betrieb kontinuierlich vergrößert und beschäftigt inzwischen ca. 300 Mitarbeiter.
Zuletzt wurde in den Jahren 2008 bis 2010 eine neue Presswerkhalle südlich der ErnstDiederichs-Straße errichtet. Planungsrechtlich wurde der Bau der Presswerkhalle durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72, Arloff - Hammerwerk Süd ermöglicht.
Für den Änderungsbereich setzt der Bebauungsplan Nr. 72 Industriegebiet mit einer GRZ
von 0,8 und der Zweckbestimmung Lager fest. Das gesamte Gebiet ist durch eine begrünte
Wallanlage (Schallschutz) eingefasst.
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Betriebes besteht Bedarf nach einer Prüfund Versandhalle mit Büro- und Sozialräumen .
Die Prüf- und Versandhalle ist die letzte Station der an die Kunden zu liefernden fertig bearbeiteten Schmiedeteile.
Die Büroräume bzw. Umkleide- und Sozialräume sind für insgesamt ca. 20 Mitarbeiter vorgesehen. Hier sollen die für den Bereich Prüfung und Verpackung zuständigen Mitarbeiter,
die heute über das gesamte Gelände verteilt arbeiten, untergebracht werden, um die internen Abläufe zu optimieren. Zusätzlich sind Räume für externe und firmeneigene Prüfer vorgesehen.
Die ursprünglich geplante und im April 2009 genehmigte Prüfhalle zwischen Dreherei 1 und
3 auf dem nördlichen Betriebsgelände ist aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in den Jahren 2009 bis Anfang 2011 nicht umgesetzt worden.
Dieser Standort ist aus nachstehenden Gründen auch nicht gut geeignet:
es wird die Verlegung der vorhandenen Feuerwehrumfahrt erforderlich,
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
3
die bisherige Freifläche zwischen den Drehereihallen geht als benötigte Lagerfläche
für die Dreherei verloren,
die Durchfahrt für den Werkverkehr geht verloren,
die Trafoanlagen müssten mit einem hohen Kostenaufwand verlegt werden,
der Tageslichteinfall ist sehr eingeschränkt,
eine Hallendurchfahrtmöglichkeit für Lkw`s ist nur eingeschränkt und unter Gefährdung der Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände möglich.
Für die Errichtung der Halle auf dem südlichen Betriebsgelände spricht folgendes:
die in der Dreherei gefertigten Endprodukte werden über die zum Betriebsgelände
gehörende Ernst-Diederichs-Straße in die direkt gegenüberliegende Prüf- und Versandhalle transportiert, d.h. kurze Transportwege und damit verbunden weniger Geräuschentwicklung durch Staplerverkehr,
Produkte die nicht unverzüglich in den Versand gehen, werden auf der direkt angrenzenden Lagerfläche zwischengelagert und anschließend auf Lkw`s verladen,
d.h. äußerst kurze Transportwege,
eine Hallendurchfahrt für Lkw’s ist ohne die Herstellung oder Änderungen weiterer
Verkehrsflächen möglich. Die Anfahrt erfolgt über die vorhandene befestigte Fahrstraße, die z.T. auch als Feuerwehrumfahrt genutzt wird, entlang der nördlichen Begrenzung des Betriebsgeländes „Süd“. Die Ausfahrt erfolgt direkt auf die ErnstDiederichs-Str.. Dieselbe Zufahrt wird von den Lkw’s für die Anfahrt zum Lagerplatz
„Portalkran 2“ genutzt auf dem die Lkw`s mit den versandbereiten Produkten beladen werden.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der vorstehend beschriebenen Prüf- und Versandhalle geschaffen werden, die im Wesentliche eine Einhausung des Lageplatzes darstellt. Lage
und Höhe der Einhausung / Halle werden durch die betrieblichen Abläufe mit dem
vorhandenen Portalkran bestimmt.
Eine zusätzliche Versiegelung bzw. ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft,
über das im Bebauungsplan Nr. 72 festgesetzte Maß, wird somit nicht vorbereitet.
Da der Ursprungsplan für den Änderungsbereich bereits eine überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung: Lagerplatz festsetzt, erfolgt die Aufstellung der Änderung im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
4.0
Planungsrechtliche Situation
4.1
Regionalplan
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003.
Der Stadtteil Arloff einschließlich der Flächen des Plangebietes sind im gültigen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. In den allgemeinen Siedlungsbereichen
sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche
Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise
zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind.
4.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt das Plangebiet als
gewerbliche Baufläche (G) dar.
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
4.3
4
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 72 Arloff, Hammerwerk-Süd setzt für den Änderungsbereich Industriegebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zulässig sind nur Lagerflächen.
5.0
Inhalte der Planänderung
5.1
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise
Die Festsetzung des Gebietes als Industriegebiet (GI) wird beibehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der
Höhe der baulichen Anlagen bestimmt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden, entsprechend der Ursprungsplanung, durch
Baugrenzen bestimmt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird unverändert mit GRZ 0,8 festgesetzt. Für den Änderungsbereich wird die Festsetzung, dass ausschließlich Lagerflächen
zulässig sind, aufgehoben. Die geplante Prüf- und Versandhalle mit Verwaltungs- und Sozialräumen darf eine Höhe von 238,0 m ü.NHN (entspricht ca. 11,5 m über Gelände) erreichen. Lage und Höhe der Einhausung / Halle werden durch die betrieblichen Abläufe mit
dem Portalkran bestimmt.
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet.
Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes mit seiner 1. Änderung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die dort getroffenen Höhenbegrenzungen beziehen sich differenziert auf
die neue Presswerkhalle.
6.0
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser ist durch die vorhandene Infrastruktur sichergestellt.
Das gesamte Betriebsgelände einschließlich des Plangebietes liegt in der Trinkwasserschutzzone III B der Trinkwassergewinnungsanlage Arloff und in der unmittelbaren Nachbarschaft der Trinkwassergewinnungsanlagen „Kalkarer Stollen“ und „Engelbertusbrunnen“
des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal. Anfallendes Niederschlagswasser
von befestigten Flächen des Standortes darf somit nicht versickert werden. Auf das vorliegende Entwässerungskonzept wird hingewiesen.
7.0
Auswirkungen des Bebauungsplanes
7.1
... auf Natur und Landschaft
Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 72 wurde ein landschaftspflegerischer Fachbetrag erstellt und der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft beurteilt und bilanziert.
Das bilanzierte Defizit wurde extern auf Flächen der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen.
Für den Änderungsbereich ergeben sich gegenüber der Ursprungsplanung keine zusätzlichen Versiegelungen, so dass auf eine erneute Bilanzierung verzichtet wird.
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
7.2
5
... auf die Umgebung und die menschliche Gesundheit
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 im Jahr 2007 wurde auch eine Umweltprüfung und eine Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wurde für den gesamten Betrieb der Hammerwerk Erft
GmbH & Co.KG eine Geräuschprognose durch das Büro IfG Demes, Rheinbreitbach1
durchgeführt. Die Geräuschprognose basiert auf errechneten und gemessenen Werten und berücksichtigt bereits vorliegende Gutachten für die vorhandenen Betriebsanlagen. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgte nach TA-Lärm.
Betrachtet wurden 8 Immissionspunkte an Gebäuden in den Straßen In der Fließ,
Bahnhofstraße, Mozartstraße und Münstereifeler Straße. Die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm betragen an allen Immissionspunkten tags 60 dB(A) und
nachts 45 dB(A).
Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen wurden die vorhandenen Gutachten für die
vorhandenen Anlagen und das Planvorhaben „Presswerkhalle“ betrachtet.
Die Bestimmung der anteiligen Immissionspegel an den Immissionspunkten erfolgte
durch Berechnungen auf der Grundlage von Schallleistungs- und Ausbreitungsberechnungen. Die gutachterliche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen westlich der Presswerkhalle und östlich des Lagerplatzes die Immissionsrichtwerte an den festgelegten
Immissionspunkten eingehalten werden.
Zusätzlich wurde das Industriegebiet bereits in der Ursprungsplanung gegliedert. Die Gliederung erfolgte gemäß dem Runderlass „Immissionsschutz in der Bauleitplanung (Abstandserlass)“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.06.2007 – Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass).
Zulässig sind Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (100 m Zone), lfd. Nummer 200 bis
221 der Abstandsliste. Diese Gliederung erfolgt zum Schutz der nordwestlich sowie der
nordöstlich und östlich befindlichen schutzwürdigen Nutzungen.
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Betriebes besteht nunmehr Bedarf
nach einer Prüf- und Versandhalle, die im wesentlichen eine teilweise Einhausung
des vorhandenen Lagerplatzes dargestellt und die immissionsschutzrechtlich unproblematisch ist.
Die geplante Nutzung als Verpackungs- und Versandhalle mit Verwaltungs- und Sozialräumen ist auch vom Abstandserlass nicht erfasst.
Gegenüber der jetzigen Situation bildet die geplante Halle sogar eine Abschirmung
gegenüber der Wohnbebauung Münstereifeler Straße und Mozardweg.
Zudem wurden mit dem Bau der Presswerkhalle bereits Schutzwälle um den gesamten
südlichen Bereich des Werkes errichtet.
1
(IfG Demes, Rheinbreitbach, Geräuschprognose zur Genehmigungsverfahren „Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung der genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 16. BimSchG
für die Errichtung und den Betrieb der neuen Presswerk Halle II und die Errichtung und Verlegung
von Lagerbereichen, 2007“).
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
7.3
6
... Artenschutz
Recherchen zum naturräumlichen Inventar des Plangebietes im Jahr 2007, besonders zu
den geschützten Arten, ergaben, dass keine konkreten Beobachtungen / Untersuchungen
über das Areal vorliegen.
Im Gegensatz zu 2007 ist heute ein Wall vorhanden, der als Grünfläche festgesetzt ist
und auf dem sich eine Spontanvegetation gebildet hat. (Die festgesetzte Anpflanzung
mit heimischen Gehölzen ist geplant). Hier sind, nach Angaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, diverse Vogelarten zu erwarten, die jedoch
vermutlich ubiquitär sind. In der Nähe (Erftaue, Burg) sind diverse Fledermausarten
bekannt, die hier evt. auch ihr Jagdrevier haben.
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken gegen das
Vorhaben, sofern die Gehölze vollständig erhalten bleiben und die lärmintensive
Bauzeit sich auf die Zeit außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln beschränkt, d. h. zwischen Oktober und Ende Februar stattfindet. Sollten Gehölze in
Mitleidenschaft gezogen werden, so sind diese in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde zu ersetzen.
Die farbliche Gestaltung der Halle soll sich an den bestehenden Gebäuden orientieren.
Außenbeleuchtung an Gebäuden ist möglichst sparsam einzusetzen. Um Konflikte
mit nachtaktiven Tieren zu vermeiden wird die Verwendung von Leuchten mit
Richtcharakteristik durch entsprechende Abschirmung (Vermeiden von Kugelleuchten) sowie Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten gefordert.
7.4
... Landschaftsbild
Der Änderungsbereich wird in seiner visuellen Wirkung durch die Presswerkhalle und den
versiegelten Lagerplatz mit Portalkran bestimmt. Die Fernwirkung der Gebäude und genutzten Lager- und Parkplätze wird durch die Lage in der Erftniederung gemildert.
Die Erftaue ist in diesem Abschnitt gekennzeichnet durch bachgleitende Gehölzsäume und
Obstwiesen neben extensiver Grünlandnutzung.
Die Realisierung der Änderungsplanung hat zur Folge, dass die jetzigen Lagerflächen
überbaut werden und sich die räumliche Wirkung des Geländes verändern wird. Gemindert
werden die Auswirkungen durch den bereits vorhandenen begrünten Wall, der das gesamte
Gelände umfasst.
7.5
... Kulturgüter, Denkmalpflege
Östlich des Plangebietes befindet sich die Arloffer Burg, eine denkmalgeschützte Anlage.
Die freie Lage in der Erftaue ist heute teilweise noch erhalten.
Soweit wie möglich sollte auf das Denkmal Rücksicht genommen werden.
Ein anderer Standort ist aufgrund der unter Punkt 2 beschriebenen Betriebsabläufe und
Restriktionen wenn überhaupt, nur mit unvertretbar großen betrieblichen Zusatzaufwendungen möglich.
Der frühere Freiraum um die Burg ist bereits heute vorbelastet. Von daher ist eine bauliche
Inanspruchnahme dieses bereits als Lager genutzten Geländes städtebaulich vertretbar.
Die Höhe der geplanten Versandhalle wird durch die betrieblichen Abläufe mit dem Portalkran bestimmt. Daher kann bei diesem Gebäude nicht über eine Abstaffelung o. ä. diskutiert
werden.
Das an diese Halle angrenzende und betrieblich mit ihm verbundene Bürogebäude ist nicht
mal ein Drittel so groß wie die Halle selbst geplant. Es übernimmt den Dachverlauf und
wirkt so als kleines Anhängsel.
2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“
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In Abwägung der Belange zwischen Denkmalpflege und dem Betrieb wird der Betriebserweiterung Vorrang eingeräumt.
Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind fett und kursiv dargestellt.
Aufgestellt: Euskirchen, den 14.06.2012
ergänzt: 09.11.2012
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen