Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 41-10-50 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 934-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
27.11.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung
Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976
über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel
hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 934-IX
1. Sachverhalt:
Wie bereits per Mitteilungsvorlage Nr. 727-IX vom 29.02.2012 ausgeführt, streben die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion Koblenz (ADD) als Rechtsnachfolgerin der Bezirksregierung Koblenz
sowie die Verbandsgemeinde Adenau seit Februar 2012 die einvernehmliche Aufhebung in Rede
stehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen an. Hintergrund ist, dass es seit dem Wegfall der
Schulform „Hauptschule“ in Rheinland-Pfalz in 2009 an „hauptschulpflichtigen Schülern“ und somit
am Vertragsgegenstand fehlt.
In der Zwischenzeit haben sich die Kommunalaufsichten des Kreises Euskirchen und der Bezirksregierung Köln mit der Angelegenheit befasst und aufgrund des Bedarfs einer länderübergreifenden Korrespondenz die Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln festgestellt.
Ende September hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Bad Münstereifel per E-Mail mitgeteilt,
dass man die notwendige Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz vorgenommen hat, seitens der Bezirksregierung Köln keine Bedenken gegen eine einvernehmliche
Aufhebung der Vereinbarungen bestehen und hierzu eine entsprechende verbindliche Erklärung
der Stadt Bad Münstereifel benötigt.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da die ADD Koblenz sowie die Verbandsgemeinde Adenau fristgerecht von ihrem ordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, enden die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ohnehin zum 31.07.2013.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
In Anerkenntnis entsprechender Erklärungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Koblenz, des Kreises Ahrweiler sowie der Verbandsgemeinde Adenau sowie aufgrund des
Wegfalls rechtlicher und tatsächlicher Vertragsgrundlagen erklärt sich die Stadt Bad Münstereifel damit einverstanden, dass die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und mit der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Bezirksregierung Köln eine entsprechende Erklärung abzugeben.