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Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2013 hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
23.11.12, 18:17
Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2013
hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2013
hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2013
hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.11.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 962-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 05.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren 2013 hier: 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 962-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage 1 beigefügte Kalkulation 2013 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalund Abwasserberatung (KuA) NRW entwickelten Kalkulationsmodell (vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6). Die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie des Wasserverbrauches und der abflusswirksamen Flächen führen zu folgenden kostendeckenden Gebührensätzen: Abwassergebührenart a) Schmutzwassergebühr je cbm b) Grundgebühr Niederschlagswasser je 100 qm c) Leistungsgebühr Niederschlagswasser je qm d) Niederschlagswassergebühren Straßenflächen je qm Gebührensatz 2013 bisher 4,12 € 4,10 € 27,50 € 27,50 € 0,40 € 0,42 € 0,81 € 0,85 € Nach der Kalkulation werden sich die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung um 71.684 € ermäßigen. Dadurch verringern sich die Niederschlagswassergebühren leicht. Im Unterschied dazu steigen die Schmutzwassergebühren geringfügig, weil die Kostenminderung durch den zu erwartenden rückläufigen Wasserverbrauch mehr als aufgezehrt wird. Die Betriebsleitung empfiehlt, die Gebührensätze 2013 der Entwicklung anzupassen und die Schmutzwassergebühr um 0,02 €/cbm anzuheben, die Niederschlagswassergebühr der Anliegergrundstücke um 0,02 €/qm und die der Straßen um 0,04 €/qm zu ermäßigen. Wenn beide Gebührenarten, nämlich die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren der Anliegergrundstücke, in den Blick genommen werden, wird in 2013 eine Gebührenentlastung von etwas weniger als 50.000 € erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2013 um 0,02 €/cbm auf 4,12 €/cbm anzuheben und gleichzeitig die Niederschlagswassergebühren m 0,02 €/qm (Grundstücke) bzw. 0,04 €/qm (Straßenfläche) zu ermäßigen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 962-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2013 (Anlage 1) ist vom Rat überprüft und gebilligt. Die 37. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.