Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.11.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 21.2
Nr. der Ratsdrucksache: 958-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
05.12.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 958-IX
1. Sachverhalt:
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW
Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten
decken.
Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung
unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen
Selbstständigkeit sind die Kosten getrennt von denen an der öffentlichen (leitungsgebundenen)
Abwasseranlage zu veranschlagen. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2013 bei
148.400 €.
Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr
2013 (siehe Anlage 1 zu dieser RD). Danach entfallen
83.990 €
auf abflusslosen Gruben,
35.510 €
auf Kleinkläranlagen und
28.900 €
auf vollbiologischen Anlagen
Der derzeitige Vertrag für die Entsorgung der Abwässer aus Grundstücksentwässerungsanlagen
endet am 31.12.2012. Daher wurden die Leistungen mit dem Ergebnis neu ausgeschrieben, dass
die Abfuhrpreise deutlich anziehen werden (siehe RD 945-IX).
Die höheren Abfuhrpreise treffen insbesondere die abflusslosen Gruben mit der anlagenbedingten
großen Abfuhrmenge. Dagegen sind die Auswirkungen auf die Kleinkläranlagen und vollbiologischen Kläranlagen begrenzt und werden durch andere günstige Einflüsse neutralisiert.
Bei den abflusslosen Gruben jedoch ist der bisherige Gebührensatz von 11,86 €/cbm nicht mehr
auskömmlich. Um eine Kostendeckung zu erreichen, müssten die Gebühren für abflusslose Gruben um 4,46 €/cbm auf 16,32 €/cbm angehoben werden, was für die Betreiber solcher Anlagen
eine plötzliche und immense Mehrbelastung darstellen würde. Daher empfiehlt die Betriebsleitung,
die Gebühren schrittweise zu erhöhen, es zum 01.01.2013 bei einem Anstieg auf 14,00 €/cbm zu
belassen und die Differenz über die Rücklage zu regulieren.
Diese Erwägung beruht auf der Tatsache, dass sich die Kanalisierung in Mahlberg, Bereich Michelsberg, verzögert und in diesem Entsorgungsgebiet z.Zt. noch insgesamt 41 Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) betrieben werden. Während die übrigen Benutzer abflussloser Gruben regelmäßig die Möglichkeit haben, die Entsorgungsform auf
ihre Ansprüche zuzuschneiden, also bei einem höheren Wasserverbrauch eine Kleinkläranlage zu
errichten und die abflusslose Grube stillzulegen, um die hohen Gebühren zu sparen, ist diese
Möglichkeit den Anliegern am Michelsberg entzogen, denn es macht wirtschaftlich keinen Sinn, für
eine absehbar kurze Zeit die doch beträchtlichen Investitionen in eine vollbiologische Kleinkläranlage zu tätigen. Mit dem angedachten Stufenmodell würde diese Härte vermieden.
Ab dem 01.01.2013 sollen ebenfalls die aufgrund der Ausschreibung ermittelten Zusatzgebühren
angepasst werden. Die Zusatzgebühren beinhalten die vom Unternehmer jeweils in Rechnung
gestellten Beträge inklusive der Mehrwertsteuer. (siehe Anlage 2 zur RD 958-IX).
Seite 3 von Ratsdrucksache 958-IX
2. Rechtliche Würdigung
Entsprechend der Regelung des Kommunalabgabengesetztes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe oben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Gebühren für abflusslose Gruben werden auf 14,00 €/cbm angehoben.
Die Alternative dazu ist, auf Inanspruchnahme von Rücklagemitteln zu verzichten und die Gebühren auf ein kostendeckendes Niveau von 16,32 €/cbm zu erhöhen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1 zur RD 958-IX) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.