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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 856-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
375 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
13.11.12, 18:29
Aktualisiert
13.11.12, 18:29

Inhalt der Datei

2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 1 Stadt Bad Münstereifel Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 Arloff, Hammerwerk - Süd 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Luftbild Hammerwerk Erft GmbH & Co.KG Bearbeitung: Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 1.0 2 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272), jeweils in der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung. 2.0 Räumlicher Geltungsbereich, Größe, vorhandene Nutzung Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Arloff, östlich Bundesstraße B 51 und umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 189. Es handelt sich bei der ca. 2.600 qm großen Fläche um einen derzeit geschotterten Lagerplatz der Hammerwerk Erft GmbH & Co.KG. 3.0 Anlass und Ziele der Planung Das Hammerwerk Erft wurde 1950 gegründet und produziert seit 1951 Bad MünstereifelArloff. Der Betrieb stellt Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteile, gewalzte Ringe und pulvermetallurgische Erzeugnisse her. Die Produkte finden im Getriebe-, Maschinen-, Turbinen- Armaturen-, Motoren- und Pressenbau, in der Erdölindustrie und im Schiffsbau Anwendung. Seit der Firmengründung hat sich der Betrieb kontinuierlich vergrößert und beschäftigt inzwischen ca. 300 Mitarbeiter. Zuletzt wurde in den Jahren 2008 bis 2010 eine neue Presswerkhalle südlich der ErnstDiederichs-Straße errichtet. Planungsrechtlich wurde der Bau der Presswerkhalle durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72, Arloff - Hammerwerk Süd ermöglicht. Für den Änderungsbereich setzt der Bebauungsplan Nr. 72 Industriegebiet mit einer GRZ von 0,8 und der Zweckbestimmung Lager fest. Das gesamte Gebiet ist durch eine begrünte Wallanlage (Schallschutz) eingefasst. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Betriebes besteht Bedarf nach einer Prüfund Versandhalle mit Büro- und Sozialräumen . Die Prüf- und Versandhalle ist die letzte Station der an die Kunden zu liefernden fertig bearbeiteten Schmiedeteile. Die Büroräume bzw. Umkleide- und Sozialräume sind für insgesamt ca. 20 Mitarbeiter vorgesehen. Hier sollen die für den Bereich Prüfung und Verpackung zuständigen Mitarbeiter, die heute über das gesamte Gelände verteilt arbeiten, untergebracht werden, um die internen Abläufe zu optimieren. Zusätzlich sind Räume für externe und firmeneigene Prüfer vorgesehen. Die ursprünglich geplante und im April 2009 genehmigte Prüfhalle zwischen Dreherei 1 und 3 auf dem nördlichen Betriebsgelände ist aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in den Jahren 2009 bis Anfang 2011 nicht umgesetzt worden. Dieser Standort ist aus nachstehenden Gründen auch nicht gut geeignet:  es wird die Verlegung der vorhandenen Feuerwehrumfahrt erforderlich, 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“      3 die bisherige Freifläche zwischen den Drehereihallen geht als benötigte Lagerfläche für die Dreherei verloren, die Durchfahrt für den Werkverkehr geht verloren, die Trafoanlagen müssten mit einem hohen Kostenaufwand verlegt werden, der Tageslichteinfall ist sehr eingeschränkt, eine Hallendurchfahrtmöglichkeit für Lkw`s ist nur eingeschränkt und unter Gefährdung der Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände möglich. Für die Errichtung der Halle auf dem südlichen Betriebsgelände spricht folgendes:  die in der Dreherei gefertigten Endprodukte werden über die zum Betriebsgelände gehörende Ernst-Diederichs-Straße in die direkt gegenüberliegende Prüf- und Versandhalle transportiert, d.h. kurze Transportwege und damit verbunden weniger Geräuschentwicklung durch Staplerverkehr,  Produkte die nicht unverzüglich in den Versand gehen, werden auf der direkt angrenzenden Lagerfläche zwischengelagert und anschließend auf Lkw`s verladen, d.h. äußerst kurze Transportwege,  eine Hallendurchfahrt für Lkw’s ist ohne die Herstellung oder Änderungen weiterer Verkehrsflächen möglich. Die Anfahrt erfolgt über die vorhandene befestigte Fahrstraße, die z.T. auch als Feuerwehrumfahrt genutzt wird, entlang der nördlichen Begrenzung des Betriebsgeländes „Süd“. Die Ausfahrt erfolgt direkt auf die ErnstDiederichs-Str.. Dieselbe Zufahrt wird von den Lkw’s für die Anfahrt zum Lagerplatz „Portalkran 2“ genutzt auf dem die Lkw`s mit den versandbereiten Produkten beladen werden. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der vorstehend beschriebenen Prüf- und Versandhalle geschaffen werden, die im Wesentliche eine Einhausung des Lageplatzes darstellt. Lage und Höhe der Einhausung / Halle werden durch die betrieblichen Abläufe mit dem vorhandenen Portalkran bestimmt. Eine zusätzliche Versiegelung bzw. ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft, über das im Bebauungsplan Nr. 72 festgesetzte Maß, wird somit nicht vorbereitet. Da der Ursprungsplan für den Änderungsbereich bereits eine überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung: Lagerplatz festsetzt, erfolgt die Aufstellung der Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. 4.0 Planungsrechtliche Situation 4.1 Regionalplan Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003. Der Stadtteil Arloff einschließlich der Flächen des Plangebietes sind im gültigen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. In den allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. 4.2 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche (G) dar. 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 4.3 4 Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 72 Arloff, Hammerwerk-Süd setzt für den Änderungsbereich Industriegebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zulässig sind nur Lagerflächen. 5.0 Inhalte der Planänderung 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Die Festsetzung des Gebietes als Industriegebiet (GI) wird beibehalten. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden, entsprechend der Ursprungsplanung, durch Baugrenzen bestimmt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird unverändert mit GRZ 0,8 festgesetzt. Für den Änderungsbereich wird die Festsetzung, dass ausschließlich Lagerflächen zulässig sind, aufgehoben. Die geplante Prüf- und Versandhalle mit Verwaltungs- und Sozialräumen darf eine Höhe von 238,0 m ü.NHN (entspricht ca. 11,5 m über Gelände) erreichen. Lage und Höhe der Einhausung / Halle werden durch die betrieblichen Abläufe mit dem Portalkran bestimmt. Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes mit seiner 1. Änderung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die dort getroffenen Höhenbegrenzungen beziehen sich differenziert auf die neue Presswerkhalle. 6.0 Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser ist durch die vorhandene Infrastruktur sichergestellt. Das gesamte Betriebsgelände einschließlich des Plangebietes liegt in der Trinkwasserschutzzone III B der Trinkwassergewinnungsanlage Arloff und in der unmittelbaren Nachbarschaft der Trinkwassergewinnungsanlagen „Kalkarer Stollen“ und „Engelbertusbrunnen“ des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal. Anfallendes Niederschlagswasser von befestigten Flächen des Standortes darf somit nicht versickert werden. Auf das vorliegende Entwässerungskonzept wird hingewiesen. 7.0 Auswirkungen des Bebauungsplanes 7.1 ... auf Natur und Landschaft Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 72 wurde ein landschaftspflegerischer Fachbetrag erstellt und der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft beurteilt und bilanziert. Das bilanzierte Defizit wurde extern auf Flächen der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen. Für den Änderungsbereich ergeben sich gegenüber der Ursprungsplanung keine zusätzlichen Versiegelungen, so dass auf eine erneute Bilanzierung verzichtet wird. 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 7.2 5 ... auf die Umgebung und die menschliche Gesundheit Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 im Jahr 2007 wurde auch eine Umweltprüfung und eine Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde für den gesamten Betrieb der Hammerwerk Erft GmbH & Co.KG eine Geräuschprognose durch das Büro IfG Demes, Rheinbreitbach1 durchgeführt. Die Geräuschprognose basiert auf errechneten und gemessenen Werten und berücksichtigt bereits vorliegende Gutachten für die vorhandenen Betriebsanlagen. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgte nach TA-Lärm. Betrachtet wurden 8 Immissionspunkte an Gebäuden in den Straßen In der Fließ, Bahnhofstraße, Mozartstraße und Münstereifeler Straße. Die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm betragen an allen Immissionspunkten tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen wurden die vorhandenen Gutachten für die vorhandenen Anlagen und das Planvorhaben „Presswerkhalle“ betrachtet. Die Bestimmung der anteiligen Immissionspegel an den Immissionspunkten erfolgte durch Berechnungen auf der Grundlage von Schallleistungs- und Ausbreitungsberechnungen. Die gutachterliche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen westlich der Presswerkhalle und östlich des Lagerplatzes die Immissionsrichtwerte an den festgelegten Immissionspunkten eingehalten werden. Zusätzlich wurde das Industriegebiet bereits in der Ursprungsplanung gegliedert. Die Gliederung erfolgte gemäß dem Runderlass „Immissionsschutz in der Bauleitplanung (Abstandserlass)“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.06.2007 – Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass). Zulässig sind Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII (100 m Zone), lfd. Nummer 200 bis 221 der Abstandsliste. Diese Gliederung erfolgt zum Schutz der nordwestlich sowie der nordöstlich und östlich befindlichen schutzwürdigen Nutzungen. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Betriebes besteht nunmehr Bedarf nach einer Prüf- und Versandhalle, die im wesentlichen eine teilweise Einhausung des vorhandenen Lagerplatzes dargestellt und die immissionsschutzrechtlich unproblematisch ist. Die geplante Nutzung als Verpackungs- und Versandhalle mit Verwaltungs- und Sozialräumen ist auch vom Abstandserlass nicht erfasst. Gegenüber der jetzigen Situation bildet die geplante Halle sogar eine Abschirmung gegenüber der Wohnbebauung Münstereifeler Straße und Mozardweg. Zudem wurden mit dem Bau der Presswerkhalle bereits Schutzwälle um den gesamten südlichen Bereich des Werkes errichtet. 1 (IfG Demes, Rheinbreitbach, Geräuschprognose zur Genehmigungsverfahren „Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung der genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 16. BimSchG für die Errichtung und den Betrieb der neuen Presswerk Halle II und die Errichtung und Verlegung von Lagerbereichen, 2007“). 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 7.3 6 ... Artenschutz Recherchen zum naturräumlichen Inventar des Plangebietes im Jahr 2007, besonders zu den geschützten Arten, ergaben, dass keine konkreten Beobachtungen / Untersuchungen über das Areal vorliegen. Im Gegensatz zu 2007 ist heute ein Wall vorhanden, der als Grünfläche festgesetzt ist und auf dem sich eine Spontanvegetation gebildet hat. (Die festgesetzte Anpflanzung mit heimischen Gehölzen ist geplant). Hier sind, nach Angaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, diverse Vogelarten zu erwarten, die jedoch vermutlich ubiquitär sind. In der Nähe (Erftaue, Burg) sind diverse Fledermausarten bekannt, die hier evt. auch ihr Jagdrevier haben. Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern die Gehölze vollständig erhalten bleiben und die lärmintensive Bauzeit sich auf die Zeit außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln beschränkt, d. h. zwischen Oktober und Ende Februar stattfindet. Sollten Gehölze in Mitleidenschaft gezogen werden, so sind diese in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde zu ersetzen. Die farbliche Gestaltung der Halle soll sich an den bestehenden Gebäuden orientieren. Außenbeleuchtung an Gebäuden ist möglichst sparsam einzusetzen. Um Konflikte mit nachtaktiven Tieren zu vermeiden wird die Verwendung von Leuchten mit Richtcharakteristik durch entsprechende Abschirmung (Vermeiden von Kugelleuchten) sowie Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten gefordert. 7.4 ... Landschaftsbild Der Änderungsbereich wird in seiner visuellen Wirkung durch die Presswerkhalle und den versiegelten Lagerplatz mit Portalkran bestimmt. Die Fernwirkung der Gebäude und genutzten Lager- und Parkplätze wird durch die Lage in der Erftniederung gemildert. Die Erftaue ist in diesem Abschnitt gekennzeichnet durch bachgleitende Gehölzsäume und Obstwiesen neben extensiver Grünlandnutzung. Die Realisierung der Änderungsplanung hat zur Folge, dass die jetzigen Lagerflächen überbaut werden und sich die räumliche Wirkung des Geländes verändern wird. Gemindert werden die Auswirkungen durch den bereits vorhandenen begrünten Wall, der das gesamte Gelände umfasst. 7.5 ... Kulturgüter, Denkmalpflege Östlich des Plangebietes befindet sich die Arloffer Burg, eine denkmalgeschützte Anlage. Die freie Lage in der Erftaue ist heute teilweise noch erhalten. Soweit wie möglich sollte auf das Denkmal Rücksicht genommen werden. Ein anderer Standort ist aufgrund der unter Punkt 2 beschriebenen Betriebsabläufe und Restriktionen wenn überhaupt, nur mit unvertretbar großen betrieblichen Zusatzaufwendungen möglich. Der frühere Freiraum um die Burg ist bereits heute vorbelastet. Von daher ist eine bauliche Inanspruchnahme dieses bereits als Lager genutzten Geländes städtebaulich vertretbar. Die Höhe der geplanten Versandhalle wird durch die betrieblichen Abläufe mit dem Portalkran bestimmt. Daher kann bei diesem Gebäude nicht über eine Abstaffelung o. ä. diskutiert werden. Das an diese Halle angrenzende und betrieblich mit ihm verbundene Bürogebäude ist nicht mal ein Drittel so groß wie die Halle selbst geplant. Es übernimmt den Dachverlauf und wirkt so als kleines Anhängsel. 2. Änderung, Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk-Süd“ 7 In Abwägung der Belange zwischen Denkmalpflege und dem Betrieb wird der Betriebserweiterung Vorrang eingeräumt. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind fett und kursiv dargestellt. Aufgestellt: Euskirchen, den 14.06.2012 ergänzt: 09.11.2012 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Euskirchen