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Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 41-11-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 944-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 27.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 944-IX 1. Sachverhalt: Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in NRW wurde am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde u. a. § 46 Abs. 3 SchulG um den Passus ergänzt, nach dem „der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gem. § 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte festlegt“. Das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen zum Schuljahr 2013/2014 Wirkung und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2013 mitzuteilen. Aus diesem Grund erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Bad Münstereifel seitens der Schulleitungen unter einem entsprechenden Vorbehalt. Auf der Grundlage der unter Ziff. 2 aufgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von den Grundschulen am 19.11.2012 vorgelegten Anmeldungen ergibt sich nachfolgende Berechnung. Zu beachten ist noch, dass Schulträger mit weniger als 15 Eingangsklassen Nachkommastellen aufrunden. Anmeldungen 2013/14 KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Teilst. Houverath KGV Teilst. Mutscheid Neuanmeldungen KGV Teilst. Mutscheid SchülerInnen, die im jahrgangsübergreifenden Unterricht verbleiben Gesamt Klassenrichtzahl Eingangsklassen 54 39 18 25 23 23 23 23 2,35 1,70 0,78 1,09 29 23 1,26 165 23 7,18 Am Teilstandort Mutscheid besteht die Besonderheit, dass hier in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bereits jahrgangsübergreifend unterrichtet wird und ergänzend die Anzahl der 2013/2014 in dieser Unterrichtsform verbleibenden Schülerinnen und Schüler mit einzurechnen sind. Nach der Rundungsregelung (s. o.) besteht danach theoretisch die Option zur Begründung einer 8. Eingangsklasse. Dies setzt jedoch voraus, dass an der KGS Arloff mindestens 57 Anmeldungen vorliegen, was nicht der Fall ist. Zusammenfassend sind 7 Eingangsklassen zu bilden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad Münstereifel (2), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen. 2. Rechtliche Würdigung Ziel des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist es, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnungsnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechteren Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen. Hierzu ist u. a. vorgesehen Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden: 1 Eingangsklasse bei 15-29 SchülerInnen, 2 Eingangsklassen mit 30-56 SchülerInnen, 3 Eingangsklassen mit 57-81 SchülerInnen, 4 Eingangsklassen mit 82-104 SchülerInnen. Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl (23) als Grundlage zur Berechnung der Anzahl der Eingangsklassen (s. o.). Seite 3 von Ratsdrucksache 944-IX - - - Schulträger erhalten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. Die Mindestgröße von Grundschulen wird auf 92 Kinder abgesenkt, d.h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule in einer Kommune kann sogar mit nur 46 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden. Intensivierung von Teilstandortlösungen. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern können als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wird eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Aufgrund des sich weiter fortsetzenden erheblichen Geburtenrückgangs im Stadtgebiet ist in den Folgejahren mit einem weiteren Rückgang der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen zu rechnen. 7. Beschlussvorschlag: 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 7 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 2, GSV Teilst. Houverath: 1 und GSV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).