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Beschlussvorlage (Wassergebühren 2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (Wassergebühren 2013) Beschlussvorlage (Wassergebühren 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 952-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 05.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wassergebühren 2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 952-IX 1. Sachverhalt: Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW; Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen. Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb diese Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Jahresverlust 2010 betrug rd. 225.300 €. In der Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2012 wurde bereits ein Teilbetrag des Jahresverlustes 2010 in Höhe von 80.000 € eingestellt. Der restliche Jahresverlust in Höhe von rd. 145.300 € ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in die Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2013 einzustellen. Der Erfolgsplan 2013 weist gegenüber dem Vorjahr 2012 eine Kostenminderung von 72.500 € aus (siehe Anlage 3). Danach kann der Jahresverlust (Restbetrag) 2010 ohne Gebührenerhöhung abgedeckt werden, obwohl für 2013 ein geringerer Wasserverbrauch prognostiziert wird. 2. Rechtliche Würdigung Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) aufgrund Kostendeckungsprinzip § 6 Abs. 1 KAG NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Der Verlust (Restbetrag) für 2010 in Höhe von 145.300 € ist in die Gebührenbedarfsberechnung Wassergebühren für 2013 eingestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD-Nr. 952-IX) ist geprüft und gebilligt.