Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 898-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
05.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 898-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Jahresabschluss des Betriebszweigs Wasser für das Wirtschaftsjahr 2011 wird z.Zt. von den
Wirtschaftsprüfern Dr. Dornbach & Partner GmbH geprüft. Die Prüfung soll Ende der Woche abgeschlossen sein.
Danach kann noch in der nächsten Sitzung über das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2012 berichtet werden. Dieses wird durch eine weitere Zusatzerläuterung erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine