Daten
Kommune
Titz
Größe
160 kB
Datum
12.06.2014
Erstellt
03.06.14, 18:01
Aktualisiert
03.06.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
72/2014
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
02.06.2014
Beratungsfolge
Termin
Rat
12.06.2014
Betreff
Wahl und Verpflichtung der Ortsvorsteher
Beschlussvorschlag
Der Rat wählt – unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Gemeindebezirken erzielten
Wahlergebnissen – Ortsvorsteher.
Begründung/Sachverhalt
siehe Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Rat wählt nach § 39 Abs. 6 GO die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl
des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner
Wahlzeit. Die Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und
dem Rat angehören oder angehören können.
In den einzelnen Ortschaften stellen sich die Stimmenverhältnisse wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Ortschaften erzielten (absoluten oder relativen)
Mehrheit ergibt sich für die Gemeindebezirke Ameln und Jackerath das Vorschlagsrecht für die
SPD-Fraktion, für alle anderen Gemeindebezirke das Vorschlagsrecht für die CDU-Fraktion.
Nach der Wahl werden die Ortsvorsteher vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit folgender Formel
verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten
zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bestätigt.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
-2-