Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 959-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
04.12.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 959-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 27. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Vergleich zwischen den bisher gültigen und den ab dem 01.01.2013 vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen:
Leistungsart
bisher gültige Gebührensätze €/m
ab 01.01.2013 gültige
Gebührensätze €/m
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(einmal wöchentlich)
2,38
2,48
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(zweimal wöchentlich)
4,76
4,96
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher
Verkehrsbedeutung
1,09
1,11
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher
Verkehrsbedeutung
1,10
1,12
Winterwartung von Anliegerstraßen
1,13
1,15
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
1,15
1,17
Die Gebührenerhöhung im Bereich der Sommerreinigung (maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung) von 4 % ergibt sich im Wesentlichen durch höhere Lohnkosten der mit der maschinellen
und manuellen Straßenreinigung beauftragten Mitarbeiter des städtischen Bauhofes.
Auf die Höhe der Winterwartungsgebühren wirkt sich der extreme Winter des Jahres 2010 mit
Gesamtkosten von 690.000,00 € nach wie vor aus; insbesondere muss die hieraus resultierende
Unterdeckung des Gebührenhaushaltes von 172.000,00 € (Stand: 31.12.2011) über Gebührenmehreinnahmen im laufenden und den kommenden beiden Jahren ausgeglichen werden.
Die aus den Durchschnittskosten der vergangenen vier Jahre ermittelten Winterwartungsgebühren
steigen um 2%. Dies führt zu einer Erhöhung der Gebührenbelastung bei einem durchschnittlich
großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Frontlänge um
0,60 € - 0,80 € jährlich.
2. Rechtliche Würdigung
Die kalkulierten Gebührenerhöhungen tragen sowohl den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes als auch den zwingend zu beachtenden haushaltrechtlichen Vorschriften Rechnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 959-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 27. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.