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Beschlussvorlage (27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 959-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 959-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 27. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Vergleich zwischen den bisher gültigen und den ab dem 01.01.2013 vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen: Leistungsart bisher gültige Gebührensätze €/m ab 01.01.2013 gültige Gebührensätze €/m Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) 2,38 2,48 Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) 4,76 4,96 Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 1,09 1,11 Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 1,10 1,12 Winterwartung von Anliegerstraßen 1,13 1,15 Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen 1,15 1,17 Die Gebührenerhöhung im Bereich der Sommerreinigung (maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung) von 4 % ergibt sich im Wesentlichen durch höhere Lohnkosten der mit der maschinellen und manuellen Straßenreinigung beauftragten Mitarbeiter des städtischen Bauhofes. Auf die Höhe der Winterwartungsgebühren wirkt sich der extreme Winter des Jahres 2010 mit Gesamtkosten von 690.000,00 € nach wie vor aus; insbesondere muss die hieraus resultierende Unterdeckung des Gebührenhaushaltes von 172.000,00 € (Stand: 31.12.2011) über Gebührenmehreinnahmen im laufenden und den kommenden beiden Jahren ausgeglichen werden. Die aus den Durchschnittskosten der vergangenen vier Jahre ermittelten Winterwartungsgebühren steigen um 2%. Dies führt zu einer Erhöhung der Gebührenbelastung bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Frontlänge um 0,60 € - 0,80 € jährlich. 2. Rechtliche Würdigung Die kalkulierten Gebührenerhöhungen tragen sowohl den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes als auch den zwingend zu beachtenden haushaltrechtlichen Vorschriften Rechnung. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie vorstehend beschrieben. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 959-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.