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Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide; hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung einer Wohnbaumöglichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
08.11.12, 18:21
Aktualisiert
08.11.12, 18:21
Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide; 
hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung einer Wohnbaumöglichkeit) Beschlussvorlage (Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide; 
hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung einer Wohnbaumöglichkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 939-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide; hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung einer Wohnbaumöglichkeit __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 939-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Anfrage bzgl. einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide zum Wohn- oder Mischgebiet vor. Das v.g. Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan teilweise als landwirtschaftliche Nutzfläche und teilweise als forstwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Auf der anderen Seite der Straße Escher Heide ist zum größten Teil Gewerbegebiet ausgewiesen. Durch das Grundstück führt außerdem ein offener Gewässergraben und ein Drainagesammler. Um eine Baumöglichkeit auf dem Flurstück zu erhalten, müsste hier zunächst die planungsrechtliche Grundlage durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Dazu sollte der gesamte Bereich in diesem Abschnitt der Straße Escher Heide betrachtet werden. Im Rahmen der Aufstellung der Innenbereichssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Esch im Jahre 2007 wurde beschlossen, diese Fläche nicht in den Geltungsbereich der Satzung aufzunehmen. Grund dafür war die seinerzeit abgegebene Stellungnahme des staatlichen Umweltamtes Aachen. Aufgrund zu erwartender Lärmimissonen durch die Fertigungshalle der Eifeler Maschinenbau GmbH (EMB) wurden alle Flächen, die im Umkreis von 100 Metern liegen, aus dem Geltungsbereich der Satzung genommen. Ein schalltechnisches Gutachten müsste die gesamte Situation beurteilen. Zum einen, ob ein verträgliches Wohnen und Arbeiten im Plangebiet möglich ist und zum anderen müsste bewirkt werden, dass die Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet nicht gravierend eingeschränkt werden. Der Eigentümer erklärt sich bereit, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Nach Vorlage dieses Gutachtens, können weitere Beratungen hierzu erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren und die rechtliche Würdigung des Bauvorhabens werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Nach Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens, ist eine weitere Beratung vorzunehmen.