Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
23.11.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.11.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 962-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
05.12.2012
Rat
11.12.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren 2013
hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW 2
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 962-IX
1. Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage 1 beigefügte Kalkulation 2013 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalund Abwasserberatung (KuA) NRW entwickelten Kalkulationsmodell (vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6).
Die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie des Wasserverbrauches und der abflusswirksamen Flächen führen zu folgenden kostendeckenden Gebührensätzen:
Abwassergebührenart
a) Schmutzwassergebühr je cbm
b) Grundgebühr Niederschlagswasser je 100 qm
c) Leistungsgebühr Niederschlagswasser je qm
d) Niederschlagswassergebühren Straßenflächen je qm
Gebührensatz
2013
bisher
4,12 €
4,10 €
27,50 €
27,50 €
0,40 €
0,42 €
0,81 €
0,85 €
Nach der Kalkulation werden sich die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung um 71.684 € ermäßigen. Dadurch verringern sich die Niederschlagswassergebühren leicht. Im Unterschied dazu
steigen die Schmutzwassergebühren geringfügig, weil die Kostenminderung durch den zu erwartenden rückläufigen Wasserverbrauch mehr als aufgezehrt wird.
Die Betriebsleitung empfiehlt, die Gebührensätze 2013 der Entwicklung anzupassen und die
Schmutzwassergebühr um 0,02 €/cbm anzuheben, die Niederschlagswassergebühr der Anliegergrundstücke um 0,02 €/qm und die der Straßen um 0,04 €/qm zu ermäßigen.
Wenn beide Gebührenarten, nämlich die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren der
Anliegergrundstücke, in den Blick genommen werden, wird in 2013 eine Gebührenentlastung von
etwas weniger als 50.000 € erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2013 um 0,02 €/cbm auf 4,12 €/cbm anzuheben und
gleichzeitig die Niederschlagswassergebühren m 0,02 €/qm (Grundstücke) bzw. 0,04 €/qm (Straßenfläche) zu ermäßigen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
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7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1) ist vom Rat überprüft und gebilligt.
Die 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.