Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 41-11-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 944-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
27.11.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf
(Teil-)standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 944-IX
1. Sachverhalt:
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in NRW wurde am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen.
In diesem Zusammenhang wurde u. a. § 46 Abs. 3 SchulG um den Passus ergänzt, nach dem
„der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an
Grundschulen nach der Verordnung gem. § 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG die Zahl und die Verteilung der
Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte festlegt“.
Das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits für die Aufnahmeentscheidung der
Schulleitungen zum Schuljahr 2013/2014 Wirkung und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2013
mitzuteilen. Aus diesem Grund erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den
Grundschulen der Stadt Bad Münstereifel seitens der Schulleitungen unter einem entsprechenden
Vorbehalt.
Auf der Grundlage der unter Ziff. 2 aufgeführten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von
den Grundschulen am 19.11.2012 vorgelegten Anmeldungen ergibt sich nachfolgende Berechnung. Zu beachten ist noch, dass Schulträger mit weniger als 15 Eingangsklassen Nachkommastellen aufrunden.
Anmeldungen
2013/14
KGS Arloff
GGS Bad Münstereifel
KGV Teilst. Houverath
KGV Teilst. Mutscheid
Neuanmeldungen
KGV Teilst. Mutscheid
SchülerInnen,
die
im
jahrgangsübergreifenden
Unterricht verbleiben
Gesamt
Klassenrichtzahl
Eingangsklassen
54
39
18
25
23
23
23
23
2,35
1,70
0,78
1,09
29
23
1,26
165
23
7,18
Am Teilstandort Mutscheid besteht die Besonderheit, dass hier in den Jahrgangsstufen 1 und 2
bereits jahrgangsübergreifend unterrichtet wird und ergänzend die Anzahl der 2013/2014 in dieser
Unterrichtsform verbleibenden Schülerinnen und Schüler mit einzurechnen sind.
Nach der Rundungsregelung (s. o.) besteht danach theoretisch die Option zur Begründung einer
8. Eingangsklasse. Dies setzt jedoch voraus, dass an der KGS Arloff mindestens 57 Anmeldungen
vorliegen, was nicht der Fall ist.
Zusammenfassend sind 7 Eingangsklassen zu bilden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad
Münstereifel (2), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen.
2. Rechtliche Würdigung
Ziel des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist es, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnungsnahe Schulversorgung auf der
anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechteren Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen. Hierzu ist u. a. vorgesehen
Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden: 1 Eingangsklasse bei 15-29 SchülerInnen, 2 Eingangsklassen mit 30-56 SchülerInnen, 3 Eingangsklassen mit 57-81 SchülerInnen, 4 Eingangsklassen mit 82-104 SchülerInnen.
Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl (23) als Grundlage zur Berechnung der
Anzahl der Eingangsklassen (s. o.).
Seite 3 von Ratsdrucksache 944-IX
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Schulträger erhalten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen
Brennpunkt oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an
diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen.
Die Mindestgröße von Grundschulen wird auf 92 Kinder abgesenkt, d.h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule in einer Kommune kann sogar
mit nur 46 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt
werden.
Intensivierung von Teilstandortlösungen. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und
Schülern können als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wird
eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Aufgrund des sich weiter fortsetzenden erheblichen Geburtenrückgangs im Stadtgebiet ist in den
Folgejahren mit einem weiteren Rückgang der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen zu rechnen.
7. Beschlussvorschlag:
1.
In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr
2013/2014 insgesamt 7 Eingangsklassen.
2.
Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt:
KGS Arloff: 2,
GGS Bad Münstereifel: 2,
GSV Teilst. Houverath: 1 und
GSV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).