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Beschlussvorlage (U3-Ausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28
Beschlussvorlage (U3-Ausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2012) Beschlussvorlage (U3-Ausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 948-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 27.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: U3-Ausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 948-IX 1. Sachverhalt: Der Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2012 ist als Anlage beigefügt. Zum Ausbauprogramm wird auf die verwaltungsseitigen Ausführungen in den Ratsdrucksachen 874-IX und der Zusatzerläuterung 1 hingewiesen. Darüber hinaus nimmt die Verwaltung zu den von der SPD-Fraktion aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung: Zu Ziff. 1. Die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege wird im Stadtgebiet von verschiedenen Trägern (Kinderschutzbund, Kirche, Deutsches Rotes Kreuz, Tagesmütter) angeboten. Einzelheiten werden vom Vertreter des Kreisjugendamtes ausgeführt. Zu Ziff. 2. Nach Auskunft des Kreisjugendamtes werden die avisierten Betreuungsquoten voraussichtlich bis Ende 2013 erreicht. Aussagekraft wird in diesem Zusammenhang auch vom Ergebnis der laufenden Bedarfsabfrage erwartet. Zu Ziff. 3. Die Aus- und Umbauvorhaben sowie die Ersteinrichtung sind im Rahmen der Förderpauschalen zu 100% finanziert. Zu Ziff. 4. Die Unterstützung durch die Stadt Bad Münstereifel ist durch die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen als Grundstückseigentümerin gegenüber dem DRK und dem Kinderschutzbund vorgegeben. Bei Bedarf ist eine fachtechnische Begleitung durch die zentrale Immobilienverwaltung gewährleistet. Die Übernahme weiterreichender Verpflichtungen oder finanziellen Wagnisse in diesem - aus Sicht der kreisangehörigen Stadt freiwilligen - Aufgabenfeld setzt vor dem Hintergrund der seit 01.10.2012 nochmals verschärften haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen voraus, dass die finanziellen Auswirkungen im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushalts abgebildet werden können. Kommt es hierzu nicht, gilt § 82 GO und jegliches städtische Engagement jenseits bestehender vertraglicher Verpflichtungen ist ausgeschlossen. Zu Ziff. 5. Aufgabenträger und Klagegegner ist der Kreis Euskirchen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Einschätzung der örtlichen Verwaltung ist nicht möglich. Herr Hermes, Kreisjugendamt, und Herr Klöcker, DRK, sind zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Die Verpflichtungen oder Risiken sind derzeit nicht bezifferbar. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.