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Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Titz
Größe
160 kB
Datum
12.06.2014
Erstellt
03.06.14, 18:01
Aktualisiert
03.06.14, 18:01
Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher) Sitzungsvorlage (Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 72/2014 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 02.06.2014 Beratungsfolge Termin Rat 12.06.2014 Betreff Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher Beschlussvorschlag Der Rat wählt – unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Gemeindebezirken erzielten Wahlergebnissen – Ortsvorsteher. Begründung/Sachverhalt siehe Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Rat wählt nach § 39 Abs. 6 GO die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Die Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. In den einzelnen Ortschaften stellen sich die Stimmenverhältnisse wie folgt dar: Unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Ortschaften erzielten (absoluten oder relativen) Mehrheit ergibt sich für die Gemeindebezirke Ameln und Jackerath das Vorschlagsrecht für die SPD-Fraktion, für alle anderen Gemeindebezirke das Vorschlagsrecht für die CDU-Fraktion. Nach der Wahl werden die Ortsvorsteher vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit folgender Formel verpflichtet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“ Die Verpflichtung wird durch Handschlag bestätigt. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Biermanns Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -2-