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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 887-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28

Inhalt der Datei

QUALITÄTSBERICHT (Berichtszeitraum 2011) Teil I.Einrichtung 1. Einrichtung Name und Adresse der Einrichtung: KINDERSCHUTZBUND OV Bad Münstereifel eV, Jugendtreff „GATE 47“ Im Floting 47 53902 Bad Münstereifel-Arloff Telefon, e –mail Adresse: Telefon: 02253/8780 Email: www.kick@kinderschutzbund-badmuenstereifel.de 2. Zielgruppen (Soll- Zustand) Nach der Konzeption intendierte Zielgruppen (Merkmale: Alter, Geschlecht, Herkunft): Zielsetzung: 1. Jugendliche zwischen 11 und 20 Angebot eines offenen -, strukturierten „Raumes“, frei von Leistungsdruck aber mit klaren Regeln bezüglich der Nutzung der Einrichtung und dem Umgang mit- und untereinander. Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenz und - Toleranz, Entwicklung und Ausdruck von Interessen. Jahren, m/w, deutsch aus BaM-Arloff, -Kirspenich, Kalkar, 2. jugendliche Besucher m/w, 12 – 16 Jahre, multikulturell . Aneignungsprojekt, Aufgreifen von Ideen zur Gestaltung der Einrichtung, gemeinsame Umsetzung 3. Jugendliche 12 – 18 Jahre, m/w, Gezielte Freizeitgestaltung u.A. deutsch Spieleabende, Billardturniere. 4. Sonstige: Hilfesuchende, in Unterstützung in Einzelgesprächen und Beratung. Hinführung zu anderen Hilfsangeboten. besonderen Lebenslagen, m/w, multikulturell, 10 – 27 J./Eltern 1 3. Stammbesucher Den „Normalbetrieb“ der Einrichtung nutzten im Berichtszeitraum ca. _12 / 25_ regelmäßig anwesende BesucherInnen, davon waren ca. ___3_______ BesucherInnen mit Migrationshintergrund. Den „Normalbetrieb“ der Einrichtung nutzten im Berichtszeitraum ca. ____10_____ unregelmäßig anwesende BesucherInnen. Von den regelmäßig anwesenden BesucherInnen im „Normalbetrieb“ der Einrichtung waren ___00___ % 09 bis 11 Jahre alt und davon __00____ % weiblich. ___30 30__ % 12 bis 14 Jahre alt und davon __500___ % weiblich. 30 ___50 50__ % 15 bis 17 Jahre alt und davon __40 40___ % weiblich. 50 40 20__ % 18 bis 21 Jahre alt und davon __20 20___ % weiblich. ___20 20 20 ____00__ % 22 bis 26 Jahre alt und davon ___00___ % weiblich. Bei den nicht regelmäßig stattfindenden und/oder für eine besonders große, unübersichtliche Besuchermenge organisierten „Veranstaltungen“ ist im Berichtszeitraum von einer Gesamtzahl von ca. ____00_____ auszugehen. 2 4. Öffnungszeiten: Tag: Zeiten: Montag Mittwoch Ggf Öffnung durch 1 Ehrenamtliche Ggf Öffnung durch 1 Ehrenamtliche 17:30 – 21:30 Uhr 1-4 1 + Gruppenleiter Donnerstag 16:00 – 21:00 Uhr 1-4 1 Freitag Ggf Öffnung durch Ehrenamtliche Ggf Öffnung durch Ehrenamtliche Ggf Öffnung durch Ehrenamtliche 1 1-2 Gruppenleiter 1 1-2 Gruppenleiter 1 1-2 Gruppenleiter Dienstag Samstag Sonntag Zielgruppen: MitarbeiterInnen (Anzahl): 1-2 Gruppenleiter 1-2 Gruppenleiter Sonderzeiten (Wochenendfahrten, etc.) Sonderregelungen Seit Juni 2009 öffnen Jugendliche mit Gruppenleiterschein (z.B. Schlüsselzusätzlich die Einrichtung In 2011 haben sich die vergabe) Öffnungstage erweitert Handlungs-/ Veränderungsbedarf 5. Personal 5.1 Teamzusammensetzung Beschreibung der Stelle (hauptamtliche Kraft, Honorar-kraft, ehrenamtl. MitarbeiterInnen, etc. 1. hauptamtl. Kraft 2. Gruppenleiter Wöchentliche Arbeitszeit (Vollzeit/ Teilzeit) Seit wann in der Einrichtung tätig (Kontinuität): AufgabenBesondere schwerpunkte fachliche inkl. Qualifikationen: Betreuungsstunden : 39 Std. /Wo. davon 9 in Arloff Ca.20 Std./Wo. seit 09.05.07 Leitung der Einrichtung Sozialarbeiter Seit 06.2009 Begleitung offener Treff Gruppenleiter - Ausbildung Handlungs-/ Veränderungsbedarf 3 5.2 Qualifikation und Fortbildung: Qualifikation des Teams durch: Regelmäßigen fachlichen Austausch im Team: Regelmäßigen fachlichen Austausch einrichtungsübergreifend: Ist- Zustand: Geplante Veränderungen: Seit 01.03.2011 mit Arbeitskollegin Kollegialer Austausch mit anderen FK der offenen Ju.-Arbeit (4xJährlich) ggf. Fachgespr. mit Jugendpfleger Regelmäßig mit Vorstand Regelmäßige Anleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Praktikantinnen: Fortbildung: 6. Finanzen/ Budget Siehe Qualitätsbericht „KICK“ 7. Kooperationen Siehe Qualitätsbericht „KICK“ Teil II: Programm 1. Konzeptionelle Planung und Zielvereinbarungen Folgende Arbeitsschwerpunkte können nach Prioritäten aufgelistet genannt werden: Treff – und Stützpunkt für Zielgruppen. Dies wird von den ehrenamtlichen Jugendleitern unterstützt. Betreuung der Mitverwaltung durch ehrenamtliche Gruppenleiter Dazu gehören folgende pädagogische Maßnahmen: Folgende Globalziele sollen damit verfolgt werden: Aneignung unterstützen, dabei auf Einhaltung der Regeln achten. Partizipation der Zielgruppen Gemeinschaft erleben. Ziele verfolgen. Kommunikation „face to face“ praktizieren. Fachlicher Austausch mit Selbstständiges, den Gruppenleitern, eigenverantwortliches welche den Treff Handeln, erlernen einer ehrenamtlich öffnen. Anleiterposition 4 Einwirken auf Schule / Ausbildung / Arbeit Umgang mit anderen Menschen (soziales Verhalten) sinnvolle Freizeitgestaltung Bildung, persönliche Förderung Motivation und Unterstützung bei den Hausaufgaben, - bei Bewerbungsschreiben, beim Erhalt der Arbeitsstelle Auseinandersetzung mit multikultureller/ gesellschaftlicher Vielfalt und eigenem soz. Verhalten Partizipation der Zielgruppen Turnierangebote, Spiele, Sport, Nutzung von Medien, Kochprojekte, Spiele Abende, BillardKurs Beratungen, politische/ religiöse Themen betrachten, Hilfe zur Selbsthilfe Zukunftssicherung, persönliche Weiterentwicklung Selbstbestimmtes Verhalten, Respekt vor Andersartigkeit, Toleranz gegenüber anderen Zufriedenheit mit Freizeit, Vorbeugung Suchtverhalten, Straffälligkeit, Gewalt Meistern persönlicher Krisen, Interesse für gesellschaftliche Zusammenhänge wecken. Handlungs-/ und Veränderungsbedarf: 2. Qualitätskontrolle Das Leistungsangebot wird von Besuchern der Einrichtung wie NichtBesuchern hinsichtlich seiner Kundenfreundlichkeit im Rahmen folgender Maßnahmen bewertet: Im Rahmen der Leistungsanalyse sind folgende Veränderungsvorschläge im Blick auf Programmangebot, Öffnungszeiten u.ä. geäußert worden: Persönliche Befragung der Besucher, Partizipation der Besucher, Befragung der umliegenden Bewohner über die Außenwirkung der Einrichtung Öffnung durch ehrenamtliche Betreuer an mehr Wochentagen erwünscht 5 12.03.2012 Verfasser: Volker Haas –v. Ue. ________________________________ Für den Vorstand: __________________________________________________________ (Erik Rohleder) (Annette Hartmann) 1. Vorsitzender Schatzmeisterin Anlage: Vertrag mit „GATE 47“ - Betreuern 6 Vertrag über die Nutzung der offenen Jugendeinrichtung „GATE 47 Arloff“, des KINDERSCHUTZBUND OV Bad Münstereifel Betr.: Nutzungsregeln bei Öffnungszeiten durch die ehrenamtlichen Gruppenleiter: Grundlage der Öffnung einer Jugendfreizeiteinrichtung ist die Einhaltung des derzeit gültigen Jugendschutzgesetzes! (siehe Anlage) 1. Die zusätzlichen Öffnungstage können von den Jugendleitern frei gewählt werden. Der Jugendtreff wird in der Zeit von 17:00 – höchstens 22:00 Uhr (am WE ggf. bis 23 Uhr) geöffnet. Bei besonderen Vorkommnissen oder Schwierigkeiten muss der Leiter der Jugendarbeit, Volker Haas informiert werden. Tel.Nr. KICK: 02253/8780, Handy Nr.: 01XXX1371205 2. Tabak -, Drogen – oder Alkoholkonsum in der Einrichtung sind grundsätzlich verboten! 3. Bei der Nutzung der PC`s muss auf folgendes geachtet werden: • Es dürfen keine sexistischen -, Gewalt verherrlichenden – oder rechtsradikale Sites im Internet besucht werden; • Es dürfen keine kostenpflichtigen Sites besucht werden (Kosten gehen zu lasten der User / Gruppenleiter) • Es dürfen nur für das jeweilige Besucheralter freigegebene PC – Spiele gespielt werden. 4. Die Einrichtung ist in einem „besenreinen“ Zustand zu verlassen! Evtl. verschmutztes Geschirr muss vor dem Schließen der Einrichtung gespült werden! Benutzte Brettspiele sind wieder einzuräumen! Auf die Sauberkeit des Außengeländes ist zu achten! (Kippen in den Ascher, Müll in die Tonnen!) 5. Die Gruppenleiter verpflichten sich, das mindestens einer von Ihnen bei den regulären Öffnungstagen (Mi. u. Do.) im Treff erscheint um sich mit der Leitung abzusprechen und auszutauschen. Die ehrenamtlichen Gruppenleiter verpflichten sich, auf die Einhaltung der Nutzungsregeln zu achten und bei Verstößen gegen diese Regeln die Einrichtung umgehend zu schließen und /oder den Leiter der Einrichtung, Volker Haas, zu informieren! 03.03.2011 Für den Kinderschutzbund: Ehrenamtliche Gruppenleiter: -------------------------------------(1.Vorsitzender) -----------------------------------------(Marcel Wahl) -------------------------------------(Jugendarbeiter Volker Haas) ------------------------------------------(Kai Roggendorf) 7