Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
08.11.12, 18:21
Aktualisiert
08.11.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.11.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 939-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide;
hier: Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Ausweisung einer Wohnbaumöglichkeit
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 939-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage bzgl. einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ausweisung des
Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 26, Flurstück 38, Escher Heide zum Wohn- oder
Mischgebiet vor.
Das v.g. Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan
teilweise als landwirtschaftliche Nutzfläche und teilweise als forstwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet.
Auf der anderen Seite der Straße Escher Heide ist zum größten Teil Gewerbegebiet ausgewiesen.
Durch das Grundstück führt außerdem ein offener Gewässergraben und ein Drainagesammler.
Um eine Baumöglichkeit auf dem Flurstück zu erhalten, müsste hier zunächst die planungsrechtliche Grundlage durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Dazu sollte der gesamte Bereich in diesem Abschnitt der Straße
Escher Heide betrachtet werden.
Im Rahmen der Aufstellung der Innenbereichssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Esch im Jahre 2007 wurde beschlossen, diese Fläche nicht in den Geltungsbereich der Satzung aufzunehmen. Grund dafür war die seinerzeit abgegebene Stellungnahme
des staatlichen Umweltamtes Aachen. Aufgrund zu erwartender Lärmimissonen durch die Fertigungshalle der Eifeler Maschinenbau GmbH (EMB) wurden alle Flächen, die im Umkreis von 100
Metern liegen, aus dem Geltungsbereich der Satzung genommen.
Ein schalltechnisches Gutachten müsste die gesamte Situation beurteilen. Zum einen, ob ein verträgliches Wohnen und Arbeiten im Plangebiet möglich ist und zum anderen müsste bewirkt werden, dass die Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet nicht gravierend eingeschränkt werden. Der Eigentümer erklärt sich bereit, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Nach Vorlage
dieses Gutachtens, können weitere Beratungen hierzu erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren und die rechtliche Würdigung des Bauvorhabens werden auf der Grundlage der
gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Nach Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens, ist eine weitere Beratung vorzunehmen.