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Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.11.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 21.2 Nr. der Ratsdrucksache: 958-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 05.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 958-IX 1. Sachverhalt: Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten decken. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen Selbstständigkeit sind die Kosten getrennt von denen an der öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage zu veranschlagen. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2013 bei 148.400 €. Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (siehe Anlage 1 zu dieser RD). Danach entfallen 83.990 € auf abflusslosen Gruben, 35.510 € auf Kleinkläranlagen und 28.900 € auf vollbiologischen Anlagen Der derzeitige Vertrag für die Entsorgung der Abwässer aus Grundstücksentwässerungsanlagen endet am 31.12.2012. Daher wurden die Leistungen mit dem Ergebnis neu ausgeschrieben, dass die Abfuhrpreise deutlich anziehen werden (siehe RD 945-IX). Die höheren Abfuhrpreise treffen insbesondere die abflusslosen Gruben mit der anlagenbedingten großen Abfuhrmenge. Dagegen sind die Auswirkungen auf die Kleinkläranlagen und vollbiologischen Kläranlagen begrenzt und werden durch andere günstige Einflüsse neutralisiert. Bei den abflusslosen Gruben jedoch ist der bisherige Gebührensatz von 11,86 €/cbm nicht mehr auskömmlich. Um eine Kostendeckung zu erreichen, müssten die Gebühren für abflusslose Gruben um 4,46 €/cbm auf 16,32 €/cbm angehoben werden, was für die Betreiber solcher Anlagen eine plötzliche und immense Mehrbelastung darstellen würde. Daher empfiehlt die Betriebsleitung, die Gebühren schrittweise zu erhöhen, es zum 01.01.2013 bei einem Anstieg auf 14,00 €/cbm zu belassen und die Differenz über die Rücklage zu regulieren. Diese Erwägung beruht auf der Tatsache, dass sich die Kanalisierung in Mahlberg, Bereich Michelsberg, verzögert und in diesem Entsorgungsgebiet z.Zt. noch insgesamt 41 Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) betrieben werden. Während die übrigen Benutzer abflussloser Gruben regelmäßig die Möglichkeit haben, die Entsorgungsform auf ihre Ansprüche zuzuschneiden, also bei einem höheren Wasserverbrauch eine Kleinkläranlage zu errichten und die abflusslose Grube stillzulegen, um die hohen Gebühren zu sparen, ist diese Möglichkeit den Anliegern am Michelsberg entzogen, denn es macht wirtschaftlich keinen Sinn, für eine absehbar kurze Zeit die doch beträchtlichen Investitionen in eine vollbiologische Kleinkläranlage zu tätigen. Mit dem angedachten Stufenmodell würde diese Härte vermieden. Ab dem 01.01.2013 sollen ebenfalls die aufgrund der Ausschreibung ermittelten Zusatzgebühren angepasst werden. Die Zusatzgebühren beinhalten die vom Unternehmer jeweils in Rechnung gestellten Beträge inklusive der Mehrwertsteuer. (siehe Anlage 2 zur RD 958-IX). Seite 3 von Ratsdrucksache 958-IX 2. Rechtliche Würdigung Entsprechend der Regelung des Kommunalabgabengesetztes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe oben 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Gebühren für abflusslose Gruben werden auf 14,00 €/cbm angehoben. Die Alternative dazu ist, auf Inanspruchnahme von Rücklagemitteln zu verzichten und die Gebühren auf ein kostendeckendes Niveau von 16,32 €/cbm zu erhöhen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1 zur RD 958-IX) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.