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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel
hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel
hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 41-10-50 Le Nr. der Ratsdrucksache: 934-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 27.11.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Bad Münstereifel mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 über die Beschulung von hauptschulpflichtigen Schülern aus der Gemeinde Hümmel hier: Erteilung des Einvernehmens zur Aufhebung der öff.-rechtl. Vereinbarungen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 934-IX 1. Sachverhalt: Wie bereits per Mitteilungsvorlage Nr. 727-IX vom 29.02.2012 ausgeführt, streben die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion Koblenz (ADD) als Rechtsnachfolgerin der Bezirksregierung Koblenz sowie die Verbandsgemeinde Adenau seit Februar 2012 die einvernehmliche Aufhebung in Rede stehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen an. Hintergrund ist, dass es seit dem Wegfall der Schulform „Hauptschule“ in Rheinland-Pfalz in 2009 an „hauptschulpflichtigen Schülern“ und somit am Vertragsgegenstand fehlt. In der Zwischenzeit haben sich die Kommunalaufsichten des Kreises Euskirchen und der Bezirksregierung Köln mit der Angelegenheit befasst und aufgrund des Bedarfs einer länderübergreifenden Korrespondenz die Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln festgestellt. Ende September hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Bad Münstereifel per E-Mail mitgeteilt, dass man die notwendige Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz vorgenommen hat, seitens der Bezirksregierung Köln keine Bedenken gegen eine einvernehmliche Aufhebung der Vereinbarungen bestehen und hierzu eine entsprechende verbindliche Erklärung der Stadt Bad Münstereifel benötigt. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Da die ADD Koblenz sowie die Verbandsgemeinde Adenau fristgerecht von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, enden die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ohnehin zum 31.07.2013. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. In Anerkenntnis entsprechender Erklärungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz, des Kreises Ahrweiler sowie der Verbandsgemeinde Adenau sowie aufgrund des Wegfalls rechtlicher und tatsächlicher Vertragsgrundlagen erklärt sich die Stadt Bad Münstereifel damit einverstanden, dass die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Bezirksregierung Koblenz vom 09.09.1974/25.11.1976 und mit der Verbandsgemeinde Adenau vom 26.11.1976 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Bezirksregierung Köln eine entsprechende Erklärung abzugeben.