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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
211 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 959-IX)

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Inhalt der Datei

Gebührenbedarfsberechnung zur 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 A - Vorbemerkungen Für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung werden bei der Kalkulation der Winterwartungsgebühren die nachfolgend dargestellten, nach Straßenarten differenzierten Prozentabzüge vorgenommen: - Winterwartung auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 12% - Winterwartung auf Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 11% - Winterwartung auf Anliegerstraßen 9% - Winterwartung auf Fußgängergeschäftsstraßen 7% Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten, deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung) und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig ist, vorgenommen. So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2008 bis 2011 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen. Die Kosten für die Sachbearbeitung, die internen Leistungsverrechnungen für den Sachaufwand und die Kosten des Bauhofes wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet. B Gebührenkalkulation 1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung) Aufgrund der vom Bauhof erfolgten Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 514 Stunden im Einsatz. Hiervon sind zeitanteilig 16% (82,2 Stunden) für die Reinigung z.B. von Gehwegflächen vor städtischen Liegenschaften, Bushaltestellen und öffentliche Plätzen, die nicht Bestandteil der Straße sind, abzuziehen. a) Ermittlung der Kosten für den Betrieb der Kehrmaschine (Stundensatz) Auf der Basis einer jährlichen Betriebsstundenzahl (Optimalwert) von 1.560 Std. stellen sich die Kosten der Kehrmaschine je Stunde wie folgt dar: o Abschreibung 10% von 104.031,21 € (Wiederbeschaffungszeitwert) : 1.560 Einsatzstunden = 6,67 €/Std. (Anschaffungskosten [97.996,50 €] x Indexzahl 2013 [115,5] : Indexzahl des Anschaffungsjahres 2009 [108,8] = Wiederbeschaffungszeitwert) D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T10870.doc o Kalkulatorische Zinsen 7 % von 68.597,55 € (7/10 der Anschaffungskosten) : 1.560 Einsatzstunden = 3,08 €/Std. o Sonstige Kosten (z.B. Reparaturkosten, Betriebsmittel, Kosten für die Nutzung der Betriebsgebäude und Einrichtungen) 17.305,32 € : 1.560 Einsatzstunden = 11,09 €/Std. 20,84 €/Std. o Betriebskosten je Einsatzstunde demnach: Für die Gebührenbedarfsberechnung sind demnach 8.998,71 € (431,8 Std. x 20,84 €) jährlich an Betriebskosten zu veranschlagen. b) Ermittlung der Personalkosten Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von 28,60 € ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 12.349,48 €. Für die Reinigung der übrigen Bereiche von Hand sind nach Auskunft des Bauhofes jährlich rund 404 Stunden zu veranschlagen. Der maßgebliche Stundenlohn des mit dieser Tätigkeit beauftragten Mitarbeiters beträgt 23,30 €, so dass sich die hierauf entfallenden Personalkosten auf jährlich 9.413,20 € belaufen. Hinzuzurechnen sind anteilige Personalkosten für die Sachbearbeitung in Höhe von 1.315,14 €. c) Kosten für den Einsatz eines Walzenstreichgerätes zur Wildkrautbeseitigung Für die Wildkrautbeseitigung auf den gepflasterten Straßen ist 2007 ein Walzenstreichgerät zum Preis von 5.064,44 € zum gezielten Aufbringen von Unkrautvernichtungsmitteln angeschafft worden. Bei     569,01 € 141,80 € 413,75 € 535,90 € Abschreibungen i.H.v. kalkulatorische Verzinsung (4/10 des Anschaffungswertes) Betriebsmittel Personalkosten (23,30 € x 23 Std.) und einem geschätzten Anteil von 65% gebührenrelevanter Pflasterfläche müssen insgesamt 1.079,30 €/pa. veranschlagt werden. d) Berechnung der Gebührensätze Entsprechend der Straßenklassifizierung ergeben sich folgende gebührenpflichtige Frontlängen - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt gebührenpflichtig 1.746 Kehrmeter 7.756 Kehrmeter 3.427 Kehrmeter 571 Kehrmeter 13.500 Kehrmeter Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Interne Leistungsverrechnung -Sachaufwand- Interne Leistungsverrechnungen -Bauhof- Entsorgung des Kehrgutes - Betriebskosten der Kehrmaschine - Betriebskosten Walzenstreichgerät einschl. der Personalkosten Gesamtkosten D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T10870.doc 23.077,82 € 241,54 € 1.374,28 € 4.739,96 € 8.998,71 € 1.079,30 € 39.511,61 € Von den vorstehend aufgelisteten 13.500 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die o 1 x wöchentliche Reinigung o 2 x wöchentliche Reinigung 12.207,00 Kehrmeter 1.236 Kehrmeter Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.679 Kehrmetern (12.207 Kehrmeter + 2 x 1.236 Kehrmeter) auszugehen. Auf den Kehrmeter entfallen somit: 39.511,61 € : 14.679 m = 2,69 € ./. 10,00 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der StrR. + 2,50 % Verwaltungsgemeinkosten   2.) 2,48 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und 4,96 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung. Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt 24.399 Frontmeter 16.689 Frontmeter 177.474 Frontmeter 571 Frontmeter 219.133 Frontmeter Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Unternehmerleistungen - Interne Leistungsverrechnung -Sachaufwand- Interne Leistungsverrechnung -Fuhrpark- Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung 177.755,85 € 133.499,49 € 3.209,06 € 53.597,04 € 31.658,01 € 10.227,47 € Gesamtkosten 409.946,92 € Der Betrag von 409.946,92 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 63 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 258.266,56 € verbleibt. Für die Ermittlung der Gebührensätze ist somit ein Betrag von 258.266,56 € + 10.323,04 € (Zahlung an Landesstraßenbauamt für Ortsdurchfahrten) 268.589,60 € zugrunde zu legen. Auf den Räumungsmeter entfallen somit: 268.589,60 € : 219.133 m = 1,23€ D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T10870.doc Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straßen entfallen von den Gesamtkosten (einschl. 2,5% Verwaltungsgemeinkosten) auf - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 24.399 m x 1,23 € = 30.010,77 € ./. 12% + 2,5% = 27.069,71 € Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 16.689 m x 1,23 € = 20.527,47 € ./. 11% + 2,5% = 18.726,18 € Anliegerstraßen 177.474 m x 1,23 € = 218.293,02 ./. 9% + 2,5% = 203.612,81 € Fußgängergeschäftsstraßen 571 m x 1,23 € = 702,33 € ./. 7% + 2,5% = 669,50 € Für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze pro Räummeter: C 1. - bei Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 27.069,71 € : 24.399 m = 1,11 € - bei Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 18.726,18 € : 16.689 m = 1,12 € - bei Anliegerstraßen 203.612,81 € : 177.474 m = 1,15 € - bei Fußgängergeschäftsstraßen 669,50 € : 571 m = 1,17 € Gebührensätze und Gebührenaufkommen Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze Leistungsart Bisher gültiger Gebührensatz €/m Maschinelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) 2,38 Maschinelle Straßenreinigung (zweimal wöchent4,76 lich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Anliegerstraßen Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen kalkulierter Gebührensatz €/m 2,48 4,96 1,09 1,11 1,10 1,12 1,13 1,15 1,15 1,17 2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2011 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T10870.doc o o o o o o o o Überschuss aus Vorjahren. Unterdeckung 2005 Unterdeckung 2006 Überschuss 2007 Überschuss 2008 Unterdeckung 2009 Unterdeckung 2010 Überschuss 2011 o Unterdeckung aus Vorjahren: 74.562,62 € ./. 118.013,59 € ./. 30.441,67 € 88.557,80 € 12.321,06 € ./. 18.681,62 € ./. 239.161,72 € 58.823,47 € 172.033,65 € Die ausgewiesene Kostenunterdeckung soll gemäß § 6 Abs. 2 KAG bis spätestens Ende 2014 durch Gebührenmehreinnahmen bzw. -überschüsse ausgeglichen werden. Aufgrund des hohen Gebührenniveaus dürfte die ausgewiesene Unterdeckung durch Überschüsse des laufenden und der beiden Folgejahre auszugleichen sein. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T10870.doc